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Reiserecht und Telefon

Sumy Sands

Forumsgott/göttin
Muss gleich kotzen, sorry.
Habe Inkasso Maoskau (Edit Admin: Name erfunden) am Hals wegen einer falschen Mail-Adresse.
Statt mein.name@xy.net gab ich mein.name@xy.de an.
Handy und RL Adresse stimmte.
Nun sagt Moskau "SelBär Schuld ätsch" :(

Zum Fall:
Wollte einen Flug über ein Portal reservieren, ging nicht.
Bekam einen Rückruf dann, darüber wurde gebucht.
Verbindung war schlecht (Audio liegt vor).
Da die Mail flasch war, der Rest richtig kam hier nix an, ausser einer Mahnung 4 Tage nach Reiseabflug.

Ich weiss, Rechtsauskünfte geben nur Rechtsanwälte, Termin ist Morgen.
Welche Paragraphen vom BGB und Internetrecht (gibt es das?) könnten hier greifen?
Ist ein Audiomitschnitt (ungefragt) hier gerichtlich verwertbar?

Ihr würdet mir sehr helfen,
Danke
Sumy
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Muss gleich kotzen, sorry.
Habe Inkasso Maoskau am Hals wegen einer falschen Mail-Adresse.
Statt mein.name@xy.net gab ich mein.name@xy.de an.
Handy und RL Adresse stimmte.
Nun sagt Moskau "SelBär Schuld ätsch" :(

Zum Fall:
Wollte einen Flug über ein Portal reservieren, ging nicht.
Bekam einen Rückruf dann, darüber wurde gebucht.
Verbindung war schlecht (Audio liegt vor).
Da die Mail flasch war, der Rest richtig kam hier nix an, ausser einer Mahnung 4 Tage nach Reiseabflug.

Ich weiss, Rechtsauskünfte geben nur Rechtsanwälte, Termin ist Morgen.
Welche Paragraphen vom BGB und Internetrecht (gibt es das?) könnten hier greifen?
Ist ein Audiomitschnitt (ungefragt) hier gerichtlich verwertbar?

Ihr würdet mir sehr helfen,
Danke
Sumy

Da du nie eine Bestätigung erhalten hast (und denen das bekannt sein muss, zumindest in dem Fall dass die Email als 'unbekannter Empfänger' zurück gekommen sein müsste - außer es gibt diese Adresse mein.name@xy.de), ist das hinfällig und du kannst denen einen Rechnungs-Einspruch (k.A. wie der korrekte Name lautet) gegen die gesamte Rechnung und die Mahnung schicken. Direkt dem Unternehmen wo du das gebucht hast. Dem Inkassounternehmen schickst du es CC (als Kopie). Das solltest du per Email UND gleichzeitig als eingeschriebenen Brief versenden.

Viel Glück beim Anwalt.
 
Viel Glück
Unterschreib nichts
Lass Dir aber sonst alles schriftlich geben
Wiederspruch gegen die gesamte Forderung am besten mit einem Anwalt zusammen verfassen und als Einschreiben mit Rückschein versenden.

Ansonsten bin ich auch überfragt, hab jedoch selbst schon einen Flug bezahlt, bei dem die Unterlagen nie bei mir angekommen sind. Das waren jedoch auch nur 39€ und ein anwalt wäre da teurer gewesen.
 
ok, danke für die schnellen Antworten ...
da sich die Forderung mit Mafia-Gehalt auf ca. 900€ beruht ist die Rechtsauskunft noch billig *heul*

Von meinem Empfinden her gibt es eine Vertrags- und eine Erfüllungspflicht.
Ja das hätte denen denen auffallen müssen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es um 900€ und eine Firma wie Inkasso Moskau oder so geht:

Geh direkt zu (d)einem Anwalt, nur der kann dir da wirklich helfen (und notfalls auch Rechtsmittel einlegen gegen weitere Forderungen). Vor allem muss man bei deratigen Dingen schnell reagieren. Diese Firmen werden nämlich recht penetrant und neigen gern dazu die Sache schnell zu eskalieren, d.h. wenn sie das Gefühl haben, dass du Geld hast, aber keine Lust hast zu zahlen, dann machen sie schnell mehr Druck. Lass dich davon aber nicht erschrecken, dein Anwalt weiß genau was da zu tun ist. Sollten ein paar Vertreter der Firma persönlich vor der Haustüre stehen und dich so einschüchtern wollen (machen manche großen Firmen): Nur ein amtlicher Gerichtsvollzieher mit einem entsprechenden Beschluss hat das Recht dein Haus zu betreten. Erteile also den Vertretern der Inkasso-Firma direkt Hausverbot. Mache ihnen eindeutig klar, dass du dieses notfalls mit Hilfe der Polizei auch durchsetzen wirst. Rede nichts weiter mit denen. Insbesondere: Unterschreibe nichts!
ALLES läuft wenn, dann über deinen Anwalt.

Was die Aufnahme angeht: Normale Tonbandaufnahmen, bei denen alle Beteiligten der Aufnahme zugestimmt haben, können in Deutschland durchaus auch vor Gericht verwendet werden, müssen aber nicht zwangsweise als Beweismittel anerkannt werden, das wie und was ist da Ermessenssache des Richters, der das Toband/die Aufnahme dann in "Augenschein" nimmt. Da die Aufnahme allerdings nicht als "Urkunde" gilt ist die Beweiskraft einer solchen Aufnahme aber leider nur eingeschränkt. D.h. das wird dann vom Richter wohl allenfalls als zusätzliche Information gewertet werden.

Heimliche Aufnahmen/Mitschnitte wirst du normalerweise nicht verwenden können - und die sind nebenbei auch noch illegal. Weswegen man dann davon dann besser nicht groß was erzählt vor Gericht, das kann sonst nach hinten los gehen, wenn z.B. dann die Gegenseite Anzeige erstattet (siehe §201 StGB).

EDIT: Ahso, ein "Internetrecht" gibt es nicht. Hier gilt wie anderswo auch das BGB mit den entsprechenden Paragraphen zum Vertragsrecht. Z.B. BGB §312g (1), wo grob drinsteht, dass man dir das Ganze elektronisch bestätigen muss, wenn du über "Telemedien" eine Dienstleistung oder Ware bestellt hast. Das war ja hier wohl nicht der Fall, eine Bestätigung hast du wohl nie bekommen. Näheres, genaueres usw. weiß aber dein Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es um 900€ und eine Firma wie Inkasso Moskau oder so geht:

Geh direkt zu (d)einem Anwalt, nur der kann dir da wirklich helfen (und notfalls auch Rechtsmittel einlegen gegen weitere Forderungen). Vor allem muss man bei deratigen Dingen schnell reagieren. Diese Firmen werden nämlich recht penetrant und neigen gern dazu die Sache schnell zu eskalieren, d.h. wenn sie das Gefühl haben, dass du Geld hast, aber keine Lust hast zu zahlen, dann machen sie schnell mehr Druck. Lass dich davon aber nicht erschrecken, dein Anwalt weiß genau was da zu tun ist. Sollten ein paar Vertreter der Firma persönlich vor der Haustüre stehen und dich so einschüchtern wollen (machen manche großen Firmen): Nur ein amtlicher Gerichtsvollzieher mit einem entsprechenden Beschluss hat das Recht dein Haus zu betreten. Erteile also den Vertretern der Inkasso-Firma direkt Hausverbot. Mache ihnen eindeutig klar, dass du dieses notfalls mit Hilfe der Polizei auch durchsetzen wirst. Rede nichts weiter mit denen. Insbesondere: Unterschreibe nichts!
ALLES läuft wenn, dann über deinen Anwalt.

Was die Aufnahme angeht: Normale Tonbandaufnahmen, bei denen alle Beteiligten der Aufnahme zugestimmt haben, können in Deutschland durchaus auch vor Gericht verwendet werden, müssen aber nicht zwangsweise als Beweismittel anerkannt werden, das wie und was ist da Ermessenssache des Richters, der das Toband/die Aufnahme dann in "Augenschein" nimmt. Da die Aufnahme allerdings nicht als "Urkunde" gilt ist die Beweiskraft einer solchen Aufnahme aber leider nur eingeschränkt. D.h. das wird dann vom Richter wohl allenfalls als zusätzliche Information gewertet werden.

Heimliche Aufnahmen/Mitschnitte wirst du normalerweise nicht verwenden können - und die sind nebenbei auch noch illegal. Weswegen man dann davon dann besser nicht groß was erzählt vor Gericht, das kann sonst nach hinten los gehen, wenn z.B. dann die Gegenseite Anzeige erstattet (siehe §201 StGB).

Du kannst allerdings wenn du zur Polizei gehst und Anzeige erstattest weil sie dir keine nachweisliche Bestätigung geschickt haben als sie den Vertrag abgeschlossen haben, von der Polizei durchsetzen lassen, dass die Mitschnitte die dieses Unternehmen selbst gemacht hat (die zeichnen alle Gespräche auf) herausgerückt werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Was die Aufnahme angeht: Normale Tonbandaufnahmen, bei denen alle Beteiligten der Aufnahme zugestimmt haben, können in Deutschland durchaus auch vor Gericht verwendet werden, müssen aber nicht zwangsweise als Beweismittel anerkannt werden ...

Die Aufnahmen wurden von denen gemacht und mit zugesendet, wollte sie gegen sie verwenden.
Ein Einwilligung dazu lag nie vor.
 
Die Aufnahmen wurden von denen gemacht und mit zugesendet, wollte sie gegen sie verwenden.
Ein Einwilligung dazu lag nie vor.

Gib es einfach deinem Anwalt. Falls es benötigt wird kann immer noch die Herausgabe zusätzlich beantragt/verlangt werden, aber ich denke es reicht die Tatsache dass du diese Mitschnitte besitzt, als Druckmittel, wenn die nicht nachweisen können dass sie dir eine Bestätigung zugeschickt haben.
 
Hallo Sumy, ich hatte schon beruflich mit russischen Firmen zu tun - ich würde dir auch unbedingt empfehlen, damit zu einem Anwalt zu gehen. Mit denen solltest du dich auf keinen Fall auf eigene Faust anlegen!
 
Ja danke Berenike ... wie gesagt, Anwalttermin ist Morgen ... da ich so ein wenig Halbwissen habe wollte ich noch ein wenig dazu fügen.
Das BGB ist schon alt und bewährt ... aber es gibt immer neue Auslegungen im elektronischem Zeitalter.
Will einfach mal auf Schlagworte hören, damit ich weiss was der Juristicus mir Morgen erzählen könnte.
 
Ich fürchte, das Problem ist, dass die Russen das deutsche BGB schlichtweg nicht interessiert. Ich drück dir dir Daumen, dass morgen alles in deinem Sinne läuft beim Anwalt.
 
Ich fürchte, das Problem ist, dass die Russen das deutsche BGB schlichtweg nicht interessiert. Ich drück dir dir Daumen, dass morgen alles in deinem Sinne läuft beim Anwalt.

Die Russen-Inkasso interessiert das BGB spätestens dann, wenn sie in Deutschland Geschäfte machen wollen. Oder anders ausgedrückt:
Ein Inkasso-Büro braucht eine Lizenz um das Geschäft in Deutschland überhaupt betreiben zu können. D.h. das ist (anders als z.B. ein "Fotostudio", das mittlerweile jeder einfach so mit einer popligen Gewerbe-Anmeldung betreiben kann) genehmigungspflichtig. Deswegen sollte das Inkasso-Unternehmen, das einen da anschreibt, normal auch unter http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ zu finden sein.

Sollte man also z.B. ein Schreiben von "Inkasso Team Moskau" bekommen, dann muss man glücklicherweise gar nicht mehr zahlen. Die dürfen nämlich dieses Gewerbe gar nicht mehr betreiben. Und sollten andere Inkasso-Unternehmen auf ähnliche Ideen kommen wie das direkte Bedrohen von Schuldnern oder gar eigenmächtiger Diebstahl von Eigentum (Auto einfach abschleppen lassen etc.), dann sind die ihre Lizenz vermutlich auch recht schnell los.

Und Firmen wie "Russen-Inkasso" und Co. machen zwar viel Show und dicke Backen, können/dürfen aber auch nicht mehr als jedes andere Inkasso-Unternehmen auch: Mahnungen schreiben. Und das wars.

Muskelmänner in schwarz vor der Haustüre hin oder her. Letzten Endes müssen auch die vor Gericht für einen Titel und dann das Geld z.B. mit Hilfe des Gerichtsvollziehers eintreiben. Sollten da also vier stämmige, robuste Typen auftauchen und Stress machen wollen, dann kann man auch einfach nett lächelnd ein Hausverbot erteilen und auf den Anwalt verweisen, die Typen damit vom Grundstück verbannen und notfalls die Polizei rufen um dieses Recht auch durchzusetzen. Normal kuschen die aber ganz ganz schnell, wenn die Polizei ins Spiel kommt. Siehe Unternehmenslizenz.

Sollten diese Typen dann noch mit irgendwas bösem/üblem drohen (Schufa-Eintrag, Rufschädigung, etc.), dann kann man je nach dem direkt eine Anzeige wegen Nötigung hinterher schieben.
 
Ich bin froh, daß mein Anwalt seine Wohnung und seine Büroräume in einem kompletten Stockwerk hier im Haus hat.
Da gibt´s die schnelle Auskunft beim gemeinsamen Kaffee.

Moskau Inkasso:
Nachdem Moskau-Inkasso.com noch einige weitere Sprachen anbietet, so verzichtet Moskau-Inkasso.net bereits auf alles ausser der deutschen Sprache.
Beide werben mit den seben Zeitungsartikeln, jedoch sind beide Firmen an unterschiedlichen Stellen mit unterschiedlichen Geschäftsführern registriert.

Schön wäre es da mal zu wissen welches Inkasso es genau ist.
Die Jungs aus Bremen sind jedoch einschlägig bei den Ermittlungsbehörden bekannt :D

Empfehlenswert ist in diesem speziellen Fall auch die Seite : http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Verträge
 
Nochmal Danke für die Antworten ...
Das der Name Moskau-Inkasso wirklich exestiert wirklich exestier wuste ich nicht (sorry) der Name war hier von mir erfunden um keine richtigen Namen zu nennen.
Nein körperlich droht hier niemand, aber am Telefon wird schon ganz schön Druck gemacht ...
"Wollen sie wirklich zum Anwalt gehen, das verteuert die Sache nur um so mehr, zahlen müssen sie eh ... wenn das Geld nicht in drei Tagen auf dem Konto ist geht das zu Gericht...! So in der Art.
Naja werde ja gleich schlauer werden.
 
Erst mal Zahlungsaufschub erreicht, er prüft noch, ob es bei der Mail um eine Buchungsbestätigung oder um eine Auftragsbestätigung ging.
Hat was zu tun mit der "beiderseitigen Willenserklärung". er meinte sieht nicht so rosig aus :( aber kennt sich mit Medienrecht aus.
 

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