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Verwaltungsgericht: Deutsche Datenschützer nicht für Facebook zuständig

spiegel-Netzwelt

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Facebook hat Mitarbeiter und Büros in Deutschland. Für den Datenschutz in dem sozialen Netzwerk ist aber Irland zuständig, hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Ein Datenschützer will trotzdem weiter gegen die Klarnamenpflicht des Netzwerks vorgehen.

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