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Tribute-Konzerte: Rechte/Pflichten und sonstiges

.... man muss unterscheiden zwischen Gewerbetätigkeit und Steuerpflicht, das sind zwei paar Schuhe....
136.gif
 
...das nennt man dann steuerrechtlich "Liebhaberei"...
Quatsch ...
Wäre der L$ eine Währung, dann vieleicht...
Mit dem L$ erwirbt man sich eine Lizenzerweiterung innerhalb eines Spiels.
Diese Lizenzerweiterungen werden im Spiel getauscht.
Erst wenn man diese Lizenzerweiterungen in € tauscht kommen RL Einkünfte dabei heraus.
 
Eben nicht Sleen, denn das Gewerbeamt sieht das als Monopoly solange ich nicht tausche in Euros oder dieses beabsichtige. Sie erkennen es nicht als Gewerbe an. Einen extra Gewerbeanmeldung wurde abgelehnt. Mein SL-Shop Label steht als Zusatz im bereits vorhandenen Gewerbeschein. Anders akzeptiert das Amt es nicht, auch nicht als Handel oder Dienstleistung nicht.

Da ich nicht tausche und ich auch nicht beabsichtige L$ in Euro zu tauschen ist alles pink und Monopoly, eben ein Spiel, ein Hobby, fun ... ;)

Sollte ich es doch mal machen so bin ich gewerberechtlich abgesichert weil ich eh schon gewerblich tätig bin im RL! Auch gegenüber LindenLab ;)
 
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Eben nicht Sleen, denn das Gewerbeamt sieht das als Monopoly solange ich nicht tausche in Euros oder dieses beabsichtige. Sie erkennen es nicht als Gewerbe an. Einen extra Gewerbeanmeldung wurde abgelehnt. Mein SL-Shop Label steht als Zusatz im bereits vorhandenen Gewerbeschein. Anders akzeptiert das Amt es nicht, auch nicht als Handel oder Dienstleistung nicht.

Da ich nicht tausche und ich auch nicht beabsichtige L$ in Euro zu tauschen ist alles pink und Monopoly, eben ein Spiel, ein Hobby, fun ... ;)

Sollte ich es doch mal machen so bin ich gewerberechtlich abgesichert weil ich eh schon gewerblich tätig bin im RL! Auch gegenüber LindenLab ;)

Nicoletta,

Jaaaaa. da waren wir uns doch schon einig. Gewinnerzielungsabsicht sonst kein Gewerbe sondern Liebhaberei ("Monopoly") . Soweit so gut! Jaaa, abgesichert bist Du weil Gewerbe angemeldet und Label angegeben, auch alles frisch hier, null Problemo. Alles soweit alles ok bei Dir. Steuerrechtlich Haken hinter. Fertsch!

ABER:
Du must trotzdem Gesetze wie TMG, BDSG und UWG beachten! Da solltest Du vielleicht mal einen Quick-Check machen.

Der Sleen
 
Soll ich das Thema noch vertiefen? (lach)

Ihr redet hier von Gewinnerzielungsabsicht, das gilt nur für die Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer heisst es Einnahmeerzielungsabsicht, das hat jeder, der in SL was verkauft. Und wenn auch Linden keine offizielle Währung sind, es gibt sowas wie "tauschähnliche Umsätze", da wird der Gegenwert als Bemessungsgrundlage genommen. Das dürfte anhand der offiziellen Kurse von Virwox und Co. also kein grosses Problem sein.

Es hat bisher nur nie einer in Deutschland das näher untersucht mangels Interesse (finanziellem Interesse, da ja wenige die Kleinunternehmergrenze überschreiten in der Umsatzsteuer, bzw. einen Totalüberschuss in der Einkommensteuer erzielen). Aber sollte das mal einer tun, dann wären einige erstaunt :)
 
Soll ich das Thema noch vertiefen? (lach)

Ihr redet hier von Gewinnerzielungsabsicht, das gilt nur für die Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer heisst es Einnahmeerzielungsabsicht, das hat jeder, der in SL was verkauft. Und wenn auch Linden keine offizielle Währung sind, es gibt sowas wie "tauschähnliche Umsätze", da wird der Gegenwert als Bemessungsgrundlage genommen. Das dürfte anhand der offiziellen Kurse von Virwox und Co. also kein grosses Problem sein.

Es hat bisher nur nie einer in Deutschland das näher untersucht mangels Interesse (finanziellem Interesse, da ja wenige die Kleinunternehmergrenze überschreiten in der Umsatzsteuer, bzw. einen Totalüberschuss in der Einkommensteuer erzielen). Aber sollte das mal einer tun, dann wären einige erstaunt :)

Genau so ist es, aber das Thema Ust. dürfte wohl für nur ganz wenige SL Unternehmer betreffen.
Man kann meist ganz locker die Kleingewerberegelung in Anspruch nehmen, denn es machen nur sehr wenige Sl Unternehmen über 17.500 im ersten bzw. 50.000 im zweiten Jahr.
Prüfen könnte man noch ob im Verkehr mit der USA (Linden Exchange) ebenfalls auf die Ust verzichtet werden kann vorausgesetzt eine USt-ID liegt vor.

Der Sleen
 
Da seit Ihr Beide mächtig auf dem Holzweg, denn lest mal die Kommentare dazu wie dieses gesetzt eigentlich entstanden ist und was damit bezweckt werden soll ;)

Überlasst es einfach Juristen und habt beim SL Monopoly weiterhin viel Spaß :)
 
gewerbe betreiben bedeutete doch nciht nur Finazamt - das will Sleen sagen. Übrigens völlig zu Recht.

Betreibe ich Inworld einen Laden, und streame dort Musik ab, muß ich im RL entsprechend dafür GEZ zahlen.
Spiele cih Musik Inworld ab welche der GEMA unterliegt, dann benötige ich eben auch von der GEMA die jeweilige Erlaubnis.

Werbe ich mit etws was im RL einer "Marke" unterliegt, dann benötige ich die Erlaubnis dessen. Sei es ein Auto, sei es ein Künstler, sei es sonstwas.

Verdiene ich Inworld geld, ziehe das heraus, dann ist das entsprechend bei der Steuer anzugeben. Ob Gewerbe ja oder nein, entscheidet dann der Einzelfall.

Genau diesen Unterschied hat vor einigen Jahren nämlich ein Jurist Inworld erklärt. Mitunter wätre es praktisch, würde der ein oder andre auch mal zu solchen veranstaltungen gehen - sie finden nämlich durchaus auch statt.

Hier wird sich beschwert das LL inzwischen so viel reguliert. Schuld daran ist aber jeder einzelne, der eben von sich aus nicht den Arsch hochbekommt udn sich selbst bemüht. Und stattdessen sagt, ist doch "nur" SL, was interessiert es da schon....

Stellt euch selbst einfach mal vor, ihr hättet im RL eine Firma oder sonstwas. Und in SL würde jemand das Produkt mit eurem Namen vermarkten - ohne das ihr was davon habt. Geschweige den, das man überhaupt nachfragen würde - was IMO schon eine absolute Unhöflichkeit und Respektlosigkeit dem gegenüber ist. Bin mal gespannt wer da dann sagen würde, ist egal, ist doch "nur" SL....
 
Da seit Ihr Beide mächtig auf dem Holzweg, denn lest mal die Kommentare dazu wie dieses gesetzt eigentlich entstanden ist und was damit bezweckt werden soll ;)

Überlasst es einfach Juristen und habt beim SL Monopoly weiterhin viel Spaß :)

Nicoletta,

ich habe einen Juristen gefragt. Einer der mir im RL Büro direkt gegenüber sitzt, nämlich der Justiziar der Unternehmensberatung in der ich arbeite.

Der Sleen
 
Ist ja alles gut und schön und wohl auch wahr,..nur wer traut sich denn nun noch beispielweise ein SL-Info inworld-Treffen zu veranstalten und wohl möglich auch noch selber selber streamen?? Oder überhaupt einen Stream abspielen??
Ich denke wenn jeder immer alles brav anmelden würde,wäre SL bald sehr arm. Stille Parzellen,..nur wenige Clubs mit vermögenden Ownern,..und und.
Wollt ihr so ein SL?? Über die Rechtslage aufklären ist das andere,..aber das solche Threads auch Neider auf den Plan rufen können und nun eine Möglichkeit sehen ihre unliebsamen Konkurrenten einen auszuwischen ist auch nicht von der Hand zu weisen.
Ah ja,..zum Thema "Tribute". Ich persönlich halte davon nichts. Lieber kleinere unbekanntere Künstler in echt live spielen lassen,..ist meist eine tolle Atmosphäre auf der Sim;-).
 
Verdiene ich Inworld geld, ziehe das heraus, dann ist das entsprechend bei der Steuer anzugeben. Ob Gewerbe ja oder nein, entscheidet dann der Einzelfall.

... ziehe das heraus ... sind die entscheidende Worte dabei. Bleibt alles inworld ist es kein Gewerbe und kein Einkommen sondern ein Spiel wie Monopoly. Erst wenn das "Geld" herausgezogen wird habe ich ein reales Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit. Dann werden meine Aktionen in SL zu einem realem Gewerbe, aber nur dann und sonst nicht.

Davon sind Urheberrechte und Gema unberührt. Eine öffentliche Aufführung muss nicht unbedingt gewerblich sein um Gebühren an die Gema abführen zu müssen. Es reicht wenn diese öffentlich ist und in SL Clubs wird nun mal real der Musik gelauscht.
Nun ich halte das persönlich für überzogen und an der Gema verdienen eh nur Bohlen & Co, weniger die Künstler selbst.

Aber das ist ein anderes Blatt und hat wiederum nichts mit Missbrauch der Persönlichkeit zu tun bei der es um Tribute-Events geht.
Wenn jemand einen Adidas-Shuh in Sl erstellt. Adidas drauf schreibt und mit diesen Namen wirbt ist das auch eine sehr reale Rechtsverletzung. Das wäre vergleichbar mit einem Tribute-Event.
Ohne das OK des Betroffenen oder der Marke keine Werbung und Nutzung. Eigentlich doch nicht schwer zu verstehen, oder?
Wer Mesh Items erstellt und hochladen darf weiß das auch denn wir mussten einen Test machen wo genau diese Fragen gestellt worden sind.
Künstlernamen sind Marken wie Produkte. Im Prinzip nichts anderes.

Soweit was die regeln betrifft und die ToS. Wichtiger dabei finde ich immer noch die Moral der Kunstschafenden gegenüber diese eben nicht nur als Ware und Marke zu betrachten, sondern Menschen die davon leben (müssen) und selbstbestimmt entscheiden wollen was mit Ihren Namen, oder in Ihren Namen passiert.

Ich bin mir sicher das wollen wir alle. Niemand hier wird behaupten das selbst mit seinem Avatar.Namen jemand anderes machen kann was er will und will zumindest informiert sein.

Einige scheinen wirklich hier die Grenze von Virtualität, dem Spiel und dem REAL, dem wahren Leben nicht mehr erfassen zu können ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke die Grenze wird da überschritten, wo mit dem Namen des Künstlers (der in gewissem Sinne eine Marke ist) eigene Veranstaltungen gelabelt werden. Angenommen mit dem Stream und der Gema ist alles sauber geregelt, dann spricht wohl nichts dagegen, einen ganzen Abend lang nur Musik von einem Künstler zu spielen. Es spricht auch nichts dagegen, einen "Tote-Hosen-Abend" zu veranstalten und auch als solchen anzukündigen, wenn eben in der Werbung klar erkennbar ist, dass das nichts mit den Toten Hosen zu tun hat außer dass eben nur deren Musik abgespielt wird.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jede Dorf-Coverband einzeln alle Künstler fragt, deren Musik sie covert, bevor sie auf ihren Plakaten erwähnt, wessen Musik sie nachzuspielen gedenkt.

EDIT: Hier meine ich explizit Aufführungen! Die Musik anderer Künstler nachzuspielen und dann eigenmächtig Tonträger oder Datenstreams zu vervielfältigen, erfordert eine Genehmigung des Rechteinhabers der Originalstücke. Das weiß ich sicher aus dem eigenen RL-Umfeld, üblicherweise werden Lizenzgebühren an den Verlag fällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
... ziehe das heraus ... sind die entscheidende Worte dabei. Bleibt alles inworld ist es kein Gewerbe und kein Einkommen sondern ein Spiel wie Monopoly. Erst wenn das "Geld" herausgezogen wird habe ich ein reales Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit. Dann werden meine Aktionen in SL zu einem realem Gewerbe, aber nur dann und sonst nicht..

Nicoletta,

vom ständigen Wiederholen deiner These wird sie nicht wahrer.

Nun ich halte das persönlich für überzogen und an der Gema verdienen eh nur Bohlen & Co, weniger die Künstler selbst.

Ja, und? Das hört sich an wie : Ich persönlich halte nichts von Strafen für Bankräuber, die Banken haben sowieso zuviel Geld.

Einige scheinen wirklich hier die Grenze von Virtualität, dem Spiel und dem REAL, dem wahren Leben nicht mehr erfassen zu können
.

Virtuelle Welten sind genauso real wie Facebook, Twitter und Co und es gelten die gleichen Gesetze. Second Life ist kein rechtsfreier Raum!

Der Sleen
 
Ja, und? Das hört sich an wie : Ich persönlich halte nichts von Strafen für Bankräuber, die Banken haben sowieso zuviel Geld.

Was haben jetzt Banken mit der Gema zu tun? nein ich möchte keine Antwort ...

Virtuelle Welten sind genauso real wie Facebook, Twitter und Co und es gelten die gleichen Gesetze. Second Life ist kein rechtsfreier Raum!

Jain ... SL ist nicht Facebook und Facebook ist keine virtuelle Welt, kein "Spiel". SL ist kein rechtsfreier Raum. Die Gesetze von SL sind die ToS, nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Einloggen habe ich diese regeln unterschrieben genauso wie Du die AGBs im Frazenbuch unterschreibst wenn Du Dich einloggst oder einen Account erstellst.

Ich halte die ToS für nicht rechtsfrei!
 
Die Facts:

- Wer regelmäßig Musik in Second Life streamt muss GEMA zahlen
- Wer in Second Life Einkommen erzielt, welches über bestimmte Freibeträge hinaus geht, muss diese in der Steuererklärung angeben.
- Umsatzsteuer ist nur ein Thema wenn die Kleingewerberegelung nicht in Anspruch genommen wird
- Jedes SL Business muss eine Anbieterkennzeichnung und eine Datenschutzerklärung anbieten
- Auch in SL gelten für Deutsche Anbieter die Vorschriften des UWG.

Im übrigen ist SL kein Spiel sondern ein Soziales Netzwerk.

Der Sleen
 
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