Moin moin

Ich schon wieder. Sorry, falls ich nerve mit dem leidigen Steuerthema...aber...
Während ich gestern meine Umsatzsteuererkläung erstellt und mit Paragraphen untermauert habe, hab ich noch etwas gefunden, das auf Second Life Creators zutreffen könnte:
§ 3 Abs. 11a UStG
"In Fällen, in denen elektronische Dienstleistungen über ein Telekommunikationsnetz, eine Schnittstelle oder ein Portal wie z.B. einen App Store erbracht werden, ist nach § 3 Abs. 11a Satz 1 UStG davon auszugehen, dass ein an dieser Erbringung beteiligter Unternehmer im eigenen Namen, aber für Rechnung des leistenden Unternehmers der elektronischen Dienstleistung tätig ist. Diese Regelung dient dem Zweck, den für die Besteuerung maßgeblichen leistenden Unternehmer zu bestimmen.
Diese Vermutung bedeutet, dass für jeden Umsatz, der in der Lieferkette zwischen dem Anbieter einer elektronischen Dienstleistung und dem Endverbraucher bewirkt wird, jeder Vermittler (z.B. ein Aggregator von Inhalten oder ein Telekommunikationsbetreiber) als Empfänger der elektronischen Dienstleistung (oder Internet-Telefondienstleistung) gilt, der diese Dienstleistung dann wieder für einen weiteren Empfänger erbringt.
Beispiel:
Ein Unternehmen, das Apps über eine Website zur Verfügung stellt, – und nicht das Unternehmen, das der Eigentümer der App (d.h. Inhaltseigentümer) ist – gilt als die Partei, die diese Apps an den Endkunden verkauft und infolgedessen mehrwertsteuerpflichtig ist."
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