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Tribute-Konzerte: Rechte/Pflichten und sonstiges

Eben innerhalb von SL und solange es innerhalb bleibt zählt nur die ToS und nichts anderes.

Nicoletta,

Du willst es nicht verstehen oder willst du die Welt neu erfinden?

http://www.youtube.com/watch?v=JkWgIcERnvI&list=PLE6084B93C6CE2657

Es gelten innerhalb von SL sowohl die TOS als Nutzungsvereinbarung zwischen Dir und Linden Research Inc UND die jeweiligen anzuwendenden Gesetze. Man kann Gesetze nicht per TOS umgehen oder ausschalten, nie und nirgendwo! Wenn TOS (egal ob bei SL, E-Bay oder Facebook) im Widerspruch zu geltenden Gesetzen stehen, dann gilt erst Gesetz dann TOS.

Das ist einfach so, auch wenn es Dir nicht passt!

Der Sleen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, jetzt mal mein Senf als Produzent und Veranstalter:
Wer als Deutscher Musik in SL als Landstream anbietet ist GEMA pflichtig.
Wer als Deutscher Musik via Streamserver anderen Menschen zum hören anbietet benötigt dazu noch eine Radiolizenz.

so wie es da geschrieben steht ist es aber FALSCH und verunsichert Leute die auf ihrem Shopland nen Stream laufen lassen !
Wenn ich auf meinem Land ein Webradio streame ist das völlig legal weil ich den Streamserver überhaupt nicht betreibe sondern das Webradio was da läuft ihn betreibt , die zahlen auch an GEMA und GVL ihre Gebühren ...ich bin nichts anderes als ein Radiohörer .

Und liebe Leute mal ganz im ernst , hier solls um Tribute Konzerte gehen und um das was Leute da eventuell beachten sollten die sowas machen möchten ...diese Diskussionen über ...Du hast nen Shop du musst Steuern zahlen , Du hörst auf Shopland Musik ..uh uhhhh (wedeln sie hier hektisch mit den Armen) das ist verboooten ....
Du betreibst selbst einen Stream ..GEMA GEMA GEEEEMA ...sind doch hier völlig daneben und selbst bei 10 Seiten sidn vielleicht 2 oder 3 Hilfreiche Sachen aufgelistet -_-
das ist irgendwie wirklich typisch deutsch was hier grad abgeht oder ?
 
Obsi, was ist daran falsch so wie Archon es geschrieben hat. IMO verwechselst Du da jetzt was

Man kann sowohl einen Radiostream selbst betreiben, als auch einen "fremden" per URL einfügen. Und da gibt es sehr wohl ein Unterschied.

@Archon
Danke
Wie sieht das den mit GEZ aus? Weiß Du da auch näheres?
 
nö Fe ich verwechsle das nicht ...
dieser Satz ist möglicherweise richtig gemeint aber schlicht weg sch*alala* geschrieben

Wer als Deutscher Musik in SL als Landstream anbietet ist GEMA pflichtig.

ich darf sehr wohl Musik über meinen Landstream anbieten auch wenn ich das auf Shop Land tue ...ich darf nur nicht selbst streamen oder der streambetreiber sein denn DANN muss ich auch GEMA zahlen !
 
Am besten wäre, wenn sich hier nur diejenigen zu Wort melden, die sich auch wirklich auskennen. Also ich für meinen Teil blicke bei so vielen gegensätzlichen Meinungen nicht mehr durch, aber vielleicht bin ich auch zu dumm, um dem folgen zu können.
 
@Jaqueline,

das wundert mich nicht weil zu viel durcheinander geworfen wird von Grundsätzlichem und im besonderen, Juristisch und moralisch. Es wird überwiegend in den Beiträgen nicht mehr differenziert und macht es undurchschaubar.
 
Also das eine ist die Gema, und dann kommt das was früher GEZ war.

#######
Ab hier liege ich erstmal falsch

Die Parzelle, auf der Musik läuft, in SL ist ähnlich wie eine Wohnung oder ein Ladenlokal.
Zumindest ist es das öffentlichezur Verfügung stellen eines Radiosenders.
Ist wie die Dudelmusik die im Einkaufszentrum den ganzen Tag die Kunden nervt.
Dann mal viel Spaß bei der Gebührenrecherche.

#######

Aber wir kommen weit ab vom Thema "Tributkonzerte".
Für diese sollte man vorsichtshalber die Erlaubnis schriftlich, und somit nachweislich, vom Künstler, Label oder Management einholen, da es sonst wirklich teuer werden kann.

Musik selbst senden => GEMA & ggf. Radiolizenz
Stream oder terristisches Radio öffentlich (Ladenlokal, Gaststätte, ...) zum hören zur Verfügung stellen => GEZ (& GEMA)
Stream eines Radios in die Landparzelle einbinden => kostenlos


##########
Meine Beiträge sind in keinster Weise eine Rechtsberatung oder sind als Rechtsberatung zu interpretieren.

Auf Anraten meines Anwalts nochmal ausdrücklich erwähnt
 
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Archon ...SL ist aber kein öffentlicher Raum sondern erstens virtuell und kann zweitens wie eine geschlossene Gesellschaft gehandhabt werden :p ( so seh ich das jedenfalls )

**auf Anraten meines Gewissens diesen Fred nicht nochmehr zu vermüllen ist dies vorerst mein letztes Posting hier ***
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das eine ist die Gema, und dann kommt das was früher GEZ war.

Die Parzelle, auf der Musik läuft, in SL ist ähnlich wie eine Wohnung oder ein Ladenlokal.
Zumindest ist es das öffentliche zur Verfügung stellen eines Radiosenders.
Ist wie die Dudelmusik die im Einkaufszentrum den ganzen Tag die Kunden nervt.
Dann mal viel Spaß bei der Gebührenrecherche.

Aber wir kommen weit ab vom Thema "Tributkonzerte".

Für diese sollte man vorsichtshalber die Erlaubnis schriftlich, und somit nachweislich, vom Künstler, Label oder Management einholen, da es sonst wirklich teuer werden kann.

Musik selbst senden => GEMA & ggf. Radiolizenz
Stream öffentlich zum hören zur Verfügung stellen => GEZ (& GEMA)

Archon, Du schreibst hier völligen Müll und verwirrst andere vorsätzlich. Das ist in meinen Augen schon fast strafbar. Mit Second Life muss NIEMAND!!!!! der GEMA etwas bezahlen, wenn dieser einen Webradio Stream auf seinem Land bereitstellt. Denn dieser Stream wird nur zur Verfügung gestellt, in dem die Adresse in den Landoptionen eingetragen wird. Abspielen tut jedoch nur der Client und nicht irgendein Radio wie es in RL in einem Geschäft laut UrhG § 22 der Fall wäre. Man kann es auch so vergleichen, als würde jeder einen Radiosender über sein Smartphone per Kopfhörer hören. Es gibt einen schönen Spruch: Wenn man keine Ahnung hat, dann einfach mal die Klappe halten + und nicht irgendwelchen Bullshit verbreiten. Herr Gott nochmal.
 
@ Thar

Das mit den Radio Sendern wurde schon erklaert und hat mit dem eigentlichen Thema im groben nichts zu tun.
In Second Life die IP eines Radio Senders in der Landinfo einbinden ist in etwa genau das selbe wie das Einbinden eines Webplayers auf einer eigenen Homepage womit man dann einen Radio Sender zur verfuegung stellt. Man muss dafuer keine Gema oder GEZ bezahlen, eben weil es der Anbieter der Sendung schon macht. Im Uebrigen zaehlt es wiederum nicht als oeffentliche Vorfuehrung, da es vom Technichen Standpunkt aus nicht automatisch empfangen wird. Weitgehend die meisten Viewerr sind sogar so ausgelegt, erst einmal jede Media oder Stream IP auf die der Viewer automatisch zugreifen koennte zu blocken und eine Meldung zu zeigen ob es ueberhaupt gewuenscht ist.

Anders als in oeffentlichen Raeumen wie Lokal, Supermarkt oder aehnlichem wo sich die Besucher der Musik quasi nicht entziehen koennen, steht es in Second Life jedem Frei den Ton einfach abzuschalten oder zu wechseln.

Worum es hier eigentlich geht und was Archon meint ist das selbststaendige Streamen und da hat er Recht, das kann verdamt teuer werden.

LG
Dae
 
@ Thar

Das mit den Radio Sendern wurde schon erklaert und hat mit dem eigentlichen Thema im groben nichts zu tun.
In Second Life die IP eines Radio Senders in der Landinfo einbinden ist in etwa genau das selbe wie das Einbinden eines Webplayers auf einer eigenen Homepage womit man dann einen Radio Sender zur verfuegung stellt.
(...)

Das in SL ist sogar eigentlich nur wie einen Link wie z.B. http://stream2.tormentedradio.com:8070 irgendwo auf die Homepage zu setzen.
 
Ok, 2 Stunden Telefonat mit einem vom runden Gema-Tisch später.
Als Musiker(Creative Commons Lizensierung) und DJ bin ich dort schon länger aktiv, da die Gema, ja gern für komplette Veranstaltungen kassiert, jedoch nur an die eigenen und angeschlossenen Mitglieder auszahlt, und ich es nicht einsehe, daß ich auf einer eigenen Veranstaltung, die nur CC-lizensierte Musik beinhaltet, trotzdem Gema zahlen muss.


Zuersteinmal ist es wichtig, daß diese Webradios aus Deutschland oder aus einem Land mit dem eine Gegenseitigkeitsvereinbarung besteht sind.
Dies jetzt beleuchtet auch nur die nicht komerziellen Angebote. Für komerzielle Angebote ist es nochmal anders, aber das war vorhin nicht Teil des Gesprächs

Bindet man einen fremden Radiostream, der bei der Gema oder einer angeschlossenen Verwertungsgesellschaft lizensiert ist, als musikalische Möglichkeit mit voriger Aktivierung durch den Endnutzer an, dann ist man zumindest nicht Gema-pflichtig.
Für Secondlife würde in dem Fall eine reine Verlinkung zu dem Radio bestehen.

Ab jetzt wird es kompliziert, denn jetzt kommt für den Sender die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) ins Spiel.
Normalerweise hat ein deutsches Webradio teritoriale Rechte, bei der maximal 2% der Zugriffe aus dem Ausland erfolgen dürfen.
Werden es mehr dann benötigt es multiteritoriale Rechte, die in Abhängigkeit der erreichbaren Länder höher ist.
Nachzulesen im Bundesanzeiger Nr. 124 vom 19.08.2008, Seite 3022.

Das ist mit ein Grund, warum Webradios so ungern multiterritorial eingebunden werden wollen.


Also nochmal ganz einfach:

Kostenlos
Fremder Webradiostream auf eigener Homepage oder SL-Land

Kostenpflichtig (GEMA & GVL)
Selbst gestreamte Musik
Bereitgestellte Downloads von Musik

Dies gilt für alle bei der Gema oder einer mit Gegenseitigkeitsvereinbarung angeschlossene Verwertungsgesellschaft registrierten Künstler und Musikstücke.



Wer sich über die Kosten für die Bereitstellung von Musik im Netz einmal wirklich schlau machen will, dem sei ein Gespäch mit den Leuten von Soundcloud ans Herz gelegt.
Dies ist aktuell die größte Streaming- und Download-Seite für Musik im Netz, da Youtube ja keine direkten Downloads anbietet.

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Noch immer nur Blabla und keine Rechtsberatung
 
Zuletzt bearbeitet:

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