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Urheberrechtsgebühren- in SL

Setanta Oceanlane

Aktiver Nutzer
Hallo liebe Leser

Hier mal ne Frage:

Wir wollen auf unseren Sims einen Club eröffnen.... Wie sieht das jetzt mit den Urheberrechtsgebühren aus? Kann mich einer da mal bitte aufklären? Glaube es gab da schon mal einen Thread diesbezüglich....

Wer haftet dafür? Wir als SIM-Owner, der Club-Betreiber, die DJ's? oder gar alle?

Danke für die Info.

Gruss
Set
 
Hallo Swapps ^^

Also war keine Absicht, obwohl der Club in WoD entstehen wird ..... War mehr eine allgemeine Frage.

Gruss
Set

ANMERKUNG MOD: Swapps Swenson
Zeit: 09.03.2008 - 09:16:34

Grund: Falsches Unterforum!

Dieser Thread wird verschoben!
VON (Alt): World of Darkness

Titel und Inhalt des Eröffnungsposts gehören offensichtlich besser in das jetzige Unterforum.

Sollte ich die Absicht des Eröffnungsposters falsch verstanden haben, bitte ich darum zukünftig den Titel und Text entsprechend deutlicher zu formulieren.

Bitte niemals Moderatoren-Texte wie diesen Hinweis im gleichen Thread kommentieren. Dies führt unweigerlich zu Offtopic-Beiträgen. Danke.

Vielen Dank und Viel Erfolg!

Swapps Swenson
 
Wenn du mit deinen Urheberrechtsfragen die GEMA und GVL meinst ist immer derjenige verantwortlich der die Musik hochläd.

Das ganze hat mit Secondlife überhaupt nichts zu tun !!

Es steht dir natürlich frei als SIM Betreiber den Stream als offizielles Web Radio anzumelden, in dem Fall bist du dann für die GEMA und GVL verantwortlich.

Ist aber ne wackelige Angelegenheit weil wenn du deine Gebühren nicht bezahlst und dein DJ weiss das nicht fällt es wieder in seinen Bereich.
 
Setanta Oceanlane schrieb:
Hallo liebe Leser

Hier mal ne Frage:

Wir wollen auf unseren Sims einen Club eröffnen.... Wie sieht das jetzt mit den Urheberrechtsgebühren aus? Kann mich einer da mal bitte aufklären? Glaube es gab da schon mal einen Thread diesbezüglich....

Wer haftet dafür? Wir als SIM-Owner, der Club-Betreiber, die DJ's? oder gar alle?

Danke für die Info.

Gruss
Set


Du kannst eigentlich nur GEMA und GVL für die Streams meinen.

Bei dem Stream sieht es so aus, dass derjenige zahlen muss, der den Stream bereitstellt, der also z.B. den Shoutcastserver betreibt.

Ob du da den Link zum Server in SL [libary:18a3c10064]Abkürzung für [Second Life][/libary:18a3c10064] einträgst oder nicht, das ist unerheblich, das ist wie wenn du einen Link auf deinen Server auf eine Webseite packst. Der Viewer vermittelt im Grunde lediglich zwischen deinem Qicktime Player und dem Webradio / Webstream.
Das hat zur Folge, dass du z.B. nichts zahlen musst, wenn du einfach ein legales Webradio in deinem Club düdeln lässt.

Aber sobald du eben als DJ mit eigenem Streamserver arbeitest (oder einen DJ auf deinem eigenen Streamserver düdeln lässt)musst du deinen Server anmelden, was in Deutschland nicht so ganz billig ist. Die Gema geht da sogar noch, aber die GVL langt dafür ordentlich zu, so dass du mit einem einfachen Shoutcastserver bei regelmäßig bis zu 50 zuhörern aus verschiedenen Ländern (da reichen schon 3 Nichtdeutsche in deinem Club, und du bist deutlich über der 2% Grenze, und schon brauchst du eine internationale Lizenz bei der GVL...). Das kostet jeden Monat zwischen 80 und 100 Euro. Es bringt dir auch nix, wenn du als Deutscher den Server in den USA mietest, da musst du genauso GVL und Gema zahlen wenn sich das Programm an deutsches Publikum richtet bzw. von Deutschland aus abrufbar ist.

Wenn du den Server in den USA betreibst und Ami bist, dann zahlst du 500 US$ pro Jahr + 0,1 Cent pro "Vorführung", d.h. pro Client [libary:18a3c10064][Software], welche auf dem eigenen Rechner installiert wird. Der [SecondLife]-[Client] ist zum [spielen] erforderlich.[/libary:18a3c10064] und gehörtem Song.

Billiger wirds, wenn du einen Kanadier erwischen kannst, die zahlen AFAIK 200 Can$ (das sind 200US$) + ein paar % der Einnahmen durch Werbung + Gebühren usw. (wenn sie welche haben).
 
Shirley Iuga schrieb:
...
Bei dem Stream sieht es so aus, dass derjenige zahlen muss, der den Stream bereitstellt, der also z.B. den Shoutcastserver betreibt.
...

Nicht das das falsch verstanden wird, auch wenn du es richtig meinst.
Nicht derjenige der den Shoutcastsever betreibt, sondern derjenige der ihn nutzt, bzw. mietet ist für Gema & Co. verantwortlich.
Betreiber sind in der Regel Hostingfirmen. Diese sind nicht verantwortlich.

Auch sollte sich ein DJ eigentlich grundsätzlich vergewissern, ob der vom Club gemietete Stream auch entsprechend angemeldet ist.

Wie auch immer, das Betreiben eines Clubs ist eine teure Angelegenheit
 
Madfas Torok schrieb:
Shirley Iuga schrieb:
...
Bei dem Stream sieht es so aus, dass derjenige zahlen muss, der den Stream bereitstellt, der also z.B. den Shoutcastserver betreibt.
...

Nicht das das falsch verstanden wird, auch wenn du es richtig meinst.
Nicht derjenige der den Shoutcastsever betreibt, sondern derjenige der ihn nutzt, bzw. mietet ist für Gema & Co. verantwortlich.
Betreiber sind in der Regel Hostingfirmen. Diese sind nicht verantwortlich.

Auch sollte sich ein DJ eigentlich grundsätzlich vergewissern, ob der vom Club gemietete Stream auch entsprechend angemeldet ist.

Wie auch immer, das Betreiben eines Clubs ist eine teure Angelegenheit

*g*
ja, das war ziemlich schlecht ausgedrückt.
Zahlen muss jedenfalls der, der die mp3s letztendlich zur Verfügung stellt, und ob er da seinen eigenen Server im Wohnzimmer stehen hat und das von Zuhause aus macht oder ob er sich die Server dazu mietet, das ist egal.

Und einen Club kann man auch günstig betreiben in dem man Webradio düdelt und Gemafreie Musik düdelt und DJs mit eigenem Stream anstellt oder eben DJs, die auch nur Gemafreie Musik spielen.
Dann muss man auch nix anmelden.

Nur mit Chartmusik auf Bestellung und dergleichen ist dann eben nix drinne. Denn Gemafreie Musik wird aus Prinzip nicht bei Viva&Co gespielt und landet normal auch nicht in den Charts und damit auch nur seltenst im Radio.
 
Danke für die interessanten Hinweise .....

Wenn ich das richtig verstehe gehe ich am Besten so vor, dass ich DJ's mit eigenem Stream aufbiete in den Club - welcher ja auch nicht von mir geführt wird .....

Zudem sind die Owner der SIM: 2 Schweizer, 1 Oesterreich und 1 Deutscher .... ^^^ Aber Ziel ist es ja nen tollen Goth-Club hochzuziehen ..... einfach für mich als SIM-Owner ohne Risiko der Gema :)

Dann kläre ich nun mal das ab mit den DJ's die sich da bewarben, ob sie über einen eigenen Stream verfügen .... Frage, wenn ich nun z.B. den Stream generell miete (als SIM-Owner) und ein DJ da über diesen Stream düdelt - ist das das Problem des DJ's oder seh ich das falsch? Da ja vorhin gesagt wurde, dass der der die Musik hochlädt dafür verantwortlich ist ... Oder habe ich da was falsch verstanden?

Danke für die tollen Inputs.

Set
 
Wenn du einen Stream mietest, auf deinen Namen, und auf diesem Stream werden mp3 und (oder auch Videos) gesendet, und das Ding ist nicht angemeldet, dann steht die Gema und die GVL vor deiner Tür. Oder der Briefträger mit dem Wisch vom Amtsgericht, der dich auffordert an Gema und GVL zu zahlen.

Wenn du einen DJ mit eigenem Stream hast sollte es eine Kleinigkeit sein für die Zeit, in der er auflegt, die Media-Url auf seinen Stream umzuschalten...
 
ich stell jetzt einfach mal meine frage auch hier rein die ich mir gerade stelle. Sie passt ein bisschen hierzu.

Wenn jetzt ein Ausländer (Schweizer, Österreicher, Ami,....) den Stream anbietet und den hauptsächlich Deutsche hören, bekommt er dann auch Ärger mit der GEMA/GVL ? Oder sind da die eigenen Verwertungsgesellschaften zuständig?
 
Andre Peterman schrieb:
ich stell jetzt einfach mal meine frage auch hier rein die ich mir gerade stelle. Sie passt ein bisschen hierzu.

Wenn jetzt ein Ausländer (Schweizer, Österreicher, Ami,....) den Stream anbietet und den hauptsächlich Deutsche hören, bekommt er dann auch Ärger mit der GEMA/GVL ? Oder sind da die eigenen Verwertungsgesellschaften zuständig?

Die Gema und die GVL kann nur aufgrund des UrhG, des Urheberrechtsgesetzes, aktiv werden.
Wenn du als Schweizer in Deutschland lebst, dann betrifft das auch Dich, dann unterliegst du den dortigen Gesetzen. Denn dann ist der "Tatort" Deutschland.

Sitzt du in der Schweiz (als Schweizer), dann kann dir die GEMA egal sein.
Dann wird die SUISA Geld von dir wollen.
Sitzt du in der Schweiz (als Deutscher) dann kann es sein, dass du GEMA und SUISA vor der Haustür stehen hast, da reicht es dann aber in der Regel wenn du bei einer der Gesellschaften deine Lizenzen kaufst, da diese Länder untereinander abkommen bezüglich des Urheberrechts haben.

Wenn sich deutsche einen Ausländischen Sender ohne deutsche Lizenz (oder gar ohne jegliche Lizenz, weil er z.B. als "Piratensender" arbeitet), dann macht sich aber eventuell auch der Hörer belangbar, zumindest wenn er davon ausgehen kann, dass der Sender nicht so ganz einwandfrei arbeitet.

Wenn du aber wirklich Rechtssicherheit willst/brauchst solltest du da zu einem Anwalt gehen und die Entscheidungen nicht von persönlichen Meinungen wie der meinen hier abhängig machen. So teuer ist eine Erstberatung nicht im Vergleich zu den Kosten, die durch eine massive Urheberrechtsverletzung entstehen können...
 
In Österreich gibt es dafür die AKM - inwieweit die schon in SL vertreten sind, weiss ich nicht, aber bei RL Veranstaltungen sind sie recht schnell.

Und sie haben so ziemlich alle Rechte, die Urheberrechtsgebühren einzufordern, sofern sie dem österreichischen Gesetz unterliegen und setzen das auch durch.

Bin allerdings kein Rechtsanwalt und kann daher keine verbindliche Aussage treffen.
 
danke für den Namen, endlich kann ich mich mal für Österreich informieren, beim Googeln bin ich nie auf die gestoßen.

und bei der AKM habe ich entdeckt:

Zitat:.......Verantwortlich für den Erwerb der Aufführungsbewilligung und die Zahlung des tariflichen Aufführungsentgeltes ist immer der Veranstalter und nicht etwa die engagierten Musiker/Vortragende/DJs. Als Veranstalter gilt, wer aus der Aufführung direkt oder indirekt Nutzen zieht, wer der Öffentlichkeit und den Behörden gegenüber als Veranstalter auftritt..........

das würde ja dann heißen, dass prinzipell der Veranstalter, also der Clubbesitzer die Lizenz erworben haben muss, oder liege ich da falsch. So gesehen wäre es dann egal, ob ich als Clubbesitzer, DJ´s einstelle die selbst streamen können oder nicht, wenn auch ich dafür belangt werden kann.

Na ja und was SL angeht, wird sicher nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.
 
Naja bis jetzt hat es noch keinen einzigen Fall gegeben wo die GEMA oder GVL eingegriffen hat.

Aber das heisst noch lange nicht das es legal ist :)
 
Doktor Schnyder schrieb:
Naja bis jetzt hat es noch keinen einzigen Fall gegeben wo die GEMA oder GVL eingegriffen hat.

Aber das heisst noch lange nicht das es legal ist :)

Ich persönlich denk auch nicht dass es da für normale Sim-Besitzer und Clubowner Probleme geben wird.

Kritisch wird das wohl nur, wenn man da ausserhalb von SL Werbung macht und das Ganze kommerziell aufzieht. Z.B. als größere Firma, Club oder sowas und wenn man dann evtl. noch Gewinne macht.
 
Danke an alle das hat mir doch sehr viel weitergeholfen ^^^^

Als SIM-Owner und Schweizer in der Schweiz denke ich mal, dass ich hier keine probs haben sollte, wenn ich jemandem gestatte einen club zu eröffnen - werde ihm aber empfehlen, DJ's mit eigenem Stream zu nehmen...... :)

Nochmals danke an alle, ihr habt mir echt weitergeholfen.

Gruss
Set
 
Rocco Brandenburg schrieb:
Zitat:.......Verantwortlich für den Erwerb der Aufführungsbewilligung und
das würde ja dann heißen, dass prinzipell der Veranstalter, also der Clubbesitzer die Lizenz erworben haben muss, oder liege ich da falsch. So gesehen wäre es dann egal, ob ich als Clubbesitzer, DJ´s einstelle die selbst streamen können oder nicht, wenn auch ich dafür belangt werden kann.

Ja, da liegst Du richtig - es in Österreich ausschließlich der Veranstalter, der sich um die Anmeldung und Bezahlung zu kümmern hat. Der eingekaufte DJ oder die life Band hat damit nur insoferne zu tun, als dass er/sie eine Liste der veröffentlichten Musik haben sollte (ist allerdings je nach Einstufung nicht unbedingt nötig).
Die Abgabe hängt von der Anzahl der Besucher - gerne auch von der Anzahl der Sitzplätze, der Dauer und den gespielten Musikstücken ab. Es gibt auch Pauschalen für Veranstaltungen (wie z.B. Wiesenfeste), in denen eine entsprechende Auslastung angenommen wird.

Wie schon gesagt, ich weiss nicht, inwieweit auch SL Veranstaltungen hier zutreffend sind.
 
Das in SL läuft auch in Österreich nicht unter "normale Veranstaltung", sondern eben als Webradio bzw. "Einzelveranstaltung online".

Lizenzen braucht man da von der AKM, über Webradio findest du hier was:http://www.akm.co.at/musiknutzer/online/index.php,
Infoblätter gibts hier und hier.

Das Problem an den Streams ist eben, dass die nicht nur in SL zu hören sind, sondern dass da im Grunde nur ein Link zu dem Stream steht.
Jeder mit einem geeigneten Player (Winamp, Quicktime, VLC, ...) kann sich da in den Stream einklinken.

Deswegen muss das als Webradio oder derartige Einzelveranstaltung angemeldet werden, und das nicht vom Clubbesitzer, sondern von dem, der die Musik tatsächlich über den Stream als Radio oder als interaktiver Dienst veröffentlichen/anbieten möchte.

Ahh.. und ihr braucht noch eine zweite Lizenz, von der Austromechana, http://www.aume.at. Das ist wegen der Vervielfältigung bei einer Online-Sendung.
Die genauen Preise kenn ich aber nicht, die müssen wohl individuell ausgehandelt werden.
 

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