Gina, mir ist die Tragweite schon bewusst, nu rändert das nichts daran das die ganze Jagd politisch motiviert und instrumentalisiert ist und wurde.
Und bewiesen wird es erst sein wenn ein ordenltiches Gericht sein Urteil darüber fällt.
Zuerst mal die eindeutigen Fakten:
Die Doktorarbeit von KTMNJJPFJSvuzG enthält neben den ca. 75% gekennzeichneten Zitaten bzw. entlehnten Textstellen, die in einer geisteswissenschaftlichen Doktorarbeit eben nun mal so üblich sind, auch noch mind. 25% nicht entsprechend gekennzeichnete Textstellen.
Die Doktorarbeit enthält somit wesentliche Stellen, die nicht von ihm stammen, die aber von ihm durch seine Unterschrift als sein Werk ausgegeben wurden. Dadurch enthält die Arbeit eben nicht die für eine Dissertation notwendige entsprechende eigenständige Arbeit. Und die Verleihung der Doktorwürde kam aufgrund einer Täuschung der Universität Bayreuth zustande.
So ungefär wurde das von der Universität Bayreuth festgestellt.
Folglich konnte Herrn von und zu Guttenberg die Doktorwürde aufgrund Art. 69 des Bayerischen Hochschulgesetzes bzw. aufgrund Art. 48 des Bayerischen Verwaltungsferfahrensgesetzes förmlich durch die Universität Bayreuth aberkannt werden. (Guttenberg hat seinen Titel nicht zurückgegeben - auch wenn das oft so dargestellt wird. Man kann sich entschließen einen verliehenen Doktortitel nicht zu führen, aber man kann ihn nicht zurückgeben.)
Dies hat Karl TMNJJPFJSvuz Guttenberg auch bereits alles voll zugegeben soweit mir bekannt ist. Und das alles ist damit eigentlich soweit auch völlig unstrittig.
Und somit ist bereits durch den Beschluss der Universität Bayreuth rechtskräftig festgestellt, dass Herr von und zu Guttenberg in seiner Dissertation getäuscht hat, dass er fremdes Material als sein eigenes ausgegeben hat und dass er seine Doktorwürde verloren hat.
Eine Entscheidung eines Richters in einem UrhG-Prozess ist dazu eben nicht mehr notwendig, auch eine solche Entscheidung einer Universität ist eben ein sogenannter "Verwaltungsakt mit offiziellem Charkter", d.h. auch eine staatlich anerkannte und über das Hochschulgesetz geregelte Universität ist eben letztendlich eine Behörde, die so etwas erst mal entscheiden kann.
Und Herr von und zu Guttenberg hat soweit mir bekannt ist auch noch keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung dieser Behörde Universität Bayreuth eingelegt.
Das Einzige, was also jetzt noch offen ist, das ist somit nicht die Frage ob hier darüber hinaus noch das Urheberrecht verletzt wurde (das wurde ja durch die Entscheidung der Universität rechtskräftig festgestellt), sondern vielmehr ist es die Frage, ob diese Täuschung mit nicht gekennzeichneten Zitaten noch weitere, strafrechtliche Konsequenzen haben wird. D.h. eine Freiheits- oder Geldstrafe entsprechend UrhG §106 ff.
Allerdings werden Verstöße gegen das UrhG nur auf Antrag verfolgt, d.h. wenn der Rechteinhaber Anzeige erstattet. Oder aber dann, wenn die Strafverfolgungsbehörde (sprich: die Staatsanwaltschaft) ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung dieses Vergehens sieht.
Und so hängt es allein an den Rechteinhabern oder aber an einer Staatsanwaltschaft, ob es zu einem Prozess kommen wird...oder nicht. Ich vermute auch mal, dass es kein Verfahren wegen Betrugs (im Strafrechtlichen Sinn) geben wird, da eben niemanden ein Schaden entstanden ist.
Fazit ist aber, auch wenn das der Guttenberg Fanclub nicht gern hört, dass seine (Straf)Tat, die Verwendung fremden Materials als eigenes Material, mittlerweile offiziell behördlich festgestellt worden ist.
Und an diesen Fakten gibt es auch nichts zu mehr zu rütteln, da müsste der Freiherr wohl schon die Entscheidung der Uni Bayreuth anfechten.