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Rechte an RL-Hausfassaden

Doktor Beerbaum

Superstar
Hallo,

ich denke gerade darüber nach den historischen Marktplatz meiner alten Heimatstadt nachzubauen.

Kann ich mit der (relativ) genauen Widergabe von Fassaden, Grundrissen, Namenszügen existierender Firmen etc. Rechte der Hausbesitzer oder anderer Personen verletzen? Man erlebt ja im Netz oft die (für den Laien) eigentümlichsten Rechts-Konstellationen.

Danke für Euere Hilfe

Dok
 
denke mal die brüchtigten abmahn-anwälte werden bald ihren weg ins sl finden ... ich würd vorher mal nachfragen, speziell wenn du firmenlogos originalgetreu palzieren willst.
 
Doktor Beerbaum schrieb:
Hallo,

ich denke gerade darüber nach den historischen Marktplatz meiner alten Heimatstadt nachzubauen.

Mein Tip, wenn der Marktplatz bei dir vor der Tür liegt, geh mal ne Runde spazieren, mit einem Formular in Tasche, in dem du dir die Erlaubnis der Firmen und eventuell Hausbesitzer bestätigen lässt.

Mit so einem Schrieb in der Tasche können alle Abmahnanwälte dich alle mal gaaanz gaanz lieb haben. :)

MfG
Hannibal

PS: Ist natürlich nen Aufwand geb ich zu.
 
Ich habe auch eine Frage dazu: Darf man Gebäude nachbauen wenn man eine komplett andere Fassade verwendet?
Ich dachte da an sowas wie meinen Arbeitsplatz, einen Supermarkt, Raststätten-Gebäude, oder so.
Also die Gebäude sollen nur ungefähr die gleiche Form haben. Darf man das dann ohne Genehmigung machen?
 
Ich habe bei einem Hausbesitzer, den ich gut kenne, einmal vorgefragt: In einer südwestdeutschen Kleinstadt wird SL sofort mit "Kinderpornografie" in einen Topf geworfen. Und da will man natürlich nicht mit in Kontakt gebracht werden.
Der Vorschlag, sich einmal andere Konstruktionen in SL selbst anzuschauen, wird vehement abgelehnt: "Für sowas (Unterton!!!!) hab ich keine Zeit!!!"

Vielleicht baue ich doch lieber ne Raumstation. ;-)
 
Darf ich kurz ungläubig mit dem Kopf schütteln, mit was sich alles beschäftigt wird, ohne jemandem weh zu tun?
Vorschriften, Gesetze, Genehmigungen, Formulare zur Einverständniserklärung, fremde Leute fragen ob man ihr Haus nachbauen darf, den Nachbarn bitten, mal ins SL [libary:9bbaa159c5]Abkürzung für [Second Life][/libary:9bbaa159c5] zu guggen ob alles in Ordnung ist???

Firmenlogos, Markennamen und weitere Patentrechte, ganz klar, aber gehts noch?
Sind wir in Deutschland oder in SL?
Muß da alles 1:1 nachgebaut werden? Brauchen wir eine RL-Kopie in SL?

Und wenn ich dann wirklich was nachbauen will, weil ich's schön finde, dann lass ich halt die rechtlich relevanten Details weg. Is das so schlimm? Kann man die Objekte [libary:9bbaa159c5]Ein [Objekt] in [SecondLife] besteht aus einem oder mehreren [Prims] und kann wiederum mit anderen [Objekte] befüllt werden.[/libary:9bbaa159c5] nicht SL-gerecht ein bisschen "tunen"?

Bitte, niemand getroffen fühlen, aber das fällt mir spontan dazu ein....
 
Bei Flickr kann ich ja auch Bilder von Häusern veröffentlichen, ohne den Besitzer zu fragen. Wo kämen wir denn dann hin, wenn jeder, der ein schönes Stück Architektur fotographiert erst die Besitzer und was weiss ich wen fragen muss.

Nur, wenn die Aufnahmen auf Privatgrund gemacht worden sind, dann sollte vielleicht der Grundeigentümer gefragt werden.

Und wenn Bilder als Texturen von 3D-Objekten in SL veröffentlicht werden ist das ja im Prinzip das Gleiche.

Wir sollten uns von diesen Abmahnanwälten nicht zu sehr einschüchtern lassen und keinen vorauseilenden Gehorsam ausüben.

Leon
 
Naja.. zumindest an das UrhG sollte man sich ein wenig halten wenn man vor Ärger sicher sein will.
Häuser und dergleichen fallen unter die Werke der bildenden Künste und sind durch das UrhG geschützt.
Das sagt auch klip und klar:

Solange das Bauwerk an einem öffentlichen Platz steht darf die äußere Ansicht (und nur die!) mittels Malerei, Grafik, Lichtbild oder Film beliebig verfielfältigt und verbreitet werden. Allerdings darf man das Vervielfältigen nicht an direkt an einem Bauwerk vornehmen, der Nachbau ist verboten.

Sollte das Haus nicht öffentlich einsehbar sein, so ist aber nicht der Haus- oder Grundstückseigentümer zu fragen sondern der Architekt, der das Haus entworfen hat, das gilt auch für Innenaufnahmen. Denn in der Regel wird dieser dem Hauseigentümer nicht die vollen Nutzungsrechte an seinem Werk übertragen.

Ist der Architekt allerdings länger als 70 Jahre tot, dann ist das Werk nicht mehr geschützt, und wenn einen der Hauseigentümer rein lässt darf man auch Innenaufnahmen einfach so vebreiten.
 

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