Yuna DeSantis
Freund/in des Forums
Mag sein das der Finanzbeamte in Oldenburg sich nicht drum schert. Der Beamte in Bremen mag das wieder völlig anders sehen und sich sehr wohl drum scheren.
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Nein, das wird nicht als Einnahme bewertet.Linden Dollars sind ein geldwerter Vorteil. Wenn ich auf einem online shop oder in-world etwas verkaufe und bekomme dafür eine virtuelle Währung (Linden Dollar, Fotolia Credits, Bitcoins was auch immer) welche ich in echtes Geld tauschen könnte, ist das als Einnahmen zu bewerten. Schon deshalb weil ich dann für Ausgaben in SL keine LD mehr kaufen muss.
Wenn man keine Einnahmen erzielt sondern nur Verluste geltend macht wird das auf Dauer nicht anerkannt.Bei kleinen Beträgen wird das passieren ja, bei größeren Verlusten nicht, da das Finanzamt weiß das es da sofort eine Klage gäbe. Seit wann muss man denn Gewinnabsichten "nachweisen" man muss sie anzeigen per Anmeldung. Praktisch alle Internet Start-Ups machen die ersten Jahre nur Verluste!
Eine Quelle aus dem US-Kongress berichtete der britischen Zeitung „The Daily Telegraph“, dass virtuelles Geld genau so gehandhabt werden sollte wie reales.
[...]
Ein Sprecher des britischen Finanzministeriums sagte, dass jeglicher SL-Profit, der in realen Profit umgewandelt werden kann, natürlich auch versteuert werden sollte.
Es bleibt also abzuwarten, wie deutsche Finanzbehörden und die Gerichte hierüber denken und entscheiden werden, was sicher nur noch eine Frage der Zeit ist.
Spätestens mit Umtausch in Real-Dollar wäre allerdings eine Besteuerung gegeben
Nikita,
hälst du dich an alle Gesetze?
- Hat dein Shop ein Impressum mit Anbieterkennzeichnung und eine Datenschutzerklärung?
- Hast einen Vertrag mit LL zur Auftragsdatenverarbeitung?
- Überträgst du personenbezogene Daten (z.B IP-Adressen) in die USA?
- Hast du das Gewerbe (mindestens als Kleingewerbe) angemeldet?
- Rechnest du USt. ab, bzw hast dich von dieser befreien lassen?
- Hast eine Ust-ID?
- Erscheinen die Einnahmen in deiner Steuererklärung oder alternativ im Hartz4 Antrag?
- AGBs an Fehrnabsatzrichtlinie angepasst?
- Haben dir eventuelle Gruppenmitglieder ein rechtlich einwandfreies Optin für Werbemails gegeben?
- Copyright Hinweis für deine eigenen Sachen angebracht?
- Hinweis auf Rücktrittsrecht?
- Bei IHK angemeldet?
- Betriebshaftplichtversicherung abgeschlossen?
Ja, diese Gesetze gelten für dich, wenn du in Deutschland deinen ständigen Aufenhaltsort hast (bei deinem Deutsch könnte das natürlich auch Afganistan sein)! Wo das Medium (Second Life) gehostet ist und wo die Betreiberfirma (LL) Ihren Sitz (USA) hat ist dabei völlig Latte. Ich gehe davon aus, die Gesetze ignorierst die einfach. Wenn dem so ist, sollte man deinen Account sperren und dich ordentlich strafen.
Der Sleen
Nikita,
hälst du dich an alle Gesetze?
- Hat dein Shop ein Impressum mit Anbieterkennzeichnung und eine Datenschutzerklärung?
- Hast einen Vertrag mit LL zur Auftragsdatenverarbeitung?
- Überträgst du personenbezogene Daten (z.B IP-Adressen) in die USA?
- Hast du das Gewerbe (mindestens als Kleingewerbe) angemeldet?
- Rechnest du USt. ab, bzw hast dich von dieser befreien lassen?
- Hast eine Ust-ID?
- Erscheinen die Einnahmen in deiner Steuererklärung oder alternativ im Hartz4 Antrag?
- AGBs an Fehrnabsatzrichtlinie angepasst?
- Haben dir eventuelle Gruppenmitglieder ein rechtlich einwandfreies Optin für Werbemails gegeben?
- Copyright Hinweis für deine eigenen Sachen angebracht?
- Hinweis auf Rücktrittsrecht?
- Bei IHK angemeldet?
- Betriebshaftplichtversicherung abgeschlossen?
Ja, diese Gesetze gelten für dich, wenn du in Deutschland deinen ständigen Aufenhaltsort hast (bei deinem Deutsch könnte das natürlich auch Afganistan sein)! Wo das Medium (Second Life) gehostet ist und wo die Betreiberfirma (LL) Ihren Sitz (USA) hat ist dabei völlig Latte. Ich gehe davon aus, die Gesetze ignorierst die einfach. Wenn dem so ist, sollte man deinen Account sperren und dich ordentlich strafen.
Der Sleen
so Figuren aus dem Orient ,ich wurde Gott sei Dank in Wien geboren
Das ist allerdings richtig, und natürlich auch an die TOS von LL.
Mir ging es darum, dass sie Deutsche Gsetze nicht einfach ignorieren kann, nur weil für LL amerikanische Gesetze gelten.
Der Sleen
@ Nikita
Wenn deine Kreationen aehnlichketien von etwas bekanntem aufweisen ist das erst mal gar nicht tragisch. Erst recht nicht wenn du nachweisen kannst, das du es nicht einfach kopiert hast. Etwas aehnlich gestalten oder sich durch etwas inspirieren lassen ist nicht verboten. Irgend wo in den tiefen des SL Universums hatte LL dazu sogar eine Stellungsnahme veroeffenticht.
So weit so Gut, nun werden deine Produkte aber wegen der Beschreibung oder Keywords vom Marketplace entfernt. Da deine Objekte aber noch Inworld vorhanden sind und du kein IP-Replacement stattdessen im Inventar hast, liegt es lediglich an deiner Beschreibung.
Augenscheinlich hat entweder ein Rechte-Inhaber deine Beschreibungen beanstandet und LL ist in diesem Fall dazu gezwungen zu reagieren. Oder ein Mitbewerber hat dich einfach in die Pfanne gehauen. Was ich sogar fuer Wahrscheinlicher halte.
Von mir wurden auch schon einige Produkte vom Marketplace entfernt, fast ausschliesslich weil irgend einem anderen User meine Beschreibungen nicht gepasst hat, oder weil jemand der Meinung war, das Item haette Adult sein muessen. Nachdem ich die Beschreibungen geaendert hatte, konnte ich die Produkte problemlos wieder einstellen. Was auch nicht verboten ist, solange es sich lediglich um die Beschreibung und/oder die Keywords handelt. Bei allem anderen wuerde ich dir davon abraten es wieder einzustellen.
LG
Dae
Das ist doch gemacht, da steht z.B. K2 Loon....eine Anbieterkennzeichnung ist auf jeden Fall Plicht...
darf ich dazu Nikita herself zitieren?
Wer sich so arrogant gibt, darf sich über Gegenwind nicht wundern... (mal ganz davon abgesehen, wie sie sonst so um sich schlägt) *koppschüttel*
Edit: Wer sich anderen verständlich machen will, versucht zumindest halbwegs lesbar zu schreiben. Oder aber, wie im Fall N. ignoriert man alles, was geraten wird (in jeder Beziehung). Sorry, aber Frau N. kann ich so nicht wirklich mit ihren Wehwehchen für voll nehmen.
Also, wie soll das Finanzamt da einen geldwerten Vorteil ermitteln?
Eine Buchführung in L$ etwa, da ich ja kein Geld in EURO umgetauscht habe?
@ Nikita: Warum brüllst Du so? Lies Dir doch mal alles in Ruhe durch, da dürfte einiges hilfreiches dabei sein, selbst wenn man österreichischen Gesetzen Folge leisten muss
Das ist doch gemacht, da steht z.B. K2 Loon.
Mehr ist bei diesem Spiel nicht notwendig, ich betreibe das nicht kommerziell.
Mein RL-Name hat inworld wie bei allen Usern nichts zu suchen.
nur weil ich nicht den IQ von 500 habe.
@ Sleen
Bevor das Finanzamt tätig wird, wird eine fachgerechte Buchhaltung erwartet.
Das ist bei uns vom Kiosk über die GMBH bis zur AG gesetzlich geregelt.