• Bitte schaltet eure Ad Blocker aus. SLinfo kann nur betrieben werden, wenn es durch Werbung Einnahmen erzielt. Vielen Dank!!
  • Wir freuen uns, wenn du dich in unserem Forum anmeldest. Bitte beachte, dass die Freigabe per Hand durchgeführt wird (Schutz vor Spammer). Damit kann die Freigabe bis zu 24 Stunden dauern.
  • Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.

Marken Gesetz Ignoranz

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Mag sein das der Finanzbeamte in Oldenburg sich nicht drum schert. Der Beamte in Bremen mag das wieder völlig anders sehen und sich sehr wohl drum scheren.
 
Linden Dollars sind ein geldwerter Vorteil. Wenn ich auf einem online shop oder in-world etwas verkaufe und bekomme dafür eine virtuelle Währung (Linden Dollar, Fotolia Credits, Bitcoins was auch immer) welche ich in echtes Geld tauschen könnte, ist das als Einnahmen zu bewerten. Schon deshalb weil ich dann für Ausgaben in SL keine LD mehr kaufen muss.
Nein, das wird nicht als Einnahme bewertet.
Wie auch?
Die Möglichkeit das Spielgeld in echtes Geld umzutauschen ist alleine kein Grund für eine Besteuerung.
Erst wenn ich es in echtes Geld tausche kann das gewertet werden.

Bei kleinen Beträgen wird das passieren ja, bei größeren Verlusten nicht, da das Finanzamt weiß das es da sofort eine Klage gäbe. Seit wann muss man denn Gewinnabsichten "nachweisen" man muss sie anzeigen per Anmeldung. Praktisch alle Internet Start-Ups machen die ersten Jahre nur Verluste!
Wenn man keine Einnahmen erzielt sondern nur Verluste geltend macht wird das auf Dauer nicht anerkannt.
Die Gewinnabsicht wird nachgewiesen durch Einnahmen, fallen die dauerhaft aus wird das Gewerbe als Liebhaberei eingestuft.

(Einnahmen sind geringer als Ausgaben - Verluste werden anerkannt.
Keine Einnahmen, nur Verluste über Jahre - wird nicht anerkannt, als Liebhaberei eingestuft.)
 
Zuletzt bearbeitet:
k2 Loon

Quellen bitte! Wenn du meinen Post liest findest du verlässliche Quellen darunter.

Also vorher hast diese Information?

Der Sleen
 
@Sleen

um Deine aussagen zu widerlegen nehme ich nur mal den ersten Link von Dir als Quelle.

Dort heißt es:
Eine Quelle aus dem US-Kongress berichtete der britischen Zeitung „The Daily Telegraph“, dass virtuelles Geld genau so gehandhabt werden sollte wie reales.
[...]
Ein Sprecher des britischen Finanzministeriums sagte, dass jeglicher SL-Profit, der in realen Profit umgewandelt werden kann, natürlich auch versteuert werden sollte.
Es bleibt also abzuwarten, wie deutsche Finanzbehörden und die Gerichte hierüber denken und entscheiden werden, was sicher nur noch eine Frage der Zeit ist.

Darüber gibt es noch keinen Beschluss, bzw Gesetzesänderung. Selbst wenn dem so sein sollte, nur dann wenn folgende Bedingung erfüllt ist:
Spätestens mit Umtausch in Real-Dollar wäre allerdings eine Besteuerung gegeben

bzw. Euro. Das ist richtig und ich finde das auch richtig. Es wird nur schwer zu belegen sein was aus unternehmerischer Tätigkeit und was aus Liebhaberei erwirtschaftet wird. Ebenso die Kosten, sofern es keinen realen Bezug zu der Unternehmung gibt. So bleibt die Einkommensversteuerung auch ohne unternehmerischer, gewinnorientierter Betätigung. Da wird es sicherlich auch wiederum Freibeträge geben.
Das ganze ist eine Diskussion und stellt nicht das geltende Recht da.

Persönlich sehe ich keinen geldwerten Vorteil durch virtuelle Umsätze, auch wenn dadurch vielleicht gar kein, oder weniger Geld in L$ importiert wird.
Obman sich nun ein Outfit mehr kauft, eine Sim betreibt, oder auf Freebies setzt, ist für die Realität irrelevant.
Ich finde die Diskussion darüber absurd.

Qelle: http://www.jurawiki.de/SecondLifeRecht/SteuerRecht
 
Zuletzt bearbeitet:
Nikita,

hälst du dich an alle Gesetze?

- Hat dein Shop ein Impressum mit Anbieterkennzeichnung und eine Datenschutzerklärung?
- Hast einen Vertrag mit LL zur Auftragsdatenverarbeitung?
- Überträgst du personenbezogene Daten (z.B IP-Adressen) in die USA?
- Hast du das Gewerbe (mindestens als Kleingewerbe) angemeldet?
- Rechnest du USt. ab, bzw hast dich von dieser befreien lassen?
- Hast eine Ust-ID?
- Erscheinen die Einnahmen in deiner Steuererklärung oder alternativ im Hartz4 Antrag?
- AGBs an Fehrnabsatzrichtlinie angepasst?
- Haben dir eventuelle Gruppenmitglieder ein rechtlich einwandfreies Optin für Werbemails gegeben?
- Copyright Hinweis für deine eigenen Sachen angebracht?
- Hinweis auf Rücktrittsrecht?
- Bei IHK angemeldet?
- Betriebshaftplichtversicherung abgeschlossen?

Ja, diese Gesetze gelten für dich, wenn du in Deutschland deinen ständigen Aufenhaltsort hast (bei deinem Deutsch könnte das natürlich auch Afganistan sein)! Wo das Medium (Second Life) gehostet ist und wo die Betreiberfirma (LL) Ihren Sitz (USA) hat ist dabei völlig Latte. Ich gehe davon aus, die Gesetze ignorierst die einfach. Wenn dem so ist, sollte man deinen Account sperren und dich ordentlich strafen. :)


Der Sleen

Sach ma ,bist du der Sheriff von Lindenham oder wie ,mich strafen hahaha wofür ,ich meshe mein Zeug selber in Blender Uno ,Due ,Ich komme aber nicht aus Deutschland sondern aus good old Österreich und ja ich weiss wir sind in euren Augen sowieso nur Scum ,ich weiss das ihr uns wie die Pest verabscheut ,is hier nich anders ,touche und jetzt sag ich dir mal was nettes ,um höflich zu bleiben ,wer gibt dir das Gott verfluchte Recht dich als Richter ,Geschworener und Henker auf zu spielen,bist du Gott oder so n Möchtegern Welt Verbesserer ,Volziehungsbeamter vom jüngsten Gericht wa.
Achja und och etwas ,verkaufen darf auf Marketplace jeder der a) Sein Zeug selber herstellt und b) JEDER oh und noch etwas ,vergleiche mich nie wieder ,nie mehr mit so Figuren aus dem Orient ,ich wurde Gott sei Dank in Wien geboren ,stolz bin.
Ausserdem bin ich dir keienrlei rechenschaft schuldig ,wer bist du überhaupt ,der Kaiser von Deutschland ,pff
 
Nikita,

hälst du dich an alle Gesetze?

- Hat dein Shop ein Impressum mit Anbieterkennzeichnung und eine Datenschutzerklärung?
- Hast einen Vertrag mit LL zur Auftragsdatenverarbeitung?
- Überträgst du personenbezogene Daten (z.B IP-Adressen) in die USA?
- Hast du das Gewerbe (mindestens als Kleingewerbe) angemeldet?
- Rechnest du USt. ab, bzw hast dich von dieser befreien lassen?
- Hast eine Ust-ID?
- Erscheinen die Einnahmen in deiner Steuererklärung oder alternativ im Hartz4 Antrag?
- AGBs an Fehrnabsatzrichtlinie angepasst?
- Haben dir eventuelle Gruppenmitglieder ein rechtlich einwandfreies Optin für Werbemails gegeben?
- Copyright Hinweis für deine eigenen Sachen angebracht?
- Hinweis auf Rücktrittsrecht?
- Bei IHK angemeldet?
- Betriebshaftplichtversicherung abgeschlossen?

Ja, diese Gesetze gelten für dich, wenn du in Deutschland deinen ständigen Aufenhaltsort hast (bei deinem Deutsch könnte das natürlich auch Afganistan sein)! Wo das Medium (Second Life) gehostet ist und wo die Betreiberfirma (LL) Ihren Sitz (USA) hat ist dabei völlig Latte. Ich gehe davon aus, die Gesetze ignorierst die einfach. Wenn dem so ist, sollte man deinen Account sperren und dich ordentlich strafen. :)


Der Sleen

Sach ma ,bist du der Sheriff von Lindenham oder wie ,mich strafen hahaha wofür ,ich meshe mein Zeug selber in Blender Uno ,Due ,Ich komme aber nicht aus Deutschland sondern aus good old Österreich und ja ich weiss wir sind in euren Augen sowieso nur Scum ,ich weiss das ihr uns wie die Pest verabscheut ,is hier nich anders ,touche und jetzt sag ich dir mal was nettes ,um höflich zu bleiben ,wer gibt dir das Gott verfluchte Recht dich als Richter ,Geschworener und Henker auf zu spielen,bist du Gott oder so n Möchtegern Welt Verbesserer ,Volziehungsbeamter vom jüngsten Gericht wa.
Achja und noch etwas ,verkaufen darf auf Marketplace jeder der a) Sein Zeug selber herstellt und b) JEDER oh und noch etwas ,vergleiche mich nie wieder ,nie mehr mit so Figuren aus dem Orient ,ich wurde Gott sei Dank in Wien geboren ,stolz bin.
Ausserdem bin ich dir keienrlei Rechenschaft schuldig ,wer bist du überhaupt ,der Kaiser von Deutschland ,pff
 
Nikita,

in Österreich ist die Rechtslage ähnlich!
Ich wollt dich nur darauf hinweisen, dass du nicht mit dem Finger auf andere zeigen sollst, die wohl Gesetze ignorieren, wenn du es auch tust (wenn auch andere Gesetze).

so Figuren aus dem Orient ,ich wurde Gott sei Dank in Wien geboren

Samma au no a weng rassistisch?

@Nicolletta

Ich bin kein Brite! Aber egal ich hab mal einen Steuerberater darauf angesetzt. Wie dem auch sei, selbst wenn es steuerlich nicht relevant sein sollte. Bleibt immer noch die ganzen anderen Gesetze - eine Anbieterkennzeichnung ist auf jeden Fall Plicht und beim Thema Datenschutz sind die Behörden neuerdings ganz empfindlich.

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist allerdings richtig, und natürlich auch an die TOS von LL.
Mir ging es darum, dass sie Deutsche Gsetze nicht einfach ignorieren kann, nur weil für LL amerikanische Gesetze gelten.

Der Sleen

Wer IGNRORIERT HIER DEUTSCHE GESETZE HAAA ,wer ,jetzt platzt mir der Hut ,du klagst mich an als wäre ich der Staatsverbrecher No 1 ,ich hab die Schnute voll ,ausserdem habe ich Nicht zu dem schei.... Ding dazu geschrieben Mass Effect ,ich habe es NICHT ,haste das nu kappiert ,ich habe nur gefragt ,was wäre wenn man es dazu schreiben würde.
 
@ Nikita: Warum brüllst Du so? Lies Dir doch mal alles in Ruhe durch, da dürfte einiges hilfreiches dabei sein, selbst wenn man österreichischen Gesetzen Folge leisten muss o_O
 
@ Nikita

Wenn deine Kreationen aehnlichketien von etwas bekanntem aufweisen ist das erst mal gar nicht tragisch. Erst recht nicht wenn du nachweisen kannst, das du es nicht einfach kopiert hast. Etwas aehnlich gestalten oder sich durch etwas inspirieren lassen ist nicht verboten. Irgend wo in den tiefen des SL Universums hatte LL dazu sogar eine Stellungsnahme veroeffenticht.

So weit so Gut, nun werden deine Produkte aber wegen der Beschreibung oder Keywords vom Marketplace entfernt. Da deine Objekte aber noch Inworld vorhanden sind und du kein IP-Replacement stattdessen im Inventar hast, liegt es lediglich an deiner Beschreibung.
Augenscheinlich hat entweder ein Rechte-Inhaber deine Beschreibungen beanstandet und LL ist in diesem Fall dazu gezwungen zu reagieren. Oder ein Mitbewerber hat dich einfach in die Pfanne gehauen. Was ich sogar fuer Wahrscheinlicher halte.

Von mir wurden auch schon einige Produkte vom Marketplace entfernt, fast ausschliesslich weil irgend einem anderen User meine Beschreibungen nicht gepasst hat, oder weil jemand der Meinung war, das Item haette Adult sein muessen. Nachdem ich die Beschreibungen geaendert hatte, konnte ich die Produkte problemlos wieder einstellen. Was auch nicht verboten ist, solange es sich lediglich um die Beschreibung und/oder die Keywords handelt. Bei allem anderen wuerde ich dir davon abraten es wieder einzustellen.

LG
Dae

Danke das du so Verständnisvoll und Freundlich antwortest ,ohne Bosahften Spott wie so manche/r hier ,ich habe Niemals zu Keiner Zeit irgendeinen markennamen verwendet und würde das auch Niemals machen ,aber es gibt immer wieder Boshafte Individuen ,die denken sie müssten anderen aus Langeweile und purem Haß am Kopf herum trampeln ,so quasi " Na dir werd ich helfen ,meine Klappe ist die grösste und ich bin ja sowieso No 1" pff ,kann nur kichern.
Rechtschreibfehler entstehen erstens ,wenn man Blitzschnell schreibt ,wie ich das mache ,ausserdem ihr Ignoranten das gilt nicht für dich :) Daemonika ,lerne ich gerade das 10 Finger System ,aber naja es gibt ja welche die zur Welt kommen und in Mamas Schoss als baby schon eine Tastatur bekommen und das sofort können :rofl
Ansonsten danke Daemonika und Lg dir
 
@ Sleen

Bevor das Finanzamt tätig wird, wird eine fachgerechte Buchhaltung erwartet.
Das ist bei uns vom Kiosk über die GMBH bis zur AG gesetzlich geregelt.

Also, wie soll das Finanzamt da einen geldwerten Vorteil ermitteln?
Eine Buchführung in L$ etwa, da ich ja kein Geld in EURO umgetauscht habe?
Und wie soll der geldwerte Vorteil ermittelt werden, wenn er nicht realisiert wurde?

Auch beim Monopoly gibt es Spielgeld und horrende Gewinne.
Aber die gönnt mir das Finanzamt :)

...eine Anbieterkennzeichnung ist auf jeden Fall Plicht...
Das ist doch gemacht, da steht z.B. K2 Loon.
Mehr ist bei diesem Spiel nicht notwendig, ich betreibe das nicht kommerziell.
Mein RL-Name hat inworld wie bei allen Usern nichts zu suchen.
 
darf ich dazu Nikita herself zitieren?


Wer sich so arrogant gibt, darf sich über Gegenwind nicht wundern... (mal ganz davon abgesehen, wie sie sonst so um sich schlägt) *koppschüttel*

Edit: Wer sich anderen verständlich machen will, versucht zumindest halbwegs lesbar zu schreiben. Oder aber, wie im Fall N. ignoriert man alles, was geraten wird (in jeder Beziehung). Sorry, aber Frau N. kann ich so nicht wirklich mit ihren Wehwehchen für voll nehmen.

1) pfff
2) Bist du mit einer Tastatur geboren worden in Mamas Schoß ja ne ,dann pshhht ok
 
Also, wie soll das Finanzamt da einen geldwerten Vorteil ermitteln?

Naja, notfalls schätzen sie einfach. Die können echt boshaft werden. Die nehmen als Anhaltswert einfach deine Kontoauszüge, nehmen ein gutes (für sie passendes mit den richtigen Kontobewegungen) Vierteljahr und gucken, was man aus SL in RL-Geld getauscht hat und rechnen einfach hoch. Und DU kannst dann die "Buchhaltung" nachholen und die Zahlen widerlegen.

Eine Buchführung in L$ etwa, da ich ja kein Geld in EURO umgetauscht habe?

Ich geh allerdings auch davon aus, dass man reales Geld draus gemacht haben muss.
 
@ Nikita: Warum brüllst Du so? Lies Dir doch mal alles in Ruhe durch, da dürfte einiges hilfreiches dabei sein, selbst wenn man österreichischen Gesetzen Folge leisten muss o_O

Dagegen sagt keiner was ,du hast da Recht ,Daumen hoch ,aber....
Ich lasse mich nur weil ich aus Österreich bin ,nicht behandeln ,als wäre ich irgendeine daher gelaufene Pennerin die wahrscheinlich nur weil ich nicht den IQ von 500 habe ,lach ,wie so mancher andere hat ,ohh haben will.
Ich bin genauso ein Mensch mit verdammten Rechten ,was manche aber anders sehen oder scheinbar habe ich ein Schild auf dem Rücken wo dran steht "Vorsicht Teufel in Person" :mad:
Ich versuche immer friedlich zu sein ,aber nicht wenn mancher daher kommt und " na warte ,die werd ich nu aufn Kieker nehmen ,das es bascht" das ist Kindisch und soooo Gehirnlos ,sorry aber is so ,find es Armseelig andere an zu steigen und zu verspotten aus Langeweile ,aber sowas kennt man ja bereits aus der Schule ,da filmen auch Kinder mit dem Handy wie gerade Jemand aus Lust und Blödheit getreten wird und das stellen wir dann ins Internet und erfreuen damit alle Gehirnlose die Lust auf Gewalt haben ,war nur so n Beispiel zu jenen die nichts anderes zu tun haben ,als auf anderen herum zu treten.
 
Das ist doch gemacht, da steht z.B. K2 Loon.
Mehr ist bei diesem Spiel nicht notwendig, ich betreibe das nicht kommerziell.
Mein RL-Name hat inworld wie bei allen Usern nichts zu suchen.

Da irrst du gewaltig!

Wenn du einen marketplace shop betreibst, kann man dir erstens Gewinnabsicht unterstellen und zweitens muss da dein RL-Name drauf stehen. Macht zwar kaum jemand, aber könnte ein Mitbewerber abmahnen, wenn man denn wollte.

Aber wo kein Kläger da kein Richter. Ich mach das bei meinen SL-Blogs übrigens auch nicht richtig, aus dem gleichen Grund wie du. Ich riskiere das bewußt. Aber ich fordere dann nicht (wie unsere schreibschwache Nikita), dass anderen der Account gelöscht werden soll oder sie Strafen bezahlen sollen. Meine Einnahmen geb ich natürlich an, allerdings auch nur die welche rausziehe (obwohl ich weiss, dass ich die anderen auch angeben müsste).

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ärgert mich fürchterlich, aber ich hab grad ganz großes Fremdschämen, ganz ehrlich!
Sorry für's OT
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Users who are viewing this thread

Zurück
Oben Unten