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NEWS: Virtuell geklaut, real in den Knast!

Die Straftat hat er im RL gemacht, er hat Diebstahl begangen, er saß vor dem PC, nicht sein Avatar. Also ist es nur logisch, dass er auch bestraft wird.

Erstaunlich finde ich, dass es soweit kam. Woher hatten die Bestohlenen den Namen des Diebes? Meistens scheitert es doch schon daran. Oder an der Höhe des Schadens, dass es sich nicht lohnt, dafür einen Prozess anzustrengen.
Zahlt sowas die Rechtschutzversicherung?
 
Oder an der Höhe des Schadens, dass es sich nicht lohnt, dafür einen Prozess anzustrengen.
Zahlt sowas die Rechtschutzversicherung?

Also 1000 Euro sind hoch genug meiner Meinung nach.
Es gibt eine Versicherung für Fälle in dennen ein Schaden über das Internet entstanden ist. Aber da fällen keine Absichtlichen Schäden drunter.
Abgesehen davon, zahlt deine Rechtschutz den Schaden wenn du jemanden beklaust?


Gruß Simon
 
Wenn, dann die Rechtschutz der Geschädigten Hasi ;)

Aber gut find ichs net, dass die ihm ihre Accountdaten gegeben haben. Ich versteh so eine Naivität nicht.
 
In einem solchen Fall zahlt sicherlich kein Rechtsschutz der Welt etwas. Seine Logindaten freiwillig jemand Dritten zu geben wie hier geschehen ist und bleibt einfach grob fahrlässig, und damit muss man auch so etwas in Kauf nehmen.
 
Nach langem warten hat LL nun auch endlich die Daten von jemandem herausgegeben der mich in SL als RL Vergewaltiger verunglimpft hat. Ich habe ihn bei der Polizei angezeigt.Das ist nun fast 6 Monate her. Gestern kam der Anruf von meinem Anwalt dass das nun alles seinen richtigen Weg geht und der Kollege demnächst eine Vorladung bekommt.Ich kann mich noch dran erinnern wie er gelacht hat und mir sagte dass er ja anonym ist.Gleichzeitig fragte er bei anderen ob ihm da jetzt etwas passieren könne.
Wer meint in der virtuellen Welt anonym zu sein der irrt gewaltig!
 
Die beiden Opfer verrieten dem Täter ihre Zugangsdaten nämlich freiwillig. Diese im Internet völlig unangebrachte Vertrauensseligkeit wurde ihnen zunächst zum Verhängnis.
Alleine dadurch ist dieses Urteil lächerlich und nicht ernst zu nehmen.
Wie weit an der Realität ziehen unsere Richter bitte vorbei ?
Unfassbar, wie dumm das deutsche Rechtssystem ist.

Ich heiße Diebstahl nicht gut, keinesfalls. Aber wer seine Passwörter freiwillig weiter gibt hat selber Schuld. PUNKT.
 
@Paulchen:

Hmm.... wieso brauchst Du einen Anwalt für eine simple Strafanzeige ? Verunglimpft könnte Beleidigung oder üble Nachrede sein. Bei beidem gehst Du einfach zur Polizei und machst die Anzeige. Ein Anwalt ist da nur rausgeworfenes Geld (meine Meinung).

Und mit den RL Daten: Da hast Du Glück, dass der Betroffene sich mit seinen RL Daten bei SL angemeldet hat. Ansonsten (über IP) dürfte es wohl schwierig werden in dem Fall.

Und mal ganz allgemein: LL gibt persönliche Userdaten an Dich heraus ? Was hast Du denen als Beweis / Grund vorgelegt. Ich kenne das eigentlich so, dass es solche Datenherausgabe nur für die Ermittlungsbehörden gibt.
 
Alleine dadurch ist dieses Urteil lächerlich und nicht ernst zu nehmen.
Wie weit an der Realität ziehen unsere Richter bitte vorbei ?
Unfassbar, wie dumm das deutsche Rechtssystem ist.

Ich heiße Diebstahl nicht gut, keinesfalls. Aber wer seine Passwörter freiwillig weiter gibt hat selber Schuld. PUNKT.

Naja, wenn ich jemandem meine ec-karte samt pin gebe ist das zwar bescheuert und ich kann wohl davon ausgehen das der mir das Konto leerräumt. Trotzdem bleibt es Diebstahl wenn er das tut.

Ich kann ja nicht sagen, ok ich hab den beklaut aber weil der so blöd war ist das keine Straftat.
 
@Paulchen:

Hmm.... wieso brauchst Du einen Anwalt für eine simple Strafanzeige ? Verunglimpft könnte Beleidigung oder üble Nachrede sein. Bei beidem gehst Du einfach zur Polizei und machst die Anzeige. Ein Anwalt ist da nur rausgeworfenes Geld (meine Meinung).

Und mit den RL Daten: Da hast Du Glück, dass der Betroffene sich mit seinen RL Daten bei SL angemeldet hat. Ansonsten (über IP) dürfte es wohl schwierig werden in dem Fall.

Und mal ganz allgemein: LL gibt persönliche Userdaten an Dich heraus ? Was hast Du denen als Beweis / Grund vorgelegt. Ich kenne das eigentlich so, dass es solche Datenherausgabe nur für die Ermittlungsbehörden gibt.

Wie ich Paulchen verstanden hab:

- er hat ne Anzeige gemacht
- er hat zusätzlich einen Anwalt eingeschaltet (die kriegen das mit der Akteneinsicht einfacher hin)
- die Daten des Verunglimpfers sind eben genau bei den Ermittlungsbehörden, nicht bei Paulchen. Und die werden wohl erst mal ermitteln, ob der tatsächlich existiert und ob der die Verunglimpfung begangen hat.
 
Alleine dadurch ist dieses Urteil lächerlich und nicht ernst zu nehmen.
Wie weit an der Realität ziehen unsere Richter bitte vorbei ?
Unfassbar, wie dumm das deutsche Rechtssystem ist.

Ich heiße Diebstahl nicht gut, keinesfalls. Aber wer seine Passwörter freiwillig weiter gibt hat selber Schuld. PUNKT.

Beide Seiten sind nicht korrekt.

Überhaupt nach fremden Einloggdaten fragen ist auch nicht ok.
Sonst wären all die Phishing - Mails ja gar nicht so schlimm.

Das Dumme ist nur, auch für vorsätzliche Dummheit, wie es das Herausgeben seine Login-Daten ist, wird man einfach nicht bestraft. Es gibt keinen Paragraphen in dem steht: auch Dumme müssen 80 Stunden soziale Arbeit machen.
 
Naja, wenn ich jemandem meine ec-karte samt pin gebe ist das zwar bescheuert und ich kann wohl davon ausgehen das der mir das Konto leerräumt. Trotzdem bleibt es Diebstahl wenn er das tut.

Ich kann ja nicht sagen, ok ich hab den beklaut aber weil der so blöd war ist das keine Straftat.

Beide Seiten sind nicht korrekt.

Überhaupt nach fremden Einloggdaten fragen ist auch nicht ok.
Sonst wären all die Phishing - Mails ja gar nicht so schlimm.

Das Dumme ist nur, auch für vorsätzliche Dummheit, wie es das Herausgeben seine Login-Daten ist, wird man einfach nicht bestraft. Es gibt keinen Paragraphen in dem steht: auch Dumme müssen 80 Stunden soziale Arbeit machen.

Stimmt so m. E. nicht.
Zum einen ist es z.B. so, dass du rechtlich in Regress genommen werden kannst: Lass eine Kamera oder einen Laptop hinten im Auto liegen - wird das Fahrzeug aufgebrochen, musst du dir spätestens beim Schadenersatz eine Mitschuld anrechnen lassen. Ganz so rechtlich ungreifbar ist es also nicht. Nur weil es keinen Paragraph wg. Dummheit gibt (unsere Politiker kämen nimmer aus dem Häven...), heist das nicht, dass es einfach so durchgeht.

Die zweite Frage, und da muss ich Simba recht geben, wäre: Gebe ich jemandem meine EC-Karte samt PIN, bin ich mir darüber im Klaren, dass der damit Geld abheben kann. Faktisch erteile ich damit die Authorisierung, Geld abzuheben. Ein Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen der Bank ist es obendrein. In wie weit ist das dann noch Diebstahl?

Nichts anderes ist hier passiert: Da wurden die Zugangsdaten herausgegeben - TOS-Verstoß - und mit den Daten konnte der junge Mann Geld abheben, denn damit ist gegenüber Linden die Authorisierung erteilt worden.

In so fern ist das Urteil für mich nur eingeschränkt nachvollziehbar, nämlich unter dem erzieherischen Aspekt. Strafrechtlich halte ich das für im hohen Maß bedenklich und bin mir nicht sicher, ob das Urteil in einer Folgeinstanz Bestand hätte.

NACHTRAG: Um nicht missverstanden zu werden: Ich halte die Tatsache einer bestrafung durchaus für richtig - aber es ist rechtlich mit dieser Begründung ein bedenkliches Urteil, das in Folgeinstanzen leicht zu einer allgemein ungünstigen Rechtsprechung führen kann.
 
In wie weit ist das dann noch Diebstahl?

Na voll und ganz. Es macht versicherungstechnisch einen Unterschied und sicher gibts einigen Ärger für den Geschädigten. Hier gehts aber um strafrechtliche Folgen und da ist Diebstahl nun mal Diebstahl.

Wenn ich mein Auto offen und mit steckendem Zündschlüßel rumstehen lasse und es wird geklaut wird die Versicherung nicht zahlen, bzw nicht in vollem Umfang. Aber der der das Auto mitgenommen hat hat ein Auto geklaut, hat ein Auto geklaut, hat ein Auto geklaut.
 
Na voll und ganz. Es macht versicherungstechnisch einen Unterschied und sicher gibts einigen Ärger für den Geschädigten. Hier gehts aber um strafrechtliche Folgen und da ist Diebstahl nun mal Diebstahl.

Wenn ich mein Auto offen und mit steckendem Zündschlüßel rumstehen lasse und es wird geklaut wird die Versicherung nicht zahlen, bzw nicht in vollem Umfang. Aber der der das Auto mitgenommen hat hat ein Auto geklaut, hat ein Auto geklaut, hat ein Auto geklaut.

Es gibt auch eine strafrechtliche Komponente, die nur oft nicht angewandt wird: Anstiftung zum Diebstahl. Der Auto-Vergleich hinkt, wie so oft.
 
Yistin, das war in "Metin2" passiert, nicht in SL

Es lebe der Unterschied. Ob ich das mit einer EC-Karte meiner Bank, einer American Expres-Karte, in SL oder sonstwo mache... Ich glaube kaum, das bei Metin das Weitergeben der Zugangsdaten erlaubt ist - erst recht nicht, wenn es da um Möglichkeiten zu Geldgeschäften geht.
 
Es gibt auch eine strafrechtliche Komponente, die nur oft nicht angewandt wird: Anstiftung zum Diebstahl. Der Auto-Vergleich hinkt, wie so oft.

Ok du hast recht. Ich habe nachgelesen und das mit dem Auto könnte man unter bestimmten Voraussetzungen als Anstiftung sehen.

Tut mir leid drauf zu beharren aber auch das würde nicht bedeuten das der Angestiftete keinen Diebstahl begeht. Es wären dann nur einfach beide dran.
 
@Paulchen:

Hmm.... wieso brauchst Du einen Anwalt für eine simple Strafanzeige ?

Wenn dich ein Polizist fragt, warum du wegen eines gestohlenen Fahrrades eine Anzeige stellst, schliesslich sei die Polizei keine Wiederbeschaffungsbehörde, überlegst du dir selbst dann, einen Anwalt zu beauftragen :mrgreen:
 

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