(...)
Der arme Hartz4 Empfänger der sich nicht anders mehr helfen konnte als diese gut verdienende Angestellte mal abzustechen? Vielleicht noch ein psychologisches Gutachten erstellen, dass diese arme Person in einer extremen Ausnahmesituation gehandelt hat und ihn nach Möglichkeit wieder in die Allgemeinheit schickt?
Von einer "Mitschuld der erstochenen Frau" kann ich hier nix lesen. Wohl aber von Umständen, die von Politikern geschaffen wurden und die Leute erst dazu bringen so etwas zu tun. Die Sachbearbeiterin selbst kann da vermutlich nichts dafür, die durfte das ausbaden, was andere verbockt haben. Aber man sollte den Täter auch nicht gleich direkt zum Schafott führen, weil er eine Mutter mit einem kleinen Kind umgebracht hat, sondern wirklich die Tat in ihrer Gesamtheit ansehen.
Oder um es anders auszudrücken: Wer mit Messern auf andere los geht, der ist zunächst mal eine Gefahr für die Allgemeinheit. Und dem muss immer Beachtung geschenkt werden. Die Frage ist aber nun, ob das ein Mord war, ob das ein Totschlag war oder ob das ein minder schwerer Fall von Totschlag war.
Mord war es wohl keiner, da die Tat nicht aus "niederen Beweggründen" wie Mordlust, Geldgier, sexuellen Gründen o.Ä. verübt wurde, sondern vermutlich aus Wut. D.h. wenn der Täter z.B. nach einem Schreiben vom Amt wütend da hin gehen will, unterwegs das Messer auf dem Tisch sieht und einsteckt, und den Sachbearbeiter "zur Rede stellen" will, wobei das dann mit einem erstochenen Sachbearbeiter endet, dann ist das zunächst mal ein (möglicherweise geplanter) Totschlag. Wurde der Täter aber davor vom Opfer durch massive Verhöhnungen, Misshandlungen und Beleidigungen direkt zur Tat getrieben, dann liegt ein "minderschwerer Totschlag" vor, bei dem die Mindeststrafe dann 1 Jahr Haft wäre. Was hier vermutlich auch nicht der Fall ist, ein Küchenmesser trägt man nicht so einfach mit sich rum und Sachbearbeiter sind zwar nicht immer nett und freundlich, aber für gewöhnlich auch keine Sadisten, die ihre Klienten quälen und beleidigen und erniedrigen.
Bleibt also vermutlich erst mal der Totschlag mit einer Strafe nicht unter 5 und bis zu 15 Jahren Haft, mit der dieser Täter nun rechnen muss. Wie hoch das genau wird, das legt der Richter fest, der dabei dann z.B. eventuell noch mildernde Umstände berücksichtigt. Und die Tat insgesamt betrachtet, nicht nur den einen Stich mit dem Messer im Büro. Und natürlich die Frage der Schuldfähigkeit. Wenn der Täter hier aufgrund einer seelischen Störung (und damit meine ich nicht die Wut wegen des letzten Schreibens...) nicht in der Lage sein sollte zu erkennen, dass er gegen Gesetze und Normen verstoßen hat, dann ist er nicht schuldfähig. D.h. er kann nicht für die Taten verantwortlich gemacht werden. Und weil die Gutachter dann vermutlich der Meinung sind, dass diese Person erst mal eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, dann wird der Täter nicht ins Gefängnis gesperrt, sondern in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen.
Und diese Differenzierung der Schuldfähigkeiten sollte man bei der Bewertung dieser Tat und bei der Bewertung der Schuld schon vornehmen.