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Umsatzsteuer auf Verkäufe von Objekten bzw. L$ Transaktionen

Hallo @Nofu Nagy , ich danke dir 1000mal für deine sehr ausführliche Antwort! Genauso hatte ich es eigentlich auch gesehen, bis dieses Gerichtsurteil ins Spiel kam. Dieser befreundete Steuerberater von dir - nimmt er noch Klienten an?
 
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Die, um genau zu sein. Und nein, die nimmt nicht mal mich mehr an.
Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes mal erzählt werden :)

Das Gerichtsurteil ist wirklich sehr auf diesen einen Fall bezogen und hat IMHO keine Relevanz für die Allgemeinheit.
Und ja, ich habe gerade noch mal geschaut, es ist bisher nicht endgültig.

Ich habe übrigens sehr gute Erfahrungen gemacht, eine seltsame Rückfrage vom Finanzamt mit einem sehr freundlichen Anruf bei der Dame zu klären. Dabei habe ich ihr viel von SL, Linden, Virtuelle Währungen, USA, L$, Avataren erzählt und sie immer wieder nach ihrer fachkundigen Meinung dazu befragt. Je länger wir telefonierten desto weniger wollte die Guteste von den Einkünften so genau wissen.

Niemand kennt sich da wirklich mit aus. NIEMAND. Und die gute Dame im Finanzamt am Arsch der Welt, wollte nun wirklich nicht die 1te sein.
 
Die, um genau zu sein. Und nein, die nimmt nicht mal mich mehr an.
Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes mal erzählt werden :)
Oh wie schade!! Sie scheint wirklich sehr kompetent und ausdauernd zu sein - genau so jemand, den man in so einem Fall braucht.
Das Gerichtsurteil ist wirklich sehr auf diesen einen Fall bezogen und hat IMHO keine Relevanz für die Allgemeinheit.
Und ja, ich habe gerade noch mal geschaut, es ist bisher nicht endgültig.
Aber vermutlich vorerst rechtskräftig. Und ich muss dieses WE wirklich endlich diese Ust-Erklärung machen... Werde aber morgen definitiv mal diese Kanzlei kontaktieren und eine telefonische Beratung vereinbaren.

Ich habe übrigens sehr gute Erfahrungen gemacht, eine seltsame Rückfrage vom Finanzamt mit einem sehr freundlichen Anruf bei der Dame zu klären. Dabei habe ich ihr viel von SL, Linden, Virtuelle Währungen, USA, L$, Avataren erzählt und sie immer wieder nach ihrer fachkundigen Meinung dazu befragt.
Ja, das hab ich auch versucht. Aufgrund von Corona allerdings als Essay mit Screenshots von Inworld Shop, Transaction History, Tilia Receipts, etc. Ihre Antwort war nur „erörtern Sie, wie das zu versteuern ist und reichen Sie Ihre Ust-Erklärung nach“ - deshalb such ich jetzt hier nach Antworten und Erfahrungsberichten...kann ja nicht sein, dass ich die Erste mit dem Problem bin...genau, wie die Dame vom FA ;-)
Niemand kennt sich da wirklich mit aus. NIEMAND. Und die gute Dame im Finanzamt am Arsch der Welt, wollte nun wirklich nicht die 1te sein.
 
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Hallo Eve,
du kannst beim Finanzamt auch eine verbindliche Auskunft einholen. Allerdings ist diese Kostenpflichtig. Ich habe das mal gelesen aber noch nicht gemacht. Das solltest du aber noch mal mit einem Fachmann für Steuerrecht besprechen, auch wegen der Gebühren die da auf dich zukommen können. So hättest du aber endgültig Klarheit zu diesem Thema.
 
Hallo Eve,
du kannst beim Finanzamt auch eine verbindliche Auskunft einholen. Allerdings ist diese Kostenpflichtig. Ich habe das mal gelesen aber noch nicht gemacht. Das solltest du aber noch mal mit einem Fachmann für Steuerrecht besprechen, auch wegen der Gebühren die da auf dich zukommen können. So hättest du aber endgültig Klarheit zu diesem Thema.
Vielen Dank für die Info! Dazu werde ich mich auch erkundigen. Dummerweise hab ich mittlerweile fast kein Geld mehr - vor allem wenn ich wirklich diese Umsatzsteuer zahlen muss - dann wird es knapp mit noch mehr Geld für Berater und Auskünfte. Aber du und ihr alle hier habt mir echt enorm weitergeholfen! Danke sehr!

Edit: Ich hab gerade mal die Gebühren zu einer verbindlichen Auskunft gegoogelt: "[...] wenn kein Gegenstandswert vorliegt, ist die Gebühr mit einem Satz von EUR 50,00 je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit zu bemessen." Also wieder 100€/Stunde und wie wir mittlerweile wissen, kann man zu dem Thema bis ins Nirvana recherchieren und findet keine klare Aussage.
Fächert mir Luft zu, ich fall in Ohnmacht! XD
 
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Du verkaufst ja vermutlich eher Kleidung oder ähnliches in SL. Da wird von Linden keine VAT erhoben.
Handel unter SL Avataren ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Du kannst auch keinem Kunden eine Rechnung incl. Mehrwertsteuer ausstellen.
LL muss auch keine Mehrwertsteuer erheben, denn die Linden Dollar sind zunächst mal einfach nur etwas, was in Second Life zirkuliert. Es ist keine staatlich anerkannte Währung. Linden Dollar kann man auch direkt wieder in SL ausgeben, es gibt ja keine Pflicht, diese jemals in eine Realwährung wandeln zu müssen.

Es stimmt schon, dass die Steuerpflicht erst dadurch entsteht, wenn man sich die Linden Dollars dann in Euro auszahlen lässt. Dann hat man auf einmal Einnahmen, und dann will das Finanzamt seinen Anteil daran haben.

Das ist übrigens, wenn man recherchieren will, stark mit Bitcoin vergleichbar. Bitcoins sind auch keine Währung im Sinne des Finanzamts, man kann sie minen, aber solange man sie dann nur rumhocken hat sind sie wertlos, denn ihr Wert wird erst durch den Verkauf bestimmt. Das heißt erst bei Verkauf gegen Realwährung fallen hier Steuern an.

Für Kryptowährungen gibt es diese einfache Grafik, und ich bin ziemlich sicher dass die auch auf Linden Dollar Anwendung finden kann. Das Thema selber ist übrigens rechtlich noch ziemlich in der Mache, und daher nicht vollständig geklärt.

besteuerung-kryptowaehrungen-deutschland.jpg
 
Du verkaufst ja vermutlich eher Kleidung oder ähnliches in SL. Da wird von Linden keine VAT erhoben.
Handel unter SL Avataren ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Du kannst auch keinem Kunden eine Rechnung incl. Mehrwertsteuer ausstellen.
Hi Nofu, ich bin ja wirklich so hart drauf und lese das gesamte Urteil...und da steht unter anderem:

"Handelte es sich nämlich – was in Betracht kommen könnte – um sonstige Leistungen in Form der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten (§ 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 des in der bis zum Jahr 2014 geltenden Fassung des UStG bzw. i.S.d. § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 des UStG in der ab dem Jahr 2015 geltenden Fassung) ergäben sich keine Abweichungen gegenüber der Rechtsauffassung des Beklagten. Denn es wäre derselbe Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 (Nr. 1 bzw. Nr. 13) UStG betroffen." (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2019/8_K_1565_18_Urteil_20190813.html)

Also würde dieses Urteil nicht nur auf Landvermietungen zutreffen, sondern auch auf uns kreativ tätige Menschen. Schon krass irgendwie. Ich frag mich nun im nächsten Schritt, wie man das ganz praktisch, mit Belegen usw. ausrechnet...?
Und das verzerrt den Wettbewerb in Zukunft ja enorm für EU-ansässige Designer. Ist das überhaupt rechtmäßig, dass man uns zwingt, eine Steuer selbst zu zahlen, die eigentlich vom Endverbraucher zu leisten ist, wir sie aber aufgrund fehlender Rechnungsstellung nicht von diesem einnehmen können? Preise erhöhen geht ja eher nicht, wenn wir konkurrenzfähig bleiben wollen.
 
Kryptowärung trift auf den LL$ nicht zu.
Ich muss ja auch nicht die Mieteinnahmen vom Monopoli in der Steuererklärung angeben.
Was bei LL rumliegt ist egal, wichtiger ist dann eher, was ich bei LL un US$ umtausche.

Ausländische Einkünfte entstehen bei Personen, die einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Einkünfte aus dem Ausland erzielen. Hier sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt alle weltweit erzielten Einkünfte offenlegen.
Hier wichtig auch (?) das Geld muss nach D kommen.
Sofern der ausländische Staat die erwirtschafteten Einkünfte versteuert, bleiben die Einnahmen in Deutschland steuerfrei. ... Mit Hilfe der Freistellungsmethode bleiben Einkünfte hierzulande steuerfrei. Eine andere Möglichkeit ist die Anrechnungsmethode. Hierbei werden die Einnahmen ebenfalls im Ausland versteuert
 
Es stimmt schon, dass die Steuerpflicht erst dadurch entsteht, wenn man sich die Linden Dollars dann in Euro auszahlen lässt. Dann hat man auf einmal Einnahmen, und dann will das Finanzamt seinen Anteil daran haben.

Das wird in diesem Kölner Gerichtsurteil eben etwas anders gesehen:

"M sind nach Auffassung des Senats zwar kein Geld im Sinne eines gesetzlichen Zahlungsmittels, aber wie Geld zu behandeln. Der Senat folgt insoweit prinzipiell dem im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 22.10.2015, C-264/14, Hedqvist, ergangenen BMF-Schreiben vom 27.2.2018 III C 3 – S 7160b/13/10001, 2018/0163969, BStBl I 2018, 316, wonach Bitcoins und andere virtuellen Währungen für Zwecke des § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG wie Geld behandelt werden können. Der Senat teilt allerdings hinsichtlich der Behandlung der M nicht den dort vertretenen weiteren Ansatz, die in dem Schreiben dargelegten Grundsätze gälten nicht für virtuelles Spielgeld, also Spielwährungen oder „Ingame-Währungen“. Der Senat folgt insoweit vielmehr den Ausführungen von Liegemann in BB 2018, 1175. Danach sind die virtuellen Währungen entsprechend der Klassifizierung der Europäischen Zentralbank in drei Typen einzuordnen, nämlich in „geschlossene“ virtuelle Währungssysteme, die keinen Bezug zum realen Wirtschaftskreislauf haben (Typ 1), in „unidirektionale“ virtuelle Währungssysteme, in denen die virtuelle Währung mit echtem Geld erworben wird, ein Rücktausch jedoch ausgeschlossen ist (Typ 2) und in „bidirektionale“ virtuelle Währungssysteme, in denen die Währung mit konventionellen Geld erworben wird und auch wieder in konventionelles Geld zurückgetauscht werden kann (Typ 3). Danach gehört M zu Typ 3 und steht damit konventionellem Geld am nächsten. Das spricht dafür, ihn entsprechend der Grundsätze im genannten BMF-Schreiben wie ein Zahlungsmittel im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen."

(Mit "M" bezeichnen die L$.) Also nach dieser Logik ist jede L$-Transaktion sofort zu versteuern - und zwar bevor man die L$ in $ bzw. € umtauscht. Krass, oder?
 
Hallo @Eve Light ,

ertsmal hab ich deine Anfrage an mich nicht mitbekommen, auch weil ich teilweise Jahre nicht aktiv war.

Hier mal eine Begriffklärung in der auch viel SL erwähnt wird:
https://www.bundestag.de/resource/b...84c8b5a31e90db0df8c/WD-10-085-11-pdf-data.pdf

Zum Ablauf: Solange du nur die virtuele Währung hälst, interesseirt es das FA nicht, so wie Barth schon sagte ist es keine offizielle Währung. Sobald du aber diese bei Tilla wechselst in US$ hast du den Zufluß. Denn ich würde Tilla ähnlich wie Paypal sehen und daher ist es wie ein Bankkonto gleich zu setzen.

Zur Umsatzsteuer:
Sobald du die Kleinunternehmerregeleung, wie hier schon genannt, übersteigst, musst du Umsatzsteuer ausweisen.
Hier gilt, grundsätzlich sind alle Waren und Dientsleistungen, dazu gehören auch die Übertragung von Rechten, umsatzsteuerpflichtig. Nun Kennt das Gesetz einige Umsatzsteuerbefreiungen. Um diese anzuwenden, ist der Steuerpflichtige in der Beweislast. D.h. wenn du zum Beispiel eine Ausfuhrlieferung ohne Umsatzsteuer berechnest, musst du den Nachweis erbringen, dass die Ware auch ausgeführt wurde.

Da du nun keine Ahnung hast, wo dein Kunde seinen Wohnsitz hat und ob er Privatperson oder Unternehmer ist, wird das natürlich schwierig.

Daher sehe ich im Moment alle deine Umsätze als steuerpflichtig an. Wobei es dort wirklich noch keine gesetzliche Regelung gibt.

Dein Anfrage beim FA für 100€/Stunde kannst du dir sparen, weil kein Finanzbeamter sich dazu eine rechtsverbindliche Aussage erstellen wird.

PS: Das Kölner Urteil wäre natürlich fatal, denn dann müsste man bei jeder L$ Zahlung den Umrechnungskurs zum US$ und dann zum € an dem Tag ermitteln, damit man das hier erfassen kann.
 
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Da du nun keine Ahnung hast, wo dein Kunde seinen Wohnsitz hat und ob er Privatperson oder Unternehmer ist, wird das natürlich schwierig.

Daher sehe ich im Moment alle deine Umsätze als steuerpflichtig an. Wobei es dort wirklich noch keine gesetzliche Regelung gibt.
Hallo Falk, willkommen zurück und vielen Dank für die Ausführungen! Ich denke auch, dass ich zumindest erstmal die Umsatzsteuer zahlen muss, auch wenn es unfair erscheint, da ich sie nicht einnehmen kann. Morgen möchte ich die Umsatzsteuererklärung machen. Ich muss sie leider selbst machen, da ich mir (zumindest für dieses Jahr) keine Steuerberater mehr leisten kann. Daher frage ich mich nun, wie genau die Rechnung abläuft. Gebe ich nun das Geld an, das ich mir in Form von echtem Geld auszahlen lasse und zahle darauf einfach die Umsatzsteuer?
Eigentlich müsste ich doch alle L$-Transaktionen meiner Sales direkt in Euro umrechnen und die Umsatzsteuer davon abziehen, nein? Wie komm ich an die Daten dazu? (L$ Transaktionen werden ja immer nach 3 Monaten gelöscht und ich habe das nie gespeichert...)
 
Hallo Falk, willkommen zurück und vielen Dank für die Ausführungen! Ich denke auch, dass ich zumindest erstmal die Umsatzsteuer zahlen muss, auch wenn es unfair erscheint, da ich sie nicht einnehmen kann. Morgen möchte ich die Umsatzsteuererklärung machen. Ich muss sie leider selbst machen, da ich mir (zumindest für dieses Jahr) keine Steuerberater mehr leisten kann. Daher frage ich mich nun, wie genau die Rechnung abläuft. Gebe ich nun das Geld an, das ich mir in Form von echtem Geld auszahlen lasse und zahle darauf einfach die Umsatzsteuer?
Eigentlich müsste ich doch alle L$-Transaktionen meiner Sales direkt in Euro umrechnen und die Umsatzsteuer davon abziehen, nein? Wie komm ich an die Daten dazu? (L$ Transaktionen werden ja immer nach 3 Monaten gelöscht und ich habe das nie gespeichert...)
Nach dem Kölner Urteil wäre natürlich jede L$-transaktion aufzuzeichnen, aber dann mit Umrechnung in US$ und dann in Euro.

Ich würde aber nur den Umfang der bei Tilla gewechselten L§ in US$ angeben, natürlich dann in €. Machst dir einfach, nimm deine Geldeingänge in EURO und rechne deinen US$ Bestand bei Tilla am 31.12. des Jahres in EURO um. Das zusammen ist dann deine Bruttoeinnahmen, also inklusive Umsatzsteuer.
 
Nach dem Kölner Urteil wäre natürlich jede L$-transaktion aufzuzeichnen, aber dann mit Umrechnung in US$ und dann in Euro.

Ich würde aber nur den Umfang der bei Tilla gewechselten L§ in US$ angeben, natürlich dann in €. Machst dir einfach, nimm deine Geldeingänge in EURO und rechne deinen US$ Bestand bei Tilla am 31.12. des Jahres in EURO um. Das zusammen ist dann deine Bruttoeinnahmen, also inklusive Umsatzsteuer.
Alles klar! Vielen Dank!
 
LL muss auch keine Mehrwertsteuer erheben, denn die Linden Dollar sind zunächst mal einfach nur etwas, was in Second Life zirkuliert. Es ist keine staatlich anerkannte Währung. Linden Dollar kann man auch direkt wieder in SL ausgeben, es gibt ja keine Pflicht, diese jemals in eine Realwährung wandeln zu müssen.

Es stimmt schon, dass die Steuerpflicht erst dadurch entsteht, wenn man sich die Linden Dollars dann in Euro auszahlen lässt. Dann hat man auf einmal Einnahmen, und dann will das Finanzamt seinen Anteil daran haben.

Das ist übrigens, wenn man recherchieren will, stark mit Bitcoin vergleichbar. Bitcoins sind auch keine Währung im Sinne des Finanzamts, man kann sie minen, aber solange man sie dann nur rumhocken hat sind sie wertlos, denn ihr Wert wird erst durch den Verkauf bestimmt. Das heißt erst bei Verkauf gegen Realwährung fallen hier Steuern an.
Es geht hier aber nicht um Einkommensteuer, sondern um Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.
Und Nein, Kryptowährungen sind nicht mit L$ vergleichbar.
 
...

Zur Umsatzsteuer:
Sobald du die Kleinunternehmerregeleung, wie hier schon genannt, übersteigst, musst du Umsatzsteuer ausweisen.
Hier gilt, grundsätzlich sind alle Waren und Dientsleistungen, dazu gehören auch die Übertragung von Rechten, umsatzsteuerpflichtig. Nun Kennt das Gesetz einige Umsatzsteuerbefreiungen. Um diese anzuwenden, ist der Steuerpflichtige in der Beweislast. D.h. wenn du zum Beispiel eine Ausfuhrlieferung ohne Umsatzsteuer berechnest, musst du den Nachweis erbringen, dass die Ware auch ausgeführt wurde.

Da du nun keine Ahnung hast, wo dein Kunde seinen Wohnsitz hat und ob er Privatperson oder Unternehmer ist, wird das natürlich schwierig.
Steuerregelungen find ich super. Der Steuerpflichtige muss beweisen, was er nicht beweisen kann. Das Finanzamt muss nix.

Aber mal blöd gefragt: Sie sagt nun, sie hat nur Kunden in den USA. Wie beweist das FA dann das Gegenteil?
 
Steuerregelungen find ich super. Der Steuerpflichtige muss beweisen, was er nicht beweisen kann. Das Finanzamt muss nix.

Aber mal blöd gefragt: Sie sagt nun, sie hat nur Kunden in den USA. Wie beweist das FA dann das Gegenteil?
Ja, es ist tatsächlich so, dass ich fast ausschließlich US-amerikanische Kunden habe. Dafür sind 2 Personen mit Sitz in den USA an meinem Umsatz beteiligt, um den Kundensupport abzudecken (ich bin ja aufgrund der Zeitverschiebung während der Hauptgeschäftszeiten im Bettchen). Ich würde auch behaupten, dass LL die eigentlichen (oder zumindest anteiligen) Rechteverwerter meiner Arbeit sind, da sie ohne Content Creators keine Welt hätten, die sie vermarkten könnten.

Interessant ist auch der Punkt, dass ich die Umsatzsteuer wohl zahlen muss, ohne sie einnehmen bzw. ausweisen zu können. Rein theoretisch könnte man da ja schon ein System einführen, denn LL weiß genau, welche Avatare in der EU gemeldet sind. Und dieses System müsste auch eigentlich existieren, bevor wir irgendwelche Beträge zahlen müssen, die von Menschen geschätzt werden, die nicht wissen, was ein Prim ist.

Aber ok. Ich habe verstanden, dass es hier weder um Logik noch um Gerechtigkeit geht, sondern nur darum, möglichst keinen Ärger zu kriegen und ein Business zu betreiben, das auf einer guten Basis steht. Ich werde auf jeden Fall all diese Unterlagen nehmen und versuchen, mich in die Künstlersozialkasse einzuklagen. Wenn ich eine vollwertige Unternehmerin bin, die einen ordentlichen Job hat mit Umsätzen im Inland, dann hab ich wohl auch einen Anspruch auf die Kranken- und Rentenversicherungszuschüsse als Künstlerin.
 
Oha, da fällt mir ein...die Person in dem Gerichtsbeschluss muss auch nur auf 70% seiner Einnahmen Umsatzsteuer zahlen und nicht auf 100%...was machen die denn, wenn ich schätzen würde, dass meine Kundschaft- sagen wir mal großzügig - zu 20% aus EU-Bürgern besteht und ich einfach nur diese 20% angebe?
 
Ganz ehrlich - Ich würde es so machen. Aber ich würde eher 15% schätzen.

Du kannst es sogar belegen: https://www.similarweb.com/de/website/secondlife.com/#overview

Also allein USA u. Canada machen schon mehr als 50% Kunden für die Du nix zahlen musst :)

Und dann sollen sie mal das Gegenteil beweisen.

Wer jetzt kommt mit: "Da gehts ja um die Webseite und nicht um den Viewer" sollte noch mal kurz nachdenken für welche Zielgruppe die Schätzung ist... Die Faxen bestimmt auch neuerdings im Finanzamt.
 
Nachtrag: Muss halt nach was aussehen. Da machst Du schöne Grafiken und ein paar Exceltabellen. So wirr und klein, dass es keiner lesen und verstehen kann und will. Dann auch gerne für jeden Monat 2 Seiten und schon geht jeder davon aus, dass Du das wohl ordentlich geprüft und gemacht hast, überlegt kurz was es an Aufwand bedeutet, alles nachzurechnen (was man eh nicht versteht) und dann was es um 11:30h in der Kantine gibt und schon ist der Haken dran.
 

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