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Urteil zu illegalem Filmportal: Kino.to-Chef muss ins Gefängnis

spiegel-Netzwelt

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Er verdiente Millionen mit Raubkopien, nun muss er ins Gefängnis: Das Landgericht Leipzig hat den Chef des Filmportals Kino.to zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ohne sein Geständnis wäre die Strafe wohl noch höher ausgefallen.

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und diskutiere die News jetzt hier mit der Community.
 
Vermutlich bekomme ich jetzt verbale Prügel,
aber ich sage: Richtig so.

Für mich gilt es immer noch zu differenzieren, ob da ein 13-Jähriger
ein MP3 kopiert und kostenlos an seine Freunde gibt, oder ob jemand
gewerbsmäßig und mit hohem Profit eine Unzahl Raubkopien für
Jedermann zur Verfügung stellt, der -ironischerweise- für die Kopien
auch bezahlt!

Wenn man erlebt, wie Gerichte bei besagtem 13-Jährigen mitunter hinlangen,
wundert es mich höchstens, wie sinnig Mr.Kino.To da noch davongekommen ist.
 
Vermutlich bekomme ich jetzt verbale Prügel,
aber ich sage: Richtig so.

Für mich gilt es immer noch zu differenzieren, ob da ein 13-Jähriger
ein MP3 kopiert und kostenlos an seine Freunde gibt, oder ob jemand
gewerbsmäßig und mit hohem Profit eine Unzahl Raubkopien für
Jedermann zur Verfügung stellt, der -ironischerweise- für die Kopien
auch bezahlt!

Wenn man erlebt, wie Gerichte bei besagtem 13-Jährigen mitunter hinlangen,
wundert es mich höchstens, wie sinnig Mr.Kino.To da noch davongekommen ist.

nein keine verbalen prügel :p
ich möchte nur auf letzteres eingehen , sorry aber mir fehlt die Verhältnismässigkeit der deutschen Gerichtbarkeit ...der Mann kommt für 4,5 Jahre in den Knast ..für sowas , aber ein Vergewaltiger ...Kinderfi**er...oder jemand der wen Zusammenprügelt bekommt im Zweifelsfall ne Bewährungsstrafe ? Und im Fall der Kinderschändung darf so ein (sorry)Arsch auch hübsch wieder neben dem Opfer einziehen , weil ihm nicht zuzumuten ist das er sich ne andere Wohnung suchen muss .. (ich kann echt nicht soviel essen , wie ich bei sowas kotzen möchte)
Sorry aber langsam glaub ich das da mächtig was schief läuft !!!
Und nein ich heisse nicht gut was der Kinto.to Typ gemacht hat , aber ich find es steht in keinerlei Verhältnis zu den anderen genannten Straftaten -.-
 
Wobei ihr beide etwas überseht:

Das deutsche Rechtssystem ist zweigleisig, es gibt ein Zivilrecht und ein Strafrecht.
Dieses Urteil ist der strafrechtliche Teil. Das Gericht hat den Kuhhandel gemacht, gegen ein
Geständnis nicht all zu hart zu urteilen, um das Verfahren nicht ins Unendliche zu dehnen.
Dort plagt mich dann leicht die Krätze. Einen Jugendlichen, der sich ned wehren kann,
macht man nieder, wer sich einen teuren Anwalt leisten kann, kommt gelinde davon?

Das ganze sagt allerdings noch gar nichts über den zivilrechtlichen Teil aus, will sagen die
urheberrechtlichen Forderungen, die Filmfirmen gegen Kino.to rechtlich geltend machen können.
Die Forderungen können beträchtliche Werte erreichen. Leider gilt da ähnliches wie beim Strafrecht,
hier ein Kuhhandel, da ein Mengennachlass. Rechnet man mal hoch, was für Summen den "kleinen Fischen"
vorgerechnet werden, müsste kino.to eine Summe zahlen, die leicht den Schuldenberg in D abtragen könnte.

In der Praxis wird das wohl sehr anders aussehen, wie man aktuell an Kim Schmitz sieht, der sich beklagt,
dass er nur runde 10.000 € im Monat zur Verfügung hat.
 
Nein,Maybeso, du übersiehst etwas! Ja,das war nur der strafrechtliche Teil, vielleicht fällt der zivilrechtliche noch höher aus!
Was bedeutet das denn?
Genau! Vergewaltige, sei nach 5 Jahren durch damit, morde, sei nach 10 Jahren durch damit, zünde eine Bombe, sei nach 20 Jahren durch damit!
Kopiere Filme und Dein restliches Leben ist im Arsch!
 
Ach wirklich?

Da gibts genug Möglichkeiten, sich diesen Forderungen zu entziehen.
 
Nein,Maybeso, du übersiehst etwas! Ja,das war nur der strafrechtliche Teil, vielleicht fällt der zivilrechtliche noch höher aus!
Was bedeutet das denn?
Genau! Vergewaltige, sei nach 5 Jahren durch damit, morde, sei nach 10 Jahren durch damit, zünde eine Bombe, sei nach 20 Jahren durch damit!
Kopiere Filme und Dein restliches Leben ist im Arsch!

Ja? Glaubst du bei einer Vergewaltigung, einem Mord oder einer "Bombenzündung" stellt niemand zivilrechtliche Forderungen an dich? Da berichtet nur kein Mensch drüber, das kann man nicht so wunderbar verknappt und stammtischkompatibel darstellen - zumal die meisten "Mörder" (egal ob schuldig oder unschuldig) nach einem Prozess so durch den Wolf gedreht worden sind, dass die nicht nur nie wieder irgendwo arbeiten können, sondern auch üblicherweise privat völlig ruiniert sind.

Wenn du einen Film im Netz anbietest sind die Kosten im sehr, sehr, sehr überschaubaren Bereich - DARAN ist noch niemand mit Verstand zugrunde gegangen.
 
So ganz nebenbei sei noch angemerkt:

Wer eine Bombe zündet, selbst ohne Menschen zu verletzen oder töten, richtet einen Millionenschaden an - und ist dann ruiniert.

Wer einen Millionenschaden per Raubkopien anrichtet, ist ebenfalls ruiniert.

So what?
 
Schöne Gleichsetzung Maybeso! Hab selten erlebt,daß sich jemand so sehr selbst disqualifiziert hat!
Vielleicht sollten wir noch den psychischen Schaden mitberechnen, den der kino.to-Betreiber bei seinen "Opfern" hinterlassen hat!

Du willst eine Gleichsetzung von einem Terroristen und einem "Raubkopierer"? Ok, du kriegst sie! Beide sind politische Gefangene!

Guck mal! Ganz passend aus den heutigen Nachrichten! Na, kommt dir das Strafmaß bekannt vor?

"Prozess gegen ehemalige RAF-Terroristin
Haftstrafe für Verena Becker gefordert

Die Bundesanwaltschaft hat für die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Sie habe Beihilfe zum Mord am damaligen Generalbundesanwalt Buback geleistet. Das Urteil wird am 6. Juli gesprochen."

Also Filme zum Download anbieten = Beihilfe zum Mord am Bundesstaatsanwalt

Das muß diese wunderschöne New World Order sein, von der die Neoliberalisten immer so schwärmen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja? Glaubst du bei einer Vergewaltigung, einem Mord oder einer "Bombenzündung" stellt niemand zivilrechtliche Forderungen an dich? Da berichtet nur kein Mensch drüber, das kann man nicht so wunderbar verknappt und stammtischkompatibel darstellen - zumal die meisten "Mörder" (egal ob schuldig oder unschuldig) nach einem Prozess so durch den Wolf gedreht worden sind, dass die nicht nur nie wieder irgendwo arbeiten können, sondern auch üblicherweise privat völlig ruiniert sind.
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da mögen sicher auch Zivilrechtliche Konsequenzen drohen , aber darum geht es doch gar nicht , es geht um die Verhältnismässigkeit
Raubkopierer -5 Jahre
Kinderficker *sorry aber mir platzt gerade echt der Kragen* 2 Jahre auf Bewährung
und Mörder oder Pädos werden durch den Wolf gedreht und sind privat ruiniert ? ...da kommen mir die Tränen *ich schwörs*
die Opfer von Sexualstraftätern haben Lebenslang und das sind nicht *nur* 15 Jahre , und bei den Opfern von Mördern haben die Familien meist Lebenslang
Kopfschüttel und Fred verlass bevor ich wirklich unhöflich werde -.-
 
Sollte man sich dann nicht eher fragen, warum Mörder, Vergewaltiger und ähnliche Gewaltverbrechen im Verhältnis so schwach bestraft werden? Leider ist bei uns lebenslänglich ja auch nicht wirklich lebenslänglich. Ich finde dort sollte man ansetzen, dass dort die Strafen verschärft werden. Solche Leute sollten wirklich lebenslänglich sitzen.

Dann stimmt es auch wieder mit den anderen Verbrechen, wie eben hier die Raubkopiererei, oder auch Steuerhinterziehungen oder dergleichen.
 
Sollte man sich dann nicht eher fragen, warum Mörder, Vergewaltiger und ähnliche Gewaltverbrechen im Verhältnis so schwach bestraft werden? Leider ist bei uns lebenslänglich ja auch nicht wirklich lebenslänglich. Ich finde dort sollte man ansetzen, dass dort die Strafen verschärft werden. Solche Leute sollten wirklich lebenslänglich sitzen.

Tun sie doch in Deutschland. Lebenslang ist Lebenslang.

Man kann sich natürlich in die Tasche lügen und auf die Idee kommen das aus der Möglichkeit zur Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren resultiert, dass alle dann rauskommen. Rein faktisch ist das aber nicht der Fall. Aus dem Knast kommst du nur raus wenn du eine positive Sozialprognose hast. Haftstrafen soll übrigens nicht dazu dienen damit sich der geifernde Pöbel besser fühlt.

Ich bin übrigens noch immer der Meinung, das Leuten die der Ansicht sind das "2 Jahre Knast doch gar nichts sind!" mal so eine "Nacht der offenen Tür" gut tun würden. Meistens (so meine Erfahrung) sind das nämlich genau DIE Leute, die schon nach einer Nacht in U-Haft an Selbstmord denken.

Womit wir zu den Raubkopierern und Steuerhinterziehern kommen: Selbst wenn man Strafen AUSNEHMEND niedrig ansetzt, kommt, wenn man tausende Fälle verurteilen muss eine Menge Holz zusammen. Wenn man jeden Fall nur mit EINEM Tag Knast bestraft (was nicht die Welt ist, müsst ihr zugeben. Wenn ich bei Kaisers Rasierklingen klaue bekomme ich 30x soviel) währen wir bei knapp 2 1/2 Jahren Gefängnis.

Und um den letzten Bogen zu schlagen - du musst alles in Relation sehen. An dem Tag an dem jemand mal unberechtigt wegen Vergewaltigung angezeigt wird (Ging vor ein paar Tagen noch ein ganz chicer Fall durch die Presse), da wird er auf einmal still. Dann kommen dir WIRKLICH die Tränen wenn du darüber nachdenkst wie Existenzen völlig unschuldig ausgelöscht werden.

U-Haft bedeutet rein faktisch: Du bist deinen Job los. Du bist - bei einem entsprechenden Delikt (Steuerhinterzieher werden ja hier noch fast bejubelt) deine Freunde und Familie los. Deine Mietwohnung kann (und wird) man dir auch kündigen. Wenn du ein Haus hast RATE ich dazu das zu versilbern und den Anwalt zu bezahlen. Du solltest dich darauf einstellen 6 Monate zu sitzen (aber hey, ist ja nichts - so ein bisschen Knast - dein "Opfer" kommt ja nie mehr davon los.). Sitzen heißt in diesem Fall: 23 Stunden am Tag in einer Zelle. Dein Klo kann man einsehen. Das Essen schmeckt RICHTIG übel. Mit deinen verbleibenden Freunden kannst du nur durch eine Scheibe reden. Wenn sie überhaupt kommen. Deinen Anwalt siehst du öfter und persönlicher - der wird dir dann scheibchenweise mitteilen wie dein Leben gerade ganz den BAch runter geht. In einem halben Jahr verändert sich so viel. Irgendwann kommst du raus weil du tatsächlich unschuldig warst. Dein Leben ist pulverisiert. Es wird Leute geben (siehe Kachelmann) die glauben den Dreck der nach dir geworfen wurde trotzdem. Du bist sozial ruiniert. Du bist finanziell ruiniert - oh, und der Staat zahlt dir als "Entschädigung"... *räuspert* 25 € pro Tag! (Und dafür müsst ihr dankbar sein! Bis vor 3/4 Jahren waren es noch 11!)

Darum: Ball flachhalten. Schaum vom Mund abwischen bevor man über das Thema spricht - nachdenken. Es gibt einen Grund warum die Richter so "lasch" verurteilen - weil die wissen was Gefängnis bedeutet.

Und um NOCHMAL den Bogen zu spannen - der Typ von Kino.to hat nicht übel dran verdient... Und das er strafbar handelt wusste DER ganz sicher.
 
Sorry aber gerade wenn es um Kinder geht bekomm ich Schaum vor dem Mund ...wenn ein Richter bei BEWIESENEM Missbrauch jemanden bis zu 2 Jahre auf Bewährung verurteilt , ich widersprech Dir auch nicht es muss bewiesen sein ..ich glaub so ein Fall wie mit dem 17 Jährigen und dem FB Lynchmob in Emden braucht kein Mensch , und das wünsche ich auch keinem Menschen , einem guten Bekannten von mir erging es auf FB aufgrund einer Horde Hirnloser ähnlich und das hat fast seine Existens ruiniert .

Aber noch etwas , in Deutschland sitz ein Lebenslänglicher im Durchschnitt 17-19 Jahre und kommt dann auf Bewährung frei ...wird eine besondere schwere der Schuld festgestellt kann so jemand auch nach ca24-25 Jahren auf Bewährung frei kommen .

Und ansonsten ...wer ,wann ,wo den Ball flach hält , ist glaub ich nicht Deine Entscheidung ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was hier zur Versachlichung der Diskussion fehlt ist eine Statistik rechtskräftiger Urteile: wie oft urteilen Richter bei Kipo nun wirklich lasch und wie oft mit der vollen Härte des Gesetzes? Sind die laschen Fälle nun wirklich in der Tat die Mehrheit oder kommt es uns nur so vor, weil die Medien immer gerne auf dem Thema rumreiten aber möglicherweise den Gerichtsalltag unter den Teppich kehren, da der eben nicht skandalös ist und damit sich keine Schlagzeile machen lässt?

Ich weiß es nicht. Aber genau so eine Statistik fehlt hier gerade.
 
Was hier zur Versachlichung der Diskussion fehlt ist eine Statistik rechtskräftiger Urteile: wie oft urteilen Richter bei Kipo nun wirklich lasch und wie oft mit der vollen Härte des Gesetzes? Sind die laschen Fälle nun wirklich in der Tat die Mehrheit oder kommt es uns nur so vor, weil die Medien immer gerne auf dem Thema rumreiten aber möglicherweise den Gerichtsalltag unter den Teppich kehren, da der eben nicht skandalös ist und damit sich keine Schlagzeile machen lässt?

Ich weiß es nicht. Aber genau so eine Statistik fehlt hier gerade.

ich weiss nicht obs weiter hilft , ist wohl von 2010
• Verurteilte Straftäter nach Straftatbeständen 2010 | Statistik

ist halt nicht das gesuchte aber durchaus interessant o_O
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Offenbar fehlt hier einigen Leuten etwas die Kenntnis des deutschen Strafrechts. Nur kurz zur Info: Mord, Vergewaltigung etc. Es hängt immer vom STRAFRAHMEN ab, den das Gesetz vorgibt. Bei einer Mindeststrafe ab 2 Jahren GIBT ES KEINE Bewährung mehr. Nur unter 2 Jahren kann Bewährung verhängt werden (und wird dies im Regelfall nur bei Erst-Tätern).

Und da alle wieder mal auf dem immer wieder gern zitierten Kinderf*cker herumreiten, hier mal die 2 passenden Paragraphen mit den passenden Strafen (unter dem Hinweis auf die 2 Jahre!). Wer es genau nachliest wird sehen, dass die Richter gar nicht sooo viel Spielraum mit der Bewährung haben:

§ 176a
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.


§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
 
das mag ja alles richtig sein Dex aber die realität sieht in den meisten Fällen so aus
Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilte das Jugendschöffengericht in Schweinfurt einen 26 Jahre alten Mann aus Essen. Der angehende Finanzberater leistete sich bei einem Besuch im Landkreis Schweinfurt den sexuellen Missbrauch eines zehn Jahre alten Mädchens. Weil der Mann einschlägig unter Bewährung stand und zudem seit der Tat noch nichts Erkennbares gegen seine Neigung unternommen hatte, konnte der vorsitzende Richter Michael Roth dem Antrag des Essener Rechtsanwaltes Clemens Luis nicht entsprechen: Der Verteidiger erhoffte eine weitere Bewährung.
Sexueller Missbrauch eines Kindes bei einer Halloween-Party: Ein Mann aus Essen muss für ein Jahr ins Gefängnis » inundumsw.de – Nachrichten der Region Schweinfurt – News – Lokales – Sport – Politik – Justiz &#8211

Witten. Das Bochumer Landgericht hat heute (26. August) einen ehemaligen Erzieher (26) des Hevener Waldorf-Kindergartens wegen Missbrauchs von zwei Kindern zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Kindesmissbrauch: Bewährungsstrafe für Erzieher | WAZ.de

Bochum/Herne. Der Vertreter, der einen 14-Jährigen im Lago sexuell missbrauchte, erhält die Mindeststrafe: zwei Jahre Haft auf Bewährung plus 6000 Euro Schmerzensgeld. Das Opfer ist schwer traumatisiert
Bewährung für Vergewaltiger | WAZ.de

und nun die hier

Der Handel mit Raubkopien von Windows XP bringt ordentlich Kohle - oder anderthalb Jahre Knast! Zwei deutsche Händler verkauften im großem Stil illegale CDs und wurden erwischt. Neben der Haftstrafe sind auch knapp eine Millionen Euro Schandersatz fällig.
Hohe Haftstrafe für Raubkopierer

Haftstrafe für Raubkopierer
Mühlhausen. Wegen des Verkaufs von Raubkopien im großen Stil hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen am Dienstag mehrjährige Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Für einen wegen Steuerhinterziehung vorbestraften 35-Jährigen beantragte sie eine vierjährige Freiheitsstrafe. Sein gleichaltriger Mitangeklagter soll für dreieinhalb Jahre in Haft.http://mühlhausen.thueringer-allgem...ecific/Haftstrafe-fuer-Raubkopierer-230022920

und der aktuelle Fall von Kino.to
nur damit wir uns richtig verstehen , ich heisse nicht gut was Raubkopierer machen ..aber es steht in keinerlei Relation zu Gewaltverbrechen , und da frag ich mich als Otto Normal Verbraucher ...was läuft in Deutschland so schief , das ich Frauen und Kinder missbrauchen kann und im Zweifelsfall eine Bewährungstrafe bekomme , aber wenn ich Raubkopien verbreite mit 5 Jahren Knast rechnen muss von Geldbußen mal abgesehen.
Wen hat nun der Kino.to Mensch geschädigt ausser Konzernen und Verwertern ? Haben die armen Verwerter nun ein lebenslanges Trauma , ich weiss ja nicht ...möglich wäre es ....Millionen Verluste können vermutlich wirklich Traumatisierend sein o_O

wer sarkasmus findet darf ihn behalten
 
ich weiss nicht obs weiter hilft , ist wohl von 2010
• Verurteilte Straftäter nach Straftatbeständen 2010 | Statistik

ist halt nicht das gesuchte aber durchaus interessant o_O

Leider nicht wirklich, diese Statistik selber zeigt nur, was für Strafrechtsdelikte prozentual verhandelt werden pro Jahr. Was man aber mal bräuchte wäre eine Statistik, die bei meinetwegen 1000 Fällen von Mißbrauch Schutzbefohlener die Spannbreite der rechtskräftigen Urteile aufzeigt. So eine habe ich bisher nicht gefunden.

Die Zeitungsberichte sind dabei für mich auch keine gute Quelle, um sich wirklich eine richtige Meinung bilden zu können, denn da ist es nun einmal so, dass sich die Reporter mit Wonne vor allem auf die Urteile stürzen werden, wo der Täter eben verhältnismäßig milde in den Augen des Reporters bestraft wird - und zehn weitere Urteile, wo andere Täter in ähnlichen Fällen möglicherweise richtig verknackt werden, finden in den Medien kein nennenswertes Echo, ganz einfach weil sich damit keine wirkliche Empörung erzeugen lässt und sich das nicht so gut verkaufen lässt. Was sich in den Zeitungen verkaufen lässt, sind nunmal eben Aufreger in Serie, die BILD lebt seit 6 Jahrzehnten gut davon, und ein Gericht das einen solchen Täter wie hier beschrieben in Sachen Kindesmißbrauch richtig verknackt ist kein Aufreger.

Zu der Sache mit der Verhältnismäßigkeit ist es nunmal so, dass bei den meisten vor Gericht verhandelten Raubkopierdelikten sich um Straftaten in Serie handelt, also der wird nicht nur wegen eines Falls eines solchen Delikts verurteilt, sondern meist für Tausende bis Zigtausende. Natürlich ist da die gerichtliche Tendenz in der Urteilsfindung dann härter als bei jemandem, der nur das Delikt einmal begangen hat. Und auch hier gilt, dass es viele gibt, die ziemlich sicher mit wesentlich weniger abgeurteilt werden, die Zeitungen berichten tendenziell in den Fällen hauptsächlich über die richtig harten Urteile und den Rest eben selten bis gar nicht.

Also ist die Realität ziemlich sicher auch eine andere. Was man einfach bräuchte wäre mal eine gescheite, statistische Visualisierung von genügend solchen Fällen, also meinetwegen 1000 oder mehr und dann schaut man sich mal an, ob man daraus einen Verteilungsgraphen bilden kann und wenn ja, welche Art der Verteilung wir dabei so haben. Nur leider ist mir bisher selber auch nach eigener Recherche keine stichhaltige Datenquelle bekannt, aufgrund derer man eine solche Auswertung einfach vornehmen könnte. So etwas existiert allerdings zumindest in den Köpfen erfahrener Strafverteidiger als Erfahrungswert.
 

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