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SL-Fotos und Rechte daran

Steinigen nicht gerade. Aber ich verdiene seit dem grössten Teil meines Berufslebens mein Geld mit der Variation von Bits und Bytes. Ich erkenne die Diskussion wieder, denn vielfach werden ähnliche Diskussionen über das Internet als solches geführt.
Auf persönlicher Ebene: Darf ich jemanden Verurteilen, der sich in einem Chatraum jeden Beleidigt? Ist ja nur virtuell, die eigentliche Person kennt man ja nicht.
Auf juristischer Ebene: Ist das Internet ein rechtsfreier Raum? Im Gegensatz zum Medium "Second Life" ist das Internet im Grösseren Rahmen und insbesondere das World Wide Web längst Teil einer selbstverständlichen Realität. Facebook wird wohl kaum gegen Aufnahmen der Webseite vorgehen können, es ist ein "öffentlicher Raum", ein dargestelltes Profil aufzunehmen dagegen vertösst ohne Rücksprache gegen die Persönlichkeitsrechte des Profilinhabers - es ist privater Raum.

Vielleicht sollte man bei dem ganzen auch eines nicht vergessen: Auf Recht und Gesetz sind erstmal virtuell und stehen nur auf dem Papier.

Ein Werk bleibt ein Werk, unabhängig vom Medium. Ein Entwurf eines Architekten ist nicht wertlos, solange er nur auf Papier oder, hier vielleicht noch passender, als CAD Datei existiert.

Nur weil Second Life als Medium nicht so sehr im Mainstream steht bedeutet das noch lange nicht, dass es nicht Teil der Realität ist.

PS: Mona Lisa, ich hab dein Haus bei der Hunt kennen gelernt, und fand es wirklich Klasse :)
 
Also ich versuche mal auf meine Anfangsfreage zu rekapitulieren :

-Fotos von Avataren nur mit deren Zustimmung nutzen (was in einem Forum eh der Fall ist da sie die Bilder selbst hochladen)

Es ging mir lediglich darum ob von seiten LL ein urheberrecht besteht, denn wenn dieses der Fall währe müsste jeder der ein Bild auf dem Rechner speichert, vorher bei LL anfragen.
Ich weiss, die Regeln für das Urheberrecht sind etwas komplizierter. DA heisst es einfach *doppelt und dreifach* absichern =)
 
Auriane, Shirley hat es in dem Posting ausgiebig erklärt: http://www.slinfo.de/vb_forum/recht...cond-life-fotos-rechte-daran.html?post1311328

Damit sollten alle Zweifel für den Privatbereich ausgeräumt sein.
Solltest du damit Geld verdienen wollen, frage einen aufs Urheberrecht bzw. Copyright spezialisierten Anwalt.

@Mona:
Für ein Werk der Bildenden Kunst ist es unerheblich wie es entstanden ist.
Da kannst du Leute über feuchten Beton trampeln lassen, Kinder mit Farbe bespritzen und die über eine Leinwand rollen, ein Haus bauen, oder dich halt an einen Computer setzen und dort etwas zusammenbasteln.
Mit deiner Argumentation entziehst du Grafikern und Architekten, die ja den Großteil ihrer Arbeit - das eigentliche künstlerische Schaffen - am Computer erledigen, vollkommen ihre Rechte.
Gleichzeitig verwehrst du aber Jedem, Bilder deines Hauses zu verwenden. Siehst du den logischen Bruch?
 
Silvan Tobias schrieb:
Mit deiner Argumentation entziehst du Grafikern und Architekten, die ja den Großteil ihrer Arbeit - das eigentliche künstlerische Schaffen - am Computer erledigen, vollkommen ihre Rechte.
Gleichzeitig verwehrst du aber Jedem, Bilder deines Hauses zu verwenden. Siehst du den logischen Bruch?

Von Häusern darf man Fotos machen, von Grafiken auf dem Bildschirm keine Bilder. Das eine ist öffentlicher Raum, das andere eine Webseite.

Daa Recht am eigenen Bild hat mit Urheberrecht nichts zu tun. Im Second Life kommt es nicht vor, da sich dort keine Personen aufhalten und keine Fotos geschossen werden.
 
Von Häusern darf man Fotos machen, von Grafiken auf dem Bildschirm keine Bilder. Das eine ist öffentlicher Raum, das andere eine Webseite.

Daa Recht am eigenen Bild hat mit Urheberrecht nichts zu tun. Im Second Life kommt es nicht vor, da sich dort keine Personen aufhalten und keine Fotos geschossen werden.

In Second Life kommt aber das Urheberrecht sehr schnell zu tragen.
Allein die Avatar gestalltung eines jeden, ganz gleich ob der jenige den Content dafuer selber erstellt hat oder nicht, faellt automatisch in den Bereich Urheberrecht.
Jeder Avatar ist so zu sagen ein Kunstwerk eines Users, jeder hat sich etwas dabei gedacht, ueber die Quallitaet der gestalltung dieses Kunstwerkes, ob nun Digital oder nicht zu diskutieren, entbehrt jeder Grundlage.

So gesehen ist ein Screenshot sehrwohl ein Foto, da die technik, womit ein Foto geschossen wird dabei keine Rolle spielt, ein Screenshot von einer laufenden Security Camera in nem Laden ist genau genommen auch ein Foto.

LG
Dae
 
In Second Life kommt aber das Urheberrecht sehr schnell zu tragen.

Eben!

Allein die Avatar gestalltung eines jeden, ganz gleich ob der jenige den Content dafuer selber erstellt hat oder nicht, faellt automatisch in den Bereich Urheberrecht.

Nicht unbedingt. Was nicht heißt, dass man keine Rechte hätte.

Jeder Avatar ist so zu sagen ein Kunstwerk eines Users, jeder hat sich etwas dabei gedacht, ueber die Quallitaet der gestalltung dieses Kunstwerkes, ob nun Digital oder nicht zu diskutieren, entbehrt jeder Grundlage.

Die Qualität entscheidet, ob es überhaupt ein Urheberrecht gibt. Zum Glück. Sonst dürfte man nicht einen Strich zeichnen, da es schon jemand gegeben hat, der einen Strich gezeichnet hat.

So gesehen ist ein Screenshot sehrwohl ein Foto, da die technik, womit ein Foto geschossen wird dabei keine Rolle spielt, ein Screenshot von einer laufenden Security Camera in nem Laden ist genau genommen auch ein Foto.

Fotos sind Bilder von der Realität. Zum Recht am eigenen Bild gehören aber auch Zeichnungen. Also wenn du einen Avatar so gestaltest, dass eine Person zu erkennen ist (mit Foto-Skin etc.), dann könnte das Recht am eigenen Bild auch in SL greifen.

Wär spannend ;)
 
Fotos sind Bilder von der Realität.


wer sagt das bzw hat das festgelegt bitte?

was ist den Realität? wenn ich mit den Mitteln die mir SL gibt ein screenshot mache ist es kein Foto weil nicht real? Aber wenn ich mit meiner Digicam einfach meinen "realen" Monitor mit dem selben Screenausschnitt abfotografiere dann ist es die Realität ? auf beiden "Fotos" ist ja am ende das selbe zu sehen.
 
Wenn du zwischen persönlichen übergriffen und zynismus noch bischen Zeit hast erkläre den verwirrten unter uns mal deine allgemeingültige Definition von "Foto"
 
Echt im Ernst?

images

Foto

bennv.jpg

Nicht-Foto

Hätte ich das erste geschossen (was ich in diesem Fall nicht habe), dürfte ich das natürlich kommerziell verwenden, z. B. in einem Katalog für Reisen, obwohl ich die Häuser weder entworfen noch gebaut habe. Das zweite darf niemand für seinen Katalog verwenden, weil ich es gezeichnet habe.

Zusatz: Niemand außer Linden Lab darf es verwenden. Ich habe zugestimmt, dass sie meine Sachen verwenden dürfen, auch kommerziell.
 
Mona, du hast eine sehr eigene Auslegung was Real und was Virtuell ist.
Im Gesetz gibt es diese Unterscheidung real/virtuell aber nicht.
Ein Screenshot ist eine reale Ansammlung von Bits, die, richtig angeordnet ein Bild ergeben. Dies kann mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits ein Kunstwerk darstellen.

Wenn auf diesem Bild jedoch hauptsächlich dein in SL erschaffenes Haus abgebildet ist, so hast du an dem Haus die Urheberrechte und du kannst bestimmen ob das Bild veröffentlicht werden darf oder nicht.

Es gibt kein eigenes Recht für das Internet. Alle Regeln, die für das RL gelten, sind auch in Sl gültig.
Einziger Unterschied: Land und Dinge in einer virtuellen Welt sind vergleichbar mit Speicherplatz auf einem Server.
Erschaffene Dinge, ob es mein Baumhaus (jaja, manche behaupten die Schaffenshöhe sei hier nicht hoch genug :)) oder dein Santorini-Haus ist, sind Kunstwerke im Sinne des Gesetzes.
 
@ Monalisa

Auch ein Screenshot ist ein Foto.
Ob zur Aufnahme eine Digicam oder ein PC verwendet werden ist unerheblich.

Die Aufnahme Deiner erstellten Gebäude ist also ein Foto.

Von der von Dir erwähnten Verwendung des Fotos der Original Gebäude in Werbebroschüren würde ich ohne Einwilligung des Besitzers abraten, falls es sich nicht um öffentliche Gebäude handelt.
Hier kann der Eigentümer sein Veto einlegen - und das kann teuer werden :)
 
Die Qualität entscheidet, ob es überhaupt ein Urheberrecht gibt. Zum Glück. Sonst dürfte man nicht einen Strich zeichnen, da es schon jemand gegeben hat, der einen Strich gezeichnet hat.

Absolut FALSCH!
Nicht die Quallitaet, sondern Individualitaet und das was sich der Kuenstler dabei gedacht hat, entscheiden ueber schaffenshoehe.
Zum Beispiel ain Haus komplett aus rohen Bananen gebaut ist nach 4 Wochen Quallitativ sowas von abartig, das es eigentlich entsorgt gehoert, gilt dennoch als Kunst.
 
Echt im Ernst?

hier war ein Bild

Foto
hier war auch ein Bild

Nicht-Foto

Hätte ich das erste geschossen (was ich in diesem Fall nicht habe), dürfte ich das natürlich kommerziell verwenden, z. B. in einem Katalog für Reisen, obwohl ich die Häuser weder entworfen noch gebaut habe. Das zweite darf niemand für seinen Katalog verwenden, weil ich es gezeichnet habe.

Zusatz: Niemand außer Linden Lab darf es verwenden. Ich habe zugestimmt, dass sie meine Sachen verwenden dürfen, auch kommerziell.

So einfach ist das nicht Mona mit deinem Beispiel für das Haus:
Das Fotorecht ist eine recht komplizierte Sache und auch oft Auslegugssache, da gewisse Grenzen nicht gezogen werden können. Da es sehr umfangreich ist hier nur ein paar Gedanken dazu, dass du es nicht in einem Katalog verwenden darfst:
In Deutschland (nehmen wir an du hast das Bild in Deutschland gemacht) gilt ersteinmal die Panoramafreiheit, welche dir erlaubt aus dem öffentlichem Raum (bitte selber googlen und nicht verwechseln mit öffentlich zugänglichem Raum) ohne Hilfsmittel wie z.B. Leitern und ohne das Persönlichkeitsrecht (auch selber googlen) zu verletzen Bilder zu machen.
Prinzipell gilt dies auch für den privaten Raum, da die Eigentumsrechte (die dargestellten Objekte in einem Bild werden durch den Vorgang des fotografierens nicht beeinflust) nicht verletzt werden.
Der Grundstückseigentümer kann aber den Zugang zu seinem Grundstück reglementieren, Personen, die gewerbsmäßig Bilder machen wollen ausschließen oder einen Passierschein ausstellen. Hierzu reicht ein Aushang aus (der irgendwo hängt).

Soviel zu dieser Problematik die oft unterschätzt wird da es oft recht unterschiedlich gehandhabt wird. Wie es z.B in Zoos ist kann man hier sehen:
DigicamClub - mehr sehen
 
Auch ein Screenshot ist ein Foto.

Natürlich nicht.

Ob zur Aufnahme eine Digicam oder ein PC verwendet werden ist unerheblich.

PCs machen per Definition keine Fotos, Kameras machen Fotos. Das sind so Dinge mit Linsen drin. Durch die Linse fällt Licht, das Licht fällt auf einen Sensor (früher Film) ... na ich nehme an, du weißt, was ich meine!

Die Aufnahme Deiner erstellten Gebäude ist also ein Foto.

Da ist keine Aufnahme, kein Gebäude und kein Foto. Du verbringst zuviel Zeit in SL. ;)

Von der von Dir erwähnten Verwendung des Fotos der Original Gebäude in Werbebroschüren würde ich ohne Einwilligung des Besitzers abraten, falls es sich nicht um öffentliche Gebäude handelt.

Na also, du siehst, dass es einen Unterschied zwischen Realität und Fiktion gibt: In der Realität gibt es öffentliche Gebäude, in der Fiktion nicht.

Hier kann der Eigentümer sein Veto einlegen - und das kann teuer werden :)

Kann er, in dem bestimmten Fall tat er das nicht. Das Foto gibt es zu kaufen.
 
Das Fotorecht ist eine recht komplizierte Sache und auch oft Auslegugssache, da gewisse Grenzen nicht gezogen werden können. Da es sehr umfangreich ist hier nur ein paar Gedanken dazu, dass du es nicht in einem Katalog verwenden darfst:

Ich weiß. Der Punkt war, dass das gesamte Fotorecht bei Screenshots nicht gilt, weil es keine Fotos sind. Es gibt keine öffentlichen Gebäude, keine Eigentümer und keine Passierscheine in der virtuellen Realität. Es gibt nur Personen, die mit der Maus in der Hand vor einem Bildschirm sitzen, auf dem sie Pixel sehen. Diese Pixel sind Grafiken, die andere Personen an ihren Bildschirmen erzeugt haben. Genau wie Webseiten. Wer was wie sehen darf, das regeln die TOS des Betreibers und das Urheberrecht und das Markenrecht. Aber sicher nicht das Fotorecht.
 
trotzdem darfst du das erste Bild nicht unbedingt veröffentlichen :p oder Screenshots von Webseiten.
Argumentiere bitte nicht die Rechte des einen Bildes mit den Rechten das anderen, das macht mich schwindelig, ermüdet mich leicht und dann habe ich einfach keinen Bock mehr mich einzubringen.
LG
Sumy
 
trotzdem darfst du das erste Bild nicht unbedingt veröffentlichen :p

Was ich auch nicht gesagt habe. Aber ich dürfte es prinzipiell. Anders als bei Screenshots.

Argumentiere bitte nicht die Rechte des einen Bildes mit den Rechten das anderen

Den Satz habe ich nicht verstanden.

das macht mich schwindelig, ermüdet mich leicht und dann habe ich einfach keinen Bock mehr mich einzubringen.

Was meinst du, wie es mich schwindelig macht, wenn ich langsam das Gefühl habe, dass ich die Einzige hier bin, die in einem SL-Screenshot etwas anders sieht als ein Gebäude da draußen. o_O
 
@ Monalisa

Natürlich ist ein Screenshot ein Foto.
Das sagt schon das deutsche Wort: Bildschirmfoto.

Wenn ein Architekt mit Autocad ein Gebäude erstellt und das aus verschiedenen Blickwinkeln per Screenshot aufnimmt um es zu publizieren, so ist das wie ein normales Foto zu bewerten, mit allen dazugehörenden Rechten.

So easy :)
 

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