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Rollenspiel geTwittert ?

viola Baxter

Superstar
Ich habe gerade mal etwas im Internet herumgestöbert und bin auf eine Stelle gestossen, wo goreanisches RP mit mir in einem Twitter Eintrag erscheint, also wortwörtlich das was ich (und die anderen Beteiligten ) geschrieben habe.

Ich bin jetzt etwas unentschieden, wie ich das finden soll. Was würdet ihr denn an meiner Stelle davon halten ?


Und gibt es eine Möglichkeit, so etwas zu verhindern ?

Man darf ja nicht vergessen, RP in SL ist im Prinzip flüchtig, bzw. befindet sich eventuell in verscheidenen Logs auf persönlichen PC's.

Ein Twittereintrag ist aber weltweit von jedem Menschen zu lesen und das Internet vergisst nie.

Das stört mich schon, je mehr ich darüber nachdenke.
 
?

Und gibt es eine Möglichkeit, so etwas zu verhindern ?

Ja - hör auf mit SL!

Ueberleg doch mal selber: Open chat in SL ist öffentlich, jeder Teilnehmer kann aufzeichnen und überall verbreiten. Technisch kannst du also nichts machen.

Vielleicht verstösst derjenige, der das macht, gegen irgendwelche Regeln von LL oder sonstwem, aber was willst du dagegen machen? AR schreiben, Anwalt einschalten? Macht nicht viel Sinn, oder?

SL open chat ist öffentlich und du solltest dich dessen bewusst sein und entsprechend handeln.
 
Meiner Meinung nach ein Verstoss gegen die TOS solange die Avatarnamen lesbar sind.In 2.ter Konsequenz ein Grund mich von den Leuten/der Sim in Zukunft fernzuhalten und den Admin über so einen Vorfall zu unterrichten.
 
Was soll denn bitte so eine pampige Antwort. Habe ich Dir etwas getan ?

Ja - hör auf mit SL!

Ueberleg doch mal selber: Open chat in SL ist öffentlich, jeder Teilnehmer kann aufzeichnen und überall verbreiten. Technisch kannst du also nichts machen.

Richtig, deswegen frage ich ja auch nach, ob er vielleicht gegen die TOS verstösst, wie Beo erwähnt hat oder ob man sonst etwas dagegen unternehmen kann.

Vielleicht verstösst derjenige, der das macht, gegen irgendwelche Regeln von LL oder sonstwem, aber was willst du dagegen machen? AR schreiben, Anwalt einschalten? Macht nicht viel Sinn, oder?.

AR schreiben macht nicht viel Sinn ?

Ich finde schon, wenn jemand gegen die TOS verstösst und meinen vollen Namen herumtwittert mit meinem Rollenspiel, dann kann ein AR sehr wohl Sinn machen.

SL open chat ist öffentlich und du solltest dich dessen bewusst sein und entsprechend handeln.

Oh danke, da wäre ich ja nicht drauf gekommen. Gut das Du mir das gesagt hast :-x

Meiner Meinung nach ein Verstoss gegen die TOS solange die Avatarnamen lesbar sind.In 2.ter Konsequenz ein Grund mich von den Leuten/der Sim in Zukunft fernzuhalten und den Admin über so einen Vorfall zu unterrichten.

Das geht nicht, weil die bei uns zu Besuch waren. Aber ich werde sie mal anschreiben und darum bitten, das zu entfernen, vielleicht hilft es ja.
 
Ja, es verstösst gegen die TOS. Aber die TOS greift nicht bei Twitter.

Aber machen kannst du da nicht viel, was einmal im Netz steht, ist für immer drin.
Ausserdem kann man das ganz schlecht verfolgen. Wer sagt dir, dass der Twittername auch der gleiche Spieler ist, der in SL ist?
Ich kann mir einen x beliebigen Twitteraccount erstellen, und diverse Nachrichten verbreiten. Es ist alles anonym.

Verhindern kann man es nur, indem man nichts schreibt, andere Möglichkeiten sehe ich nicht, so blöd wie das ist.
 
Ich weiss wer das getwittert hat und im Prinzip vermute ich auch keine böse Absicht dahinter.

Ich glaube, das er meinen Teil entfernen wird wenn das geht oder zukünftig nicht mehr verbreiten wird, aber mir stellt sich da die Frage, wie das mit dem Twittern genau geht.

Also kann ich direkt den Text aus SL über twitter senden oder ist das eher ein Copy/paste aus dem Log dann ?

Und könnte man gegen ersteren Fall vielleicht sogar technisch etwas machen ?


Wieso greift die TOS nicht bei twitter ?
 
Weil die TOS für SL zuständig ist. Und Twitter wird andere Regeln haben.

Nein, direkt geht es nicht, man schreibt bei Twitter direkt die Nachricht, wahrscheinlich mit Copy/paste.

Warum twittert man überhaupt RP-Dinge? Soviel kann man doch da gar nicht schreiben.
 
Die Tos kann nur einen Regelverstoss innerhalb Sl wirksam ahnden.Real betrachtet hast du im Rl kaum eine funktionierende rechtliche Handhabe.Den Twitterer anzuschreiben und bitten den Eintrag zu entfernen halte ich für eine Erwachsene und praktikable Lösung.
 
Achso, ok verstanden.

Ja, ihn anschreiben werde ich heute Abend sowieso, da ich recht sicher bin, das er es ohne böse Absicht getan hat.
 
Ich habe gerade mal etwas im Internet herumgestöbert und bin auf eine Stelle gestossen, wo goreanisches RP mit mir in einem Twitter Eintrag erscheint, also wortwörtlich das was ich (und die anderen Beteiligten ) geschrieben habe.

Ich bin jetzt etwas unentschieden, wie ich das finden soll. Was würdet ihr denn an meiner Stelle davon halten ?


Und gibt es eine Möglichkeit, so etwas zu verhindern ?

Vermutlich hat er sich nichts dabei gedacht und war der Meinung, das ist lustig oder so etwas. Wie nützlich Twitter ja sein kann, kann man sich auf Seiten wie "Please Rob Me" angucken... ähm.

Verhindern kann man so etwas nicht. Man kann nur Nachräumen.

Ihn einfach mal anhauen und sagen, pass mal auf, Freundchen so und so, finde ich nicht gut, nimm's bitte weg und frag mich in Zukunft vorher. Das gebietet einem schon alleine der Anstand, dass man vorher mal nachfrägt.

Ansonsten, AGBs von Lindenlab hin und her, es gilt auch in diesem Falle das Urheberrecht und nach diesem kann man handeln. Zur Not kann man sich wegen Verletzung des Urheberrechts bei Twitter direkt beschweren, ob das allerdings dann Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt. Die AGBs von Twitter jedenfalls sehen natürlich diese Möglichkeit vor.

Alternativ bleibt natürlich auch, wenn man eine ladungsfähige Adresse kennt, die üblichen Spielchen auf dem Zivilrechtswege wie Abmahnung oder Schlimmeres.
 
ähm Bart
das Urheberrecht greift nur wenn das Werk eine bestimmte Schöpfungshöhe besitzt, sosehr ich glaube das Viola eine Gute Rollenspielerin ist so sehr bezweifele ich das ich RP eine wirklich Schöpungshöhe erricht (meines übrigens genau so =
 
... oder wie Beo so trefflich schrieb: Anschreiben mit der Bitte um Entfernung ist eine sehr gute erwachsene Lösung :)

@Andera: sehe ich genauso

@viola: Wenn es Dich stört ist es Dein gutes Recht, darauf hinzuweisen - mich persönlich würde es nicht stören da es für mich bedeuten würde, dem Schreiber hat mein RP Eindruck gemacht, dass er es sogar über Twitter verbreitet - und da auch kein RL-Name genannt wird wäre mir das so ziemlich schnuppe (ist aber meine persönliche Ansicht - vielleicht auch geprägt durch meine lila Schokoladenbrille - ohne DoppelS :))

Gruss
Set

Anmerkung: Sämtliche Posts die Du hier schreibst kann man auch über Google finden unter dem Namen ;)
 
ähm Bart
sosehr ich glaube das Viola eine Gute Rollenspielerin ist so sehr bezweifele ich das ich RP eine wirklich Schöpungshöhe erricht (meines übrigens genau so =

PAH..hast Du eine Ahnung :razz:

Mein RP ist ein Quell kreativer Schaffenskraft mit einer unglaublichen sprachlichen Gewandheit, atmosphärischer Dichte die ihresgleichen sucht. :grin:

... oder wie Beo so trefflich schrieb: Anschreiben mit der Bitte um Entfernung ist eine sehr gute erwachsene Lösung :)

Ja, habe ich ja auch im ersten Post schon gesagt. War mehr eine grundsätzliche Frage.

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@viola: Wenn es Dich stört ist es Dein gutes Recht, darauf hinzuweisen - mich persönlich würde es nicht stören da es für mich bedeuten würde, dem Schreiber hat mein RP Eindruck gemacht, dass er es sogar über Twitter verbreitet - und da auch kein RL-Name genannt wird wäre mir das so ziemlich schnuppe (ist aber meine persönliche Ansicht - vielleicht auch geprägt durch meine lila Schokoladenbrille - ohne DoppelS :))

Ich weiss ja nicht, ob Du auch auf Gor bist, aber ich habe da durchaus auch intimes Rollenspiel im offenen Chat, von dem ich nicht unbedingt haben muss, das das wild im Internet verbreitet wird :)

Hier Äpfel, da Birnen: wenn ich in einem Forum poste, gehe ich davon aus, dass es bei Google landet... wenn ich im Sandkasten SL RP mache, dann nicht.

Ganz genau, das hatte ich aber auch schon im ersten Post angemerkt, das mir das in einem Forum klar ist.
 
Mein RP ist ein Quell kreativer Schaffenskraft mit einer unglaublichen sprachlichen Gewandheit, atmosphärischer Dichte die ihresgleichen sucht. :grin:

Oder anders formuliert: Wenn jeder Arztroman Urheberrechtsschutz genießt und sogar John Normann diese Höhe erreicht hat, dann auch Violas RP (oder das RP von jedem einzelnen - Schöpfungshöhe meint eigentlich etwas anderes, RP sollte so gut wie immer erfasst sein)
 
@Carter,
das ist was anders solltest du aber auch wissen

@Viola
scheise finde ich so was, ich würde es auch nicht wollen wenn jemand mein RP über Twitter oder auch Foren ungefragt verbreiten würde.
ich meine auch das es den TOS widersprechen würde, aber da bin ich mir nicht sicher.
nur ist eben Urheberrecht der falsch Schlüssel dafür.
 
@Carter,
das ist was anders solltest du aber auch wissen

Schöpfungshöhe hat jedes RP. "3210798" - diese Buchstabenreihenfolge hat KEINE Schöpfungshöhe, die ist nämlich zufällig entstanden weil ich gerade auf den Ziffernblock gehauen habe. Das ist, wie der Name so sagt, eine Frage des "Schöpfungsaktes". Es gibt da so vier Kriterien, die erfüllt ein RP Mitschnitt aber immer.
 
Schöpfungshöhe hat jedes RP. "3210798" - diese Buchstabenreihenfolge hat KEINE Schöpfungshöhe, die ist nämlich zufällig entstanden weil ich gerade auf den Ziffernblock gehauen habe. Das ist, wie der Name so sagt, eine Frage des "Schöpfungsaktes". Es gibt da so vier Kriterien, die erfüllt ein RP Mitschnitt aber immer.



nein eben nicht Carter, wie du sicher weist, greift das Urheberecht nur wenn er Werk Charakter erfüllt ist.
siehe
Als Schöpfungshöhe (auch: Gestaltungshöhe, Werkhöhe) wird im Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland das Maß an Individualität (persönlicher geistiger Schöpfung) in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet. Es entscheidet darüber, ob ein „Werk“ vorliegt und insofern Urheberrechte bestehen können. In der Praxis wird der Begriff vor allem als Ja/Nein-Option verwendet: Schöpfungshöhe muss gegeben sein, um einem solchen Produkt Werkcharakter und damit Urheberrechtsschutz zusprechen zu können, mangelnde Schöpfungshöhe begründet dagegen Gemeinfreiheit. Die Schöpfungshöhe stellt als notwendige Bedingung sozusagen die Untergrenze des Urheberrechtsschutzes dar.

Werke im Sinne des Urheberrechts sind persönliche geistige Schöpfungen, haben also immer Schöpfungshöhe. Im Folgenden wird jedoch aus Gründen der Anschaulichkeit von „Werken“ auch dann gesprochen, wenn die Schöpfungshöhe nicht gegeben ist. Schöpfungshöhe und Werkcharakter sind nicht die einzigen Kriterien für urheberrechtlichen Schutz: Auch Werke mit unbestrittener Schöpfungshöhe können – etwa nach Ablauf der Regelschutzfrist oder als amtliche Werke – gemeinfrei sein.

warum ein RP wohl diese Schöpfungshöhe nicht ereichen wird dazu
siehe auch
In Urheberrechtskommentaren zum deutschen Recht wird das Gemeingut gern bei der Erörterung der Freien Benutzung (§ 24 UrhG) thematisiert. Ulrich Loewenheim schreibt dazu im Kommentar von Schricker: Zum frei benutzbaren […] Gemeingut zählen zunächst tatsächliche Gegebenheiten und Ereignisse, alles, was durch Natur oder Geschichte vorgegeben ist. Dazu gehören die gesamte physische Umwelt des Menschen wie Länder und Landschaften, Fauna, Flora, Naturerscheinungen usw., historische Personen und Geschehnisse […], Tagesereignisse und Nachrichten tatsächlichen Inhalts […], Naturgesetze und Daten (S. 453 f.).

im ramen eines Gor RPs ist dieses in meinen Augen eindeutig erfüllt.


aber das spielt in diesem rahmen auch nicht wirklich eine Rolle.
 

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