Sumy Sands
Forumsgott/göttin
.... man muss unterscheiden zwischen Gewerbetätigkeit und Steuerpflicht, das sind zwei paar Schuhe....
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.... man muss unterscheiden zwischen Gewerbetätigkeit und Steuerpflicht, das sind zwei paar Schuhe....
Quatsch ......das nennt man dann steuerrechtlich "Liebhaberei"...
Quatsch ...
Wäre der L$ eine Währung, dann vieleicht...
Mit dem L$ erwirbt man sich eine Lizenzerweiterung innerhalb eines Spiels.
Diese Lizenzerweiterungen werden im Spiel getauscht.
Erst wenn man diese Lizenzerweiterungen in € tauscht kommen RL Einkünfte dabei heraus.
Eben nicht Sleen, denn das Gewerbeamt sieht das als Monopoly solange ich nicht tausche in Euros oder dieses beabsichtige. Sie erkennen es nicht als Gewerbe an. Einen extra Gewerbeanmeldung wurde abgelehnt. Mein SL-Shop Label steht als Zusatz im bereits vorhandenen Gewerbeschein. Anders akzeptiert das Amt es nicht, auch nicht als Handel oder Dienstleistung nicht.
Da ich nicht tausche und ich auch nicht beabsichtige L$ in Euro zu tauschen ist alles pink und Monopoly, eben ein Spiel, ein Hobby, fun ...
Sollte ich es doch mal machen so bin ich gewerberechtlich abgesichert weil ich eh schon gewerblich tätig bin im RL! Auch gegenüber LindenLab
Nein muss ich nicht, oder steht diesbezüglich etwas in den Spielregeln von SL (ToS) ?
Soll ich das Thema noch vertiefen? (lach)
Ihr redet hier von Gewinnerzielungsabsicht, das gilt nur für die Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer heisst es Einnahmeerzielungsabsicht, das hat jeder, der in SL was verkauft. Und wenn auch Linden keine offizielle Währung sind, es gibt sowas wie "tauschähnliche Umsätze", da wird der Gegenwert als Bemessungsgrundlage genommen. Das dürfte anhand der offiziellen Kurse von Virwox und Co. also kein grosses Problem sein.
Es hat bisher nur nie einer in Deutschland das näher untersucht mangels Interesse (finanziellem Interesse, da ja wenige die Kleinunternehmergrenze überschreiten in der Umsatzsteuer, bzw. einen Totalüberschuss in der Einkommensteuer erzielen). Aber sollte das mal einer tun, dann wären einige erstaunt
Da seit Ihr Beide mächtig auf dem Holzweg, denn lest mal die Kommentare dazu wie dieses gesetzt eigentlich entstanden ist und was damit bezweckt werden soll
Überlasst es einfach Juristen und habt beim SL Monopoly weiterhin viel Spaß
Verdiene ich Inworld geld, ziehe das heraus, dann ist das entsprechend bei der Steuer anzugeben. Ob Gewerbe ja oder nein, entscheidet dann der Einzelfall.
... ziehe das heraus ... sind die entscheidende Worte dabei. Bleibt alles inworld ist es kein Gewerbe und kein Einkommen sondern ein Spiel wie Monopoly. Erst wenn das "Geld" herausgezogen wird habe ich ein reales Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit. Dann werden meine Aktionen in SL zu einem realem Gewerbe, aber nur dann und sonst nicht..
Nun ich halte das persönlich für überzogen und an der Gema verdienen eh nur Bohlen & Co, weniger die Künstler selbst.
.Einige scheinen wirklich hier die Grenze von Virtualität, dem Spiel und dem REAL, dem wahren Leben nicht mehr erfassen zu können
Ja, und? Das hört sich an wie : Ich persönlich halte nichts von Strafen für Bankräuber, die Banken haben sowieso zuviel Geld.
Virtuelle Welten sind genauso real wie Facebook, Twitter und Co und es gelten die gleichen Gesetze. Second Life ist kein rechtsfreier Raum!
Die Gesetze von SL sind die ToS, nicht mehr und nicht weniger.