Naergilien Wunderlich
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Wann stand bitte im Gesetz drinne das andere Personen wegen ihres schwul seins in den knast kommen,
Als die Nazis an der Macht waren. Und auch sonst bis 1994 (!) stand das so (in über die Zeit immer wieder abgeschwächter Form) im SGB. Dann wurde man(n) zwar nicht verhaftet, musste aber in die Psychatrie, weil Homosexualität als psychische Erkrankung angesehen wurde, oder ähnliche spaßige Sachen.
Davor übrigens wurde Homosexualität zwischenzeitlich schon mal mit Todesstrafe und Gefängnis geahndet; seit etwa dem 13. Jahrhundert - die Härte der Strafe hierbei abhängig vom Jahr und dem Ort.
Du möchtest http://de.wikipedia.org/wiki/§_175 lesen.
(Diesen Teil musste ich grade nachschlagen, um sicher zu sein, daher ist dieser Beitrag editiert.)
wo steht das frauen ihren mann fragen müssen um zu arbeiten. Wüsste nicht das es jemals drinne gestanden hat.
Das stand bis 1977 so im BGB. Bis 1958 konnte jeder Ehemann sogar die Arbeitsverträge seiner Frau kündigen, ohne dass diese zustimmen musste. In den 50ern mussten Lehrerinnen noch ihren Beruf aufgeben, sobald sie heirateten.
'N Knüller ist aber auch, dass bis 1993 Vergewaltigungen in der Ehe und in eheähnlichen Gemeinschaften rechtlich nicht geahndet wurden. Also, wenn Du 1991 mit Deinem Kerl zusammengewohnt hast, dabei warst, Dich zu trennen und der Typ fällt über Dich her, dann schritt der lächelnd ausm Gerichtssaal, weil der Richter die Schultern zuckte und sagte "Joa, aber Sie hatten doch'n eheähnliches Verhältnis; da müssen Sie so was hinnehmen." (Woher weiß ich das bloß?)
Politische Bildung und Frauenrecht ist nicht so Deine Stärke, oder? Mein Interesse daran hat so etwa 1991 angefangen (warum bloß...?).