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Tribute-Konzerte: Rechte/Pflichten und sonstiges

@ Nicoletta & Sleen

Irgendwo hab ihr in meinen Augen beide recht.
Natuerlich kann man das ganze wie einen Inworld Store mit Monopoli vergleichen, da man lediglich Lizenzen zur Nutzung im Gegenwert von Token vergibt und nicht wirklich etwas verkauft. Aber spaetestens sobald man sich eine eingetragene Marke (Kuenstlernamen gehoeren dazu) zu eigen macht wirds bedenklich. Klar kann man argumentieren, das man so gesehen nichts damit verdient wenn man das Geld nicht heraus zieht, aber spaetestens dann wenn man seine Landmiete bezahlt oder sich ein neues Outfit besorgt macht es ein anderer. Wer im Endeffekt Geld verdient ist dem Rechteinhaber voellig egal, denn der sieht nur das Umsatz generiert wird.

Allerdings sollte man auch die Kirche im Dorf lassen.
Wenn irgend jemand in Second Life ein Event ankuendigt und sich die Muehe macht die Community einen Abend lang zu bespassen, finde ich es voellig daneben, wie es hier im Forum gemacht wurde, diese Ankuendigung mit Buerokraten-Kauderwelsch zu zerpfluecken. Wie ich es in schon einmal erwaehnt habe ist das Thema hoch interessant, gehoert aber in einen eigenen Thread.
Wenn ich nun Inworld irgend ein Event besuche, sind solche Sachen wie Gema, Urheberrecht, Umsatzsteuer und so weiter, das aller Letzte was mich interessiert. Ich wage auch ernsthaft zu bezweifeln, das sich irgendjemand der beteiligten hier sich ueberhaupt irgend wann mal waerend so einem Event die Gedanken gemacht hat, ob der Veranstalter alle noetigen Rechte und Lizenzen fuer den Event besitzt.
Fuer mich gilt in erster Linie die Unschultsvermutung und bedeutet, das ich einfach davon ausgehe, das alles mit rechten Dingen zugeht. Und wenn es nicht der Fall sein sollte juckt es mich auch nicht, denn es ist nicht mein Problem, sondern das des Veranstalters.

LG
Dae
 
Nicoletta, Deine Meinung.

fakt ist, SL ist eben kein rechtsfreier Raum. Egal ob es dir paßt oder nicht. Wenn Du Monopoly spielen willst, dann baue das entsprechende Brettspiel auf und spiele für Dich, nach deinen regeln oder eben auch den Monopoly-Spiel. SL hat aber seine Regel, die TOS regeln dabei das wie innerhalb von SL. Und wenn die mal der ein oder andere auch lesen würde, vorallen auch verstehen!!!!, dann gäbe es diese Diskussion jetzt hier nicht. Den auch da ist schon ganz klar geregelt, das das so wie Du meinst eben nicht geht.

Das die meisten DJ´s illegal in SL unterwegs sind bzw streamen, ist zudem nichts neues. Das wird deren Problem wenn sie dann irgendwann auffliegen. Und auf das geschrei bin ich dann echt mal gespannt. Wie gesagt, genau diese leute, welche meinen das SL eben rechtfrei ist, und solche Dinge mit Füssen treten, genau diesen leuten verdanken wir, das LL immer mehr eingreifen muß. Aber anscheinend kann man auf die Selbstkontrolle eines jeden selbst eben nicht setzen.
 
dae, genau, für uns Konsementen ist es dann egal. Dejenige der das mact/plant, sollte es aber wissen. Ob er es dann umsetzte - das alleine ist sein persönliches Risiko. Nur, er darf dann eben auch nicht schreien, wenn es auffliegt und dann entsprechend Strafe gibt. Oder dann behaupten, habe ich ja nicht gewußt... Ich habe ja nichts verdient, ist ja nur ein Spiel, oder sonstwas. All das ist eben völlig egal - weil derjenige es wissen muß! oder anders gesagt, Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Was man persönlich davon hält - das eben ist wieder eine komplett andere Sache.
 
@ Fe

Genau das meinte ich. Zu reinen Informationszwecken kann man das Thema ruhig behandeln, davon Profitieren alle.
Es ist nur voellig daneben immer gleich betroffene irgend etwas zu unterstellen, schliesslich weiss keiner der hier anwesenden, ob nicht eventuell doch alles Legal ist.
Genau so daneben finde ich, das hier immer wieder mit Steuerhinterziehung agrumentiert wird - Hallo? Gehts noch? - Anmassender gehts kaum noch. Wer nun wie viel mit Second Life verdient geht hier doch nun wirklich niemanden etwas an, sondern ist eine Sache zwischen dem Einzelnen und dessen Steuerberaters.

LG
Dae
 
Miese Übersetzung, aber nur mal so als Info:
Im Zusammenhang mit Inhalten, die Sie hochladen, veröffentlichen, übermitteln oder zu jedem Teil des Service, bestätigen Sie, vertreten und garantieren, dass Sie oder haben alle notwendigen Rechte an geistigem Eigentum, Lizenzen, Genehmigungen und Berechtigungen zu verwenden und genehmigen Linden Lab und Benutzer von Second Life, um den Content in der Art und Weise durch den Dienst in Betracht gezogen, und diese Nutzungsbedingungen zu nutzen.

(EDIT - per Google-Trans übersetzt von http://lindenlab.com/tos)

Damit dürfte dann wohl klar sein, das man sich eben entsprechend SELBST darum zu kümmern hat. Egal was man macht.

Wie schrieb ich es schon mal, es ist ein riesen Unterschied ob man SL als Privatmensch nutzt, oder in irgendeiner Art und weise gewerblich, kommerziell oder sonstwoe. Selbst wenn kein Geld fließt, also ehrenamtlich/Non-Kommerziel, auch dann müssen die entsprechenden rechlichen Grundlagen geschaffen sein. Oder sollten es eben sein. Völlig egal was man davon eben persönlich meint. Das tut wie gesagt nämlich absolut gar nichts zur Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Dae
Unterstellung ist das eine. Sollte nicht sein, geht auch keinen was an. Nur, jeder sollte eben wissen auf was man sich einläßt. Wie gesagt, persönliches Risiko....
Wer sich nicht vorzuwerfen hat, dem können "Neider" usw egal sein.
 
fakt ist, SL ist eben kein rechtsfreier Raum

Das schrieb ich jetzt mehrfach inhaltlich und auch genauso ...

SL hat aber seine Regel, die TOS regeln dabei das wie innerhalb von SL

Auch das sagte ich bereits. Eben innerhalb von SL und solange es innerhalb bleibt zählt nur die ToS und nichts anderes.

Ein Stream ist nicht nur innerhalb SL sondern wird extern gestreamt und genutzt. Da reicht die ToS nicht mehr hin und es gilt regionales Recht.

Haben wir es denn jetzt?
 
Dann erklär mal bitte wie Du das in SL umsetzen willst - auf die Erklärung bin ich dann mal gespannt. Als Beispiel zB anhand eines Konzertes.
 
Ein Stream ist sogar ueberhaupt nicht innerhalb Second Life.
Es wird ausschliesslich von einem externen Server aus gestreamt und der Viewer funktioniert in dem Falle nicht anders als Winamp, Media Player, VLC und CO.
Selbst wenn eine Stream IP in der Landinfo angegeben ist, hat Second Life damit immer noch nichts zu tun, denn es ist nur ein Link zu einem externen Server.

Fuer Second Life ist im Falle eines Konzerts nur der tatsaechlich hochgeladene Content relevant, wie zum Beispiel ein Skin mit dem Gesicht von Vanessa May, sofern der ihr aehnlich sieht, oder eventuelle reale Werbeplakate. Aber ein Inworld Screenshot von irgend einem weiblichen Avatar der Vanessa May entfernt aehnlich sieht halte ich noch nicht fuer bedenklich. Einzig die Tatsache das der Name auf dem Plakat geschrieben steht, kann im Ernstfall Konsequenzen nach sich ziehen.

LG
Dae
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann erklär mal bitte wie Du das in SL umsetzen willst - auf die Erklärung bin ich dann mal gespannt. Als Beispiel zB anhand eines Konzertes.

Was ist daran denn schwer umzusetzen?

Stream hatten wir. Der geht extern und es sind Gema-Abzockgebühren fällig. Jeder Club zahlt die wahrscheinlich schon über den Stream-Provider. Zumindest habe ich das so mal vernommen. Das ist nichts anderes wie Internet Radio und öffentlich

Es macht schon ein Unterschied ob ich sage XY-Coverband spielt Songs von YZ oder YZ-Life-Abend mit XY und YZ ist gar nicht da und hat es auch nicht genehmigt. Stattdessen turnen da andere herum und geben sich für YZ aus.

Du kannst auch nicht einfach das Logo von YZ verwenden. Auch nicht wenn Du Monopoly spielst. Es sei denn Du bleibst damit in Deinen eigenen 4 Wänden und es ist privat.

Genauso kannst Du mit einem Adidas Shirt herumlaufen ganz für Dich persönlich. Eines was Du selbst gestrickt hast. Du darfst es aber nicht weitergeben und auch nicht ein Originaletikett fälschen.

Macht den Mesh upload Test und Ihr seit schlauer wie LindenLab es es sieht und ahndet. Es steht auch in der ToS irgendwo ;)
 
Was nur teils stimmt.

Hörst Du für Dich privat auf deinem Land einen Stream, dann paßt das.
Es paßt dann nicht mehr, wenn du dort einen Shop betreibst, udnd u dort zB einen radiosender dauerhaft reinstreamst. Oder es sich um ein Konzert/Aufführung oder sonstiges handelt. Ein DJ der innerhalb von SL unterwegs ist, muß sich genauso entsprechend absichern. Ausser er nutzt den vom Disco-Betreiber zur Verfügung gestellten Stream, dann ist deiser dafür haftbar.

Wie gesagt, Unterscheidung Privat/nicht-Privat

All das wurde wie gesagt schon vor Jahren in SL in einem verdammt geilen Infoabend mit einem Juristen genau auseinandergenommen.

Ansonsten, schau mal hier rein: http://www.jurawiki.de/SecondLifeRecht/MedienRecht. Achte auf auf den Unterschied Lizenz zum Betreiben und die Besonderheit der GEMA. Ach ja, ich setzte auch voraus, Du hast zB die Erlaubnis des Stream-Anbieters den du nutzt? Oder des Radiosenders? Du scheinst das nämlich irrigerweise alles in einen Topf zu werfen. Nur weil ein Teil des ganzen Kuchens aber OK ist, heißt das nicht, das alles rechtlich sauber ist.

Übrigens, LL empfiehlt selbst den Gang zu Anwalt wenn unklare Rechtsfrage.
 
Demnach waeren Strems wie Schwarze Welle und Dark Sektion gefahrlos, denn es sind Web-Radios.
Bei Webradios stellt sich dieses Problem in der Regel nicht. Private Webradios finanzieren sich oftmals über Werbung und sind daher daran interessiert, dass sie gehört werden. Auch der Anbieter ist durch entsprechende Ansagen im Programm regelmäßig erkennbar.
Quelle:http://www.jurawiki.de/SecondLifeRecht/MedienRecht

LG
Dae
 
Dae, IMO dürftest Du diese einspielen - wenn eben das OK derjeweiligen Anbieter. Zumindestens eben zu privaten Zwecken. Das wären aber Radiosender. Würden die da zB ein Konzert abspielen, dann könntest Du dich mit ein paar Freunden in eurem Wohnzimmer treffen und gemeinsam sich das anhören.

Was IMO nicht geht, ist das ihr zB Plakate macht, oder eine Bühnen-Aufführung, das dann in SL bewerbt und dann sagt, hier, hört ein Konzert von xy, schaut mal rein. Das ist dann eben kein privates Treffen mehr, sondern dürfte eher den öffentlichen Raum umfassen - und damit gelten wieder andere Regeln.

Genauso kannst Du zB nicht hingehen und einfach den radiosender in Deinem Shop als "Dauerstream" einrichten. Es sei den, du hast halt entsprechend dazu alle vorliegenden Lizenzen und Genehmigungen.

Ich geh mal davon aus, die Musik die dort abgespielt wird, widerspricht nicht den TOS, also gewaltverherrlichend, Kinderpornos oder sonstiges *zwinker*.

Ist aber meine Auffassung als Laie. Wie gesagt, im Zweifel würde ich mich da wirklich rechtlich absichern. Oder es eben auf eigenes Risiko drauf ankommen lassen.
 
Wenn jemand in SL einen deutschen Radiosender "abspielt", oder ein legales Webradio, dann hat der Anbieter des Streams die Gema-Gebühr für eine bestimmte Anzahl Zuhörer bereits bezahlt! Es ist demnach egal, wie viele Leute auf dem Land das Radio hören, und ob das in einem Shop oder einer privaten Sandbox ist, denn es wird ja in SL nur ein Link auf einen Stream mitgeteilt. Die eigentlichen Daten werden zwischen dem Streamanbieter und dem Hörer übertragen. In SL werden nur Sender empfohlen, aber nichts gesendet.

Dies darf nicht mit realen Läden verwechselt werden, wo ein Radio per Lautsprecher eine Menge Kunden beschallt. So ein Laden muss natürlich noch mal extra Gema bezahlen, schließlich wird der Verbreitungsgrad (Anzahl Zuhörer) erhöht.

Ein anderes Thema ist das Markenrecht, also der Unterschied zwischen "ich streame Musik von XY" und "ich mache eine Show im Namen/Auftrag von XY". Aber das haben andere ja weiter oben schon ausführlich erklärt, und das hat mit Webradios nur indirekt zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
übrigens hält die Gema auch die Hand bei den Livekünstlern auf, wenn sie Coverversionen spielen.

Jup, die GEMA hält erst mal die Hand bei jeder öffentlichen Konzertveranstaltung auf, egal was da gespielt wird. Auch wenn die Livekünstler auf dem eigenen Konzert eigene Songs spielen müssen sie dafür an die GEMA zahlen. Und wenn man nicht aufpasst sogar das Dopplte. Hintergrund ist erst die GEMA-Vermutung.

Einzige Ausnahme ist daher: Keiner der Musiker ist bei der GEMA , es wird keine GEMA-Musik gespielt, und schon vor der Veranstaltung bekommt die GEMA dei komplette Setlist und die entsprechenden Erklärungen aller beteiligten Musiker, dass da nur ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wird. (Inkl. Nennung aller Texter, Komponisten usw. mit vollem Namen und Anschrift)
Denn schon das Spielen eines einzelnen GEMA-Titels führt dazu, dass die ganze Veranstaltung GEMA-Pflichtig wird. Meldet man mimimal unvollständig oder nur klein bisschen zu spät, dann wird das Ganze wegen der universellen Maff... öh GEMA-Vermutung auch wider GEMA-Pflichtig. Und zusätzlich kommt noch sogar noch ein 100% "Recherche-Aufschlag" für die Arbeit der GEMA dazu.

(Wir haben früher hin und wieder Parties bzw. kleine Konzerte mit unbekannten Hardcore/Punkbands auf Jugendhaus-Niveau veranstaltet, das war jedes mal ein Hickhack und ein Riesen Aufwad von wegen GEMA-Freie Bands und GEMA-Freie Musik. D.h. da musste man jedes mal dicke Listen schreiben. Obwohl von denen garantiert keiner bei der GEMA war und obwohl die normalerweise nur selbst gebastelte Songs gespielt haben...oder einfach nur spontan Krach auf den Instrumenten gemacht haben.)

In SL ist das aber wie erwähnt alles halb so wild, wenn man nicht selbst einen Stream betreibt. Dann muss man auch bei GEMA + GVL nichts anmelden.
 
Hi, jetzt mal mein Senf als Produzent und Veranstalter:

Wer als Deutscher Musik in SL als Landstream anbietet ist GEMA pflichtig.
Wer als Deutscher Musik via Streamserver anderen Menschen zum hören anbietet benötigt dazu noch eine Radiolizenz.

Wer das tatsächlich macht sollte über eine gewisse Menge finanzieller Rücklagen verfügen.
Wenn der Stream dann noch von monatlich über 2.700 (kann sich inzwischen auch geändert haben) Zuhörer kommt, dann wird´s richtig teuer

Ich persönlich habe dank LL sogar einen Account, dessen Name sich mit meinem Künstlernamen deckt.
Ich nehme es auch sehr ernst mit der Wahrung meiner Rechte als Künstler, auch wenn ich das meiste unter CC-Lizenz veröffentliche.

#####
Hier auch nochmal der reine GEMA-Tarif für ein Webradio:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_sonstige/gema_tarif_radio.pdf

Dieser Tarif gilt nur wenn alle Kriterien hiervon erfüllt werden:
1. nicht mehr als 3 URLs haben,
2. auf nicht mehr als 9 Kanälen senden
3. keine Einnahmen oder nicht mehr als €430 Einnahmen (netto) pro Monat erzielen
4. nicht mehr als 2.700 unterschiedliche Hörer pro Monat erreichen (unique user)
5. bei denen jeder dasselbe hört, d. h. die weder interaktiv noch personalisiert sind, noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben.
 
Wer als Deutscher Musik in SL mit einem eigenen Landstream anbietet ist GEMA pflichtig. Wer ein Internetradio einspeist, zum Beispiel Antenne Bayern, braucht keine Extra-Gema mehr zahlen. Die hat nämlich dann schon der Anbieter des Streams, im Beispiel Antenne Bayern, für alle Hörer ihres Streams bezahlt. Durch die Nennung eines Streams in den Landeinstellungen wird nur ein vorhandener Stream verlinkt, und nichts gesendet.

Wenn Du aber als DJ gemapflichtige Musik mixt oder als Künstler entsprechende Musik spielst, und dafür selber einen Stream mietest oder betreibst, dann musst Du Gema bezahlen wie Du richtig geschrieben hast. Ich finde es aber wichtig, hier Panik zu vermeiden! Irgendwelche Radiosender als Hintergrundbeschallung im Parcel einstellen ist legal, insbesondere falls es sich um bekanntermaßen legale öffentliche Sender handelt.
 
@Mareta: Genau das ist ja oft das Problem was zu Verwirrungen führt, dass da das Bereitstellen der URL oder das bereitstellen eines Streams für viele ein und das selbe sind. Genau dazu wollte ich grad die Frage stellen.

(Mal sehen, wieviele Meinungen es jetzt dazu noch so gibt);)
 

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