Mareta Dagostino
Superstar
Es gibt zwei Sorten von Impressum. Die geringsten Anforderungen stellt § 55 RStV, darunter habe ich z.B. meine Webseiten laufen. Dann darf aber nicht mal ein Werbelink mit Cashback auf der Seite sein, sie muss 100% gewerbefrei sein. Vorteil: Keine Notwendigkeit, innerhalb bestimmter Fristen erreichbar zu sein, Telefonnummern anzugeben usw. Wenn nun die Seite irgendwie mit Geldverdienen zu tun hat (ein Linktauschprogramm reicht), dann schlägt das Telemediengesetz zu, mit weitergehenden Anforderungen.
Private Inhalte sind impressumpflichtig, wenn sie für fremde Leser interessant sind. Faktisch braucht also in Deutschland (Wohnsitz!) nahezu jede Seite ein Impressum, außer temporären Internetspielereien ohne sinnvollen Content, oder eben rein familiäre Sachen, die aus Sicht eines Richters (!) sonst keine Socke interessieren.
Ich kann Abmahnanwälte auch nicht ausstehen, aber die Rechtslage fragt nicht danach, was wir uns wünschen. Es gibt halt Fakten, die wir nur durch Wählen geeigneter politischer Parteien, oder Mitarbeit in der Politik, (vielleicht) ändern können. Und wenn noch so viele Leute anonyme Webseiten betreiben, genau die eine Seite kann sich der Geier zum Abmahnen rauspicken! Einfach eine Frage des Zufalls...
Private Inhalte sind impressumpflichtig, wenn sie für fremde Leser interessant sind. Faktisch braucht also in Deutschland (Wohnsitz!) nahezu jede Seite ein Impressum, außer temporären Internetspielereien ohne sinnvollen Content, oder eben rein familiäre Sachen, die aus Sicht eines Richters (!) sonst keine Socke interessieren.
Ich kann Abmahnanwälte auch nicht ausstehen, aber die Rechtslage fragt nicht danach, was wir uns wünschen. Es gibt halt Fakten, die wir nur durch Wählen geeigneter politischer Parteien, oder Mitarbeit in der Politik, (vielleicht) ändern können. Und wenn noch so viele Leute anonyme Webseiten betreiben, genau die eine Seite kann sich der Geier zum Abmahnen rauspicken! Einfach eine Frage des Zufalls...