Also mal ehrlich. Ist ja schön wenn da etwas los ist. (Wie kommt das nur wenn teddy in der Nähe ist ? gg )
Und ich verstehe, das der Magistrat einer Klage natürlich nachgehen muss. Aber wenn ich noch mal zusammen fassen darf.
1. eine sklavin hat einem Befehl einer Freien nicht gehorcht
2. die sklavin hat die Freie mit einem Messer bedroht
3. Die Freie ruft einen Wachmann, der der Freien befiehlt die Peitsche wegzulegen und der kajire nicht, das Messer wegzulagen ?
4. der Wachmann droht der Freien ohne Grund mit dem collar, die höchste Beleidigung die man aussprechen kann
5. er schlägt eine Freie Frau nach der angemessenen Ohrfeige gewaltsam nieder
6. er klagt sie wegen einer Ohrfeige an, die ein Krieger einfach hinnehmen sollte
7. der sklavin droht gar nicht ?
Hm, ich bin kein Magistrat in der Oase, wenn ich es wäre, gäbe es nach der Verhandlung eine kajira weniger (Befehlsverweigerung und bewaffnete Drohung gegenüber einer Freien Frau, auf wiedersehen ) und der Preator würde draussen die Wüste durchkämmen, mit einem ganz kleinen Kamm.
nadja