Gem, solange du deinen Blog nicht geschäftsmäßig betreibst brauchst du auch kein Impressum.
Impressumspflicht
Dann darf aber auch nicht das kleinste Werbebanner drauf sein.
Hm…
Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
(Fette Hervorhebung durch mich)
Bingo. Rechtlich einwandfrei anonym.
Und selbst wenn meine Webseite irgendwo verlinkt ist: direkt ergoogeln lässt sie sich nicht, dank Tiny-url zum Bleistift
Ein Blog ist meinungsbildend darum braucht es ein Impressum.
Absoluter Unsinn.
Transparente oder Plakate sind auch "meinungsbildend", brauchen die also ebenfalls eine sichtbare Adresse drauf? Nein. Also.
Ein Blog, bzw Web-Log, ist nix weiter als ein öffentlich einsehbares Tagebuch. Gehört deine komplette Adresse in dein Tagebuch? Natürlich nicht. Musst du für dein Tagebuch Gewerbe anmelden, Steuern zahlen? Bist du wegen des Führens eines Tagebuchs plötzlich Selbständig? Ebenfalls nicht. Wozu also ein Impressum?
Natürlich nicht. Ein Web-Blog ist kein Shop. Und selbst bei Shops ists nicht zwingend notwendig (meiner Meinung nach).
Dieses gesamte TMG (und nicht nur dessen §5, sondern auch und vor allem §14 (2) ) ist so überflüssig wie ein Kropf, da es von den Kasperköppen in Brüssel initiiert wurde.
Dtl. ist ein souveräner Staat, da haben ausländische Möchtegern-Regierungen (als solche zähle ich diesen Korruptenclub da in Brüssel) und ausländische Gerichte (das in Luxemburg) nix dreinzureden.
Hm… Folge ich Cecanias Link, kommt ein Link hierher:
Impressumspflicht fr ein Blog nach dem TMG oder dem RStV?
Die Rechtslage hat sich seit Inkrafttreten des TMG zum 1.3.2007 etwas verkompliziert. In vielen Internetforen wird über die Verortung der Blogs in den Neuregelungen bereits seit längerem kontrovers diskutiert. Letztlich gibt es hier wohl nur die wenig befriedigende Antwort, dass deren Pflichten je nach konkreter Angebotsausgestaltung unterschiedlich sind:
Blog-Betreiber, die ihren Auftritt mit Werbeanzeigen finanzieren oder anderswie entgeltlich tätig werden oder ein Angebot bereitstellen, mit dem typischerweise ein Entgelt angestrebt wird, müssen, wie bisher schon, ein vollständiges Impressum aufweisen (§ 5 TMG). Dies gilt auch für journalistisch-redaktionell gestaltete Blogs, bei denen zusätzlich noch ein Verantwortlicher mit Angabe des Namens und der Anschrift anzugeben ist (§ 55 II RStV)
Was Schwachsinn ist. Blogs und Web-Shops sind unterschiedliche Dinge. Und was soll das heißen: "Angebot […], mit dem typischerweise ein Entgelt angestrebt wird"? Nur weil man was kostenlos bereitstellt, wofür andere Geld verlangen, ist man noch lange nicht gewerblich bzw geschäftlich aktiv.
Alle anderen müssen zumindest Name und Anschrift nennen, sofern das Blog nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient (§ 55 I RStV). […]
Worauf es besonders ankommt, hab ich mal fett hervorgehoben.
Soll mir einer mal nachweisen, dass mein Blog ein Shop wäre.
Und wenn ich für dieses völlig idiotische, völlig überflüssige, unrechte Gesetz in den Kahn wandere: mein Webspace bekommt kein Impressum.
"If a law is unjust, a man is not only right to disobey it, he is obligated to do so."
"Wenn ein Gesetz unrecht ist, ist man nicht nur berechtigt, es
nicht zu befolgen, sondern man ist dazu verpflichtet." (Thomas Jefferson zugeschrieben)